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Hartl: „Unser schizophrenes Verhältnis zum Tod im Frühjahr 2020“

3. April 2020 in Aktuelles, 11 Lesermeinungen
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Einerseits stehe wegen Corona eine ganze Gesellschaft still, um überwiegend ältere Menschen vor dem Tod zu bewahren. Andererseits komme die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, dass Beihilfe zum Selbstmord gewerbsmäßig betrieben werden dürfe.


Augsburg (kath.net/pl) Unser „Verhältnis zum Tod“ sei im Frühjahr 2020 „schizophren“. Das stellt der Augsburger Theologe und Gebetshausleiter Johannes Hartl auf Twitter fest. Einerseits stehe „eine ganze Gesellschaft“ still, „um überwiegend ältere Menschen vor dem Tod zu bewahren“. Doch andererseits komme genau in diesem „Frühjahr 2020“ die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, wonach „Beihilfe zum Selbstmord“ „gewerbsmäßig betrieben werden dürfen, geradezu als Menschenrecht“. Auf den Einwand, dass man den Unterschied in der Freiwilligkeit sehen müsse, antwortet Hartl: „Keineswegs. In der Coronakrise agiert der Staat mit starker Hand zum Schutz des Lebens auch gegen den freien Willen der Bürger. Gut so.“ Er wünsche sich das jetzt auch parallel „bei geschäftsmäßigem Selbstmord“. Der Staat schütze das Leben seiner Bürger auch in anderen Bereichen „durch Gesetze und Verbote. So ist das Anschnallen im Auto Pflicht und gewisse Substanzen verboten...“

In einem anderen Twittereintrag kritisierte er außerdem: „Während die ganze Gesellschaft stillsteht, um die Schwächsten vor vorzeitigem Tod zu schützen, treibt die Abtreibungslobby die brennende Sorge um, wie auch in dieser Situation sichergestellt werden kann, dass das Töten von Babys im Mutterleib weiter reibungslos abläuft.“

Archivfoto Johannes Hartl




Archivfoto Hartl © Gebetshaus Augsburg




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