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| Bistum Basel: Bischof Gmür räumt Fehler bei Missbrauchsfall ein7. September 2023 in Schweiz, 3 Lesermeinungen Dem Opfer sei dadurch zusätzlicher Schaden entstanden. Der Bischof bedauert dies jetzt, ebenso den Umstand, dass dem Recht der Frau auf ein korrektes Verfahren nicht entsprochen worden sei. Basel (kath.net/jg) Die Frau wurde zwischen 1995 und 1998 wiederholt von einem Priester sexuell missbraucht. Die Genugtuungskommission der Schweizer Bischofskonferenz erkannte sie als Opfer an und zahlte ihr eine Entschädigung in Höhe von 15.000 Franken. Die Kommission hielt fest, es handle sich um einen „schwerwiegenden Fall“. Das Verfahren gegen den Priester wird aber kurz nach Beginn wieder eingestellt. Bischof Gmür kam nach der Voruntersuchung zu dem Schluss, die erhobenen Vorwürfe hätten sich nicht bestätigt, berichtet der Beobachter. Nach einem weiteren Bericht des Magazins beharrte der Bischof auf seiner Position. Jetzt hat er sich in einer Stellungnahme zu persönlichen Fehlern in dem Fall bekannt. Er verspricht dem Opfer einen „würdigeren Umgang“. Der Bericht des Beobachter sei Anlass, „begangene Fehler anzuerkennen, sie umgehend zu beheben und zukünftig zu vermeiden“, heißt es wörtlich. Gmür räumt jetzt ein, es sei zu mehreren Fehlern gekommen. Der erste betrifft die vom Opfer eingereichten Dokumente, darunter Tagebuchaufzeichnungen aus der Zeit des Missbrauchs und eine Zusammenstellung dessen, was passiert ist. Der Offizial, der die Voruntersuchung geführt hat, sei der – falschen – Ansicht gewesen, die Frau hätte alle Dokumente handschriftlich signieren müssen. Diese Unterlagen sind bei der Untersuchung gar nicht berücksichtigt worden. Das Bistum warf der Frau vor, sie habe sich geweigert, die Dokumente zu unterzeichnen. Ein weiterer Fehler sei gewesen, dass das Bistum den Fall nach der Voruntersuchung nicht nach Rom gemeldet habe. Bei schweren Missbrauchsfällen ist dies seit 20 Jahren vorgeschrieben. Nicht der Ortsbischof, sondern die Glaubenskongregation soll entscheiden, ob gegen einen Kleriker kirchenrechtlich vorgegangen werden soll. Obwohl das Bistum gegenüber dem Beobachter zunächst behauptet hatte, korrekt gehandelt zu haben, sandte es die Unterlagen Anfang Juli nach Rom. Bischof Gmür räumt ein, dass „es nicht gelungen ist, die korrekten Schritte umzusetzen“ und erkennt dies als „Scheitern“ an, welches nicht mehr vorkommen dürfe. Damit sei dem Opfer zusätzlicher Schaden entstanden. Der Bischof bedaure dies, ebenso den Umstand, dass dem Recht der Frau auf ein korrektes Verfahren nicht entsprochen worden sei. Weiters habe Gmür die gesetzliche Schweigepflicht missachtet, indem er die Tagebuchnotizen der Frau sowie persönliche Daten wie Adresse und Telefonnummer dem mutmaßlichen Täter zukommen ließ. Da die Frist für Antragsdelikte bereits verstrichen sei, könne Gmür dafür nicht mehr juristisch belangt werden, schreibt der Beobachter. Auf diesen Aspekt des Falles sei der Bischof in seiner Stellungnahme nicht eingegangen, schreibt das Magazin.
Foto: Bischof Felix Gmür in der St. Ursenkathedrale, Solothurn: Bischof Felix Gmür. © Hanspeter Baertschi
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