Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Kardinal Sarah: Papst Leo kennt die Diskussion um die Messe im alten Ritus
  2. Josef Grünwidl wird neuer Erzbischof von Wien
  3. Niederländischer Kardinal Eijk: Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene nur bei Keuschheit
  4. Die Kirchenspaltung in Echtzeit verfolgen: Die Anglikaner zersplittern weiter
  5. Endlich ein Queergottesdienst im Fernsehen
  6. "Die Macht der Dummheit"
  7. Papst Leo XIV. baut Regierung des Vatikanstaats um
  8. Die Polarisierung unserer Gesellschaft, und was dagegen unternommen werden kann.
  9. Grobes Zerrbild über Maria Vesperbild!
  10. ‚Trump hat eine realistische Chance als großer Held aus der Geschichte herauszugehen‘
  11. Homosexualität in Gesellschaft und Kirche
  12. Kraftvolle Grundsatzkritik an den Evangelischen Landeskirchen und irrlehrenden Theologien
  13. Bischof von Gurk: Pfarren geistlich vertiefen, aber nicht strukturell zerstören!
  14. Papst Leo XIV. empfängt am 23. Oktober den britischen König Charles III.
  15. Wird der Menschensohn den Glauben finden? Der Glaube, der bleibt. Die neuen Heiligen der Hoffnung

Ethikerin Susanne Kummer: Sterbehilfezahlen in der Schweiz sind "erschreckend"

19. Dezember 2020 in Prolife, 7 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Schweizer Statistik: Zahl der Beihilfe zum Suizid bei Schweizern hat sich seit 2010 verdreifacht - Grenzen zwischen Selbstbestimmung, Druck von außen und Verleitung sind fließend


Wien (kath.net/Institut für Ehe und Familie (IEF) der Österreichischen Bischofskonferenz) Die Zahl der assistierten Suizide mit 1.176 Fällen hat sich in der Schweiz im Jahr 2018 gegenüber dem Jahr 2010 mehr als verdreifacht. Das geht aus den aktuellen Daten des Schweizer Statistischen Bundesamts hervor (Pressemitteilung, 14.12.2020). Im Vergleich zum Vorjahr betrug der Anstieg 17 Prozent. Die Zahlen betreffen ausschließlich Personen, die in der Schweiz wohnhaft sind. Damit macht "Selbsttötung mit Hilfe von Dritten" als Todesursache im Jahr 2018 bereits 1,8% aller Todesfälle in der Schweiz aus. Die Zahl der Ausländer, die im Zuge des sog. "Sterbehilfe-Tourismus" in die Schweiz fahren, um sich mittels Suizid-Hilfe-Vereinen das Leben zu nehmen, sind darin noch nicht enthalten.

"Die Zahlen aus der Schweiz sind erschreckend: Wir sehen, dass sich in nur acht Jahren die Fälle von Selbsttötungen in Kooperation mit Suizid-Hilfe-Vereinen beinahe verdreifacht haben", sagt Ethikerin Susanne Kummer. Während die Zahl der Suizide seit 2010 mit rund 1.000 Fällen weitgehend konstant geblieben sind, kommen mit der Beihilfe zur Selbsttötung noch weitere 1.000 Suizide hinzu. "Leider bestätigt sich: Wo Beihilfe zum Suizid erlaubt wird, kommt es zu einer Vervielfachung. Suizid ist 'ansteckend', alleine in der Schweiz sehen wir dadurch eine Verdopplung der Suizid-Fälle."


Angesichts der Aufhebung des bisher geltenden Verbots in Österreich der "Beihilfe am Selbstmord"  durch den Verfassungsgerichtshofs stellen derartige Entwicklungen eine besondere Herausforderung für den Gesetzgeber dar. Jemand anderen zur Selbsttötung zu verleiten, bleibt strafbar (erster Tatbestand des § 78 StGB). Unter welchen Bedinungen "Beihilfe zum Suizid" in Österreich künftig erlaubt sein soll, ist noch offen. Entsprechende Regelungen und Schutzmaßnahmen gegen Missbrauch sollen innerhalb eines Jahres erlassen werden. Die Aufhebung der Beihilfe zum Suizid tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft.

Eine US-Studie hatte bereits 2015 gezeigt, dass durch die Legalisierung der Beihilfe zur Selbsttötung die Suizidrate insgesamt ansteigt. Frauen sind gefährdeter als Männer, Menschen mit Krebs oder Multi-Morbiditäten ab 65 Jahren gefährdeter als Jüngere. In der Schweiz zählen auch Menschen mit Demenz und Depression zu den Suizidopfern. Soziale Isolation und Einsamkeit sind bekannt als Risikofaktoren für Suizide.

"In der Schweiz wächst der Druck auf Altersheime und Krankenhäuser, ihre Tore auch für sogenannte Suizidhelfer zu öffnen", sagt Kummer. Die Grenzen zwischen dem Recht auf freie Selbstbestimmung, Druck von außen und Verleitung seien jedenfalls fließend. Im Kanton Tessin hatte sich 2016 das Parlament klar ausgesprochen: Es gebe kein Recht auf Suizidhilfe in Gesundheitseinrichtungen, entschied die Mehrheit der Abgeordneten.

Die größte und mit Abstand bekannteste Verein in der Schweiz ist der 1982 gegründete Verein Exit mit mehr als 100.000 Mitgliedern. Exit richtet sich nur an Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Die zweite große Organisation ist Dignitas, die auch Ausländer als Mitglieder hat. Dignitas hatte unmittelbar nach der Aufhebung des Verbots einer geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe angekündigt, ab nun seine Dienste für zahlende Mitglieder auch in Deutschland anzubieten.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Josef Grünwidl wird neuer Erzbischof von Wien
  2. "Die Macht der Dummheit"
  3. Die Kirchenspaltung in Echtzeit verfolgen: Die Anglikaner zersplittern weiter
  4. Endlich ein Queergottesdienst im Fernsehen
  5. Homosexualität in Gesellschaft und Kirche
  6. Kardinal Sarah: Papst Leo kennt die Diskussion um die Messe im alten Ritus
  7. Papst Leo XIV. baut Regierung des Vatikanstaats um
  8. Island-Reise - Sommer 2026 - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  9. Kraftvolle Grundsatzkritik an den Evangelischen Landeskirchen und irrlehrenden Theologien
  10. Frankreich: Trappisten übergeben ihre Abtei an die Benediktiner von Barroux
  11. Grobes Zerrbild über Maria Vesperbild!
  12. Bea, versteck ihn nicht, das sind die schönsten Perlen der Welt!
  13. „Kardinal Marx und Bischof Bätzing werden voraussichtlich in der Trierer Studie berücksichtigt“
  14. Leo XIV. segnete „Deutschland dankt Maria“-Madonna auf dem Petersplatz
  15. Die Polarisierung unserer Gesellschaft, und was dagegen unternommen werden kann.

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz