Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Vatikan-Kommission: Frauen können nicht zur Diakonenweihe zugelassen werden
  2. Ein entscheidungsrelevantes „We shall see“ zur Synodalkonferenz
  3. „Die Kirche in Deutschland hat abgehängt“
  4. Pater Dominikus Kraschl OFM: «Kommen Tiere in den Himmel?»
  5. Papst Leo: Deutliche Unterschiede zwischen Synodalem Prozess und deutsch-synodalem Weg!
  6. Ein gekreuzigter Frosch, Maria als Transfrau – provokante Ausstellung in Wien
  7. Wer MEHR will, soll MEHR bekommen
  8. Republik der Dünnhäutigen
  9. Nonnen von Goldenstein gegen Lösungsvorschlag von Propst Grasl
  10. Die Achillesferse des Teufels
  11. Auch Bischof em. Hanke/Eichstätt erhebt Einwände gegen DBK-Papier zur sexuellen Vielfalt
  12. Manuel Ostermann, Vize-Vorsitzender der Polizeigewerkschaft: „Die Kriminalität explodiert“
  13. US-Bischof Daniel Thomas/Ohio: „Gott hat Transsexualität nicht vorgesehen“
  14. Thomas von Aquin über Migration
  15. "Wir glauben nicht an eine Ökumene der Vermischung, sondern der versöhnten Verschiedenheit"

US-Stadt will barbusige Frauen in öffentlichen Parks erlauben

21. Juli 2020 in Aktuelles, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Der als konservativ gefeierte Richter Neil Gorsuch argumentierte vor wenigen Wochen in einem anderen Fall wie die Befürworter von halbnackten Frauen in Minneapolis.


Minneapolis (kath.net)

Die Stadt Minneapolis im US-Bundesstaat Minnesota wird Frauen in Zukunft womöglich erlauben, sich barbusig in öffentlichen Parks aufzuhalten. Gegenwärtig ist es allen Parkbesuchern verboten, ihre Genitalien, ihren Schambereich oder ihren Po zu entblößen. Hinzu kommt, bezogen ausschließlich auf Frauen, das Verbot, die nackte Brust öffentlich zu zeigen. Ein Mitglied der zuständigen städtischen Behörde, Chris Meyer, sagte, das Gesetz müsse alle Menschen gleich behandeln. Entsprechend sollten sich nicht nur Männer ohne Oberbekleidung in der Öffentlichkeit aufhalten dürfen, so Meyer, sondern auch Frauen und sogenannten „Transgender-Personen“, also Männern, die meinen, eine Frau zu sein, und umgekehrt.

 

Derartige Begründungen, argumentierte Ryan T. Anderson, ein wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der renommierten konservativen Heritage Foundation, seien in dem Urteil des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten im Fall Bostock v. Clayton County grundgelegt. Mitte Juni hatte höchste Gericht des Landes entschieden, dass ein Gesetz aus dem Jahr 1964, so interpretiert werden müsse, dass der Begriff „Geschlecht“ immer auch „sexuelle Orientierung“ und „Gender-Identität“ umfasst.


 

Der von Präsident Donald Trump nominierte und als konservativer Jurist gefeierte Richter Neil Gorsuch schrieb in der Urteilsbegründung als Beispiel: „Oder nehmen wir einen Arbeitgeber, der eine Transgender-Person entlassen hat, die bei der Geburt als männlich identifiziert wurde, sich jetzt aber als weiblich identifiziert. Wenn der Arbeitgeber einen ansonsten identischen Arbeitnehmer, der bei der Geburt als weiblich identifiziert wurde, beibehält, bestraft der Arbeitgeber absichtlich eine Person, die bei der Geburt als männlich identifiziert wurde, für Eigenschaften oder Handlungen, die er bei einem bei der Geburt als weiblich identifizierten Arbeitnehmer toleriert.“

 

Anderson kommentierte: „Nach dem Gorsuch-Test hat eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts stattgefunden, wenn eine Änderung des Geschlechts des Klägers das Ergebnis verändern würde. Angenommen, eine Rettungsschwimmerin wird entlassen, weil sie ein Badehose, aber kein Oberteil trägt. Zweifellos hätte ‚eine Änderung des Geschlechts des Arbeitnehmers eine andere Wahl des Arbeitgebers zur Folge gehabt‘. Ihre Kündigung war jedoch keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, vorausgesetzt, ein männlicher Rettungsschwimmer, der Geschlechtsteile freilegte, wäre in ähnlicher Weise entlassen worden. Dass sich der männliche und der weibliche Körper unterscheiden – und daher unterschiedliche Badeanzüge erfordern, um eine Entblößung zu verhindern – stellt keine Diskriminierung dar, es sei denn, man nimmt eine vereinfachende Theorie an. Und natürlich hängt nichts davon ab, ob sich dieser Rettungsschwimmer gegenwärtig als Frau oder als Mann ‚identifiziert‘.“

 

In Minneapolis argumentieren die Befürworter der Zulassung von Frauen ohne Oberbekleidung ähnlich vereinfachend, indem sie sagen, das Gesetz dürfe keinen Unterschied zwischen Männern und Frauen machen. Für sie wäre es wie für Gorsuch diskriminierend, wenn der weibliche Körper anders behandelt wird als der männliche. Am Mittwoch wurde eine mögliche Gesetzesänderung erstmals von der zuständigen Behörde diskutiert. Im August soll dann eine öffentliche Anhörung folgen.

 

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Gesellschaft

  1. Botox? – Die unsichtbaren tragischen Folgen des Jugendwahns
  2. Slowakei: Kirchen bitten gemeinsam um Vergebung für Verfehlungen
  3. Zwischen Wölfen und Brüdern
  4. „Alte Fragen, überraschende Antworten“
  5. Mike Johnson: Westen muss sich wieder auf christliche Werte besinnen
  6. Unschuldig angeklagt und verurteilt
  7. Scott Hahn: ‚Mit Kompromissen gewinnen wir nicht’
  8. Verkauf eines Feminismus-kritischen Buchs auf Facebook und Instagram gesperrt
  9. Österreichs Integrationsministerin richtet „Dokumentationsstelle politischer Islam“ ein
  10. Eine Kathedrale in Istanbul - und eine in Nantes






Top-15

meist-gelesen

  1. Vatikan-Kommission: Frauen können nicht zur Diakonenweihe zugelassen werden
  2. Papst Leo: Deutliche Unterschiede zwischen Synodalem Prozess und deutsch-synodalem Weg!
  3. Ein entscheidungsrelevantes „We shall see“ zur Synodalkonferenz
  4. Pater Dominikus Kraschl OFM: «Kommen Tiere in den Himmel?»
  5. „Die Kirche in Deutschland hat abgehängt“
  6. Ein gekreuzigter Frosch, Maria als Transfrau – provokante Ausstellung in Wien
  7. Weihnachtsspende für kath.net - Wir brauchen JETZT Ihre HILFE!
  8. Erste fliegende Papst-Pressekonferenz: Lob für Vermittler Erdogan
  9. Die Achillesferse des Teufels
  10. Wer MEHR will, soll MEHR bekommen
  11. Republik der Dünnhäutigen
  12. Nonnen von Goldenstein gegen Lösungsvorschlag von Propst Grasl
  13. Thomas von Aquin über Migration
  14. Papst-Attentäter Mehmet Ali Agca wollte in Iznik mit Papst Leo reden
  15. Auch Bischof em. Hanke/Eichstätt erhebt Einwände gegen DBK-Papier zur sexuellen Vielfalt

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz