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| ![]() Bischof Kohlgraf: Kirchensteuer könnte für Zahlungen an Missbrauchsopfer verwendet werden13. Juli 2023 in Deutschland, 30 Lesermeinungen Die von Zivilgerichten zugesprochenen hohen Schadenersatzsummen könnten für die Zahlungen der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen relevant sein, sagte Kohlgraf. Mainz (kath.net/jg) Sollten die Zinserträge des Bistumsfonds nicht ausreichen und Geld aus der Kirchensteuer zur Abdeckung der Zahlungen notwendig werden, „müssten wir noch einmal neu überlegen“, sagte Kohlgraf in einem Interview mit der Rheinischen Post. Wörtlich sagte er: „Moralisch sind wir fast schon in einer Haftungsgemeinschaft.“ Hintergrund der Überlegungen von Kohlgraf sind zwei Missbrauchsprozesse in Köln und Traunstein. In beiden Verfahren sind Summen von rund 300.000 Euro als Schmerzensgeld möglich. Das Landgericht Köln hat das Erzbistum Köln schon im Juni zur Zahlung von 300.000 Euro an einen missbrauchten ehemaligen Messdiener verurteilt. Das ist die bislang höchste Summe an Schmerzensgeld, die von einem Gericht festgelegt worden sind. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Das Gericht in Traunstein hat angegeben, dieses Jahr noch zu keinem Urteil zu kommen. Die Urteile seien für alle Bistümer relevant, sagte Kohlgraf. Jeder Betroffene könne den zivilrechtlichen Weg beschreiten. Dort werde – im Gegensatz zu den Verfahren vor der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) – jeder Fall genau geprüft. Alle Details der Tat müssten vor Gericht offen gelegt werden. Ob das jeder Betroffene durchhalten wolle, sei seine Entscheidung, sagte Kohlgraf. Margarete Reske, die Vorsitzende der UKA, hat angekündigt, dass Missbrauchsbetroffene nach den Prozessen wohl mit höheren Zahlungen rechnen könnten. Auch Bischof Kohlgraf zeigte sich im Interview mit der Rheinischen Post verwundert, wie niedrig die Beträge angesichts des Leids der Betroffenen manchmal ausfallen würden.
Foto: Archivbild Bischof Kohlgraf, © Bistum Mainz
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