Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Eine „Erzbischöfin“ stürzt die Anglikanische Kirche ins Chaos
  2. Was Charlie Kirk Friedrich Merz antworten würde
  3. „Der Wahlausgang in Berlin im September 2026 gibt vielen Bevölkerungsgruppen Anlass zur Sorge“
  4. Fünf weibliche Opfer von Pater Marko Ivan Rupnik schreiben offenen Brief an Papst Leo XIV.
  5. Irreversibel – die Diktatur des Geschehenen. Wenn die Geschichte zum ‚Lehramt‘ wird
  6. Niederländischer Weihbischof Mutsaerts: „Kirche in der Krise – und wie wir sie nicht retten sollten“
  7. "Marsch für das Leben"-Grußwort des DBK-Vorsitzenden Wilmer verfehlt das Thema
  8. Katholische Cityseelsorge St. Gallen Mitveranstalter von ‚Drag-Show‘
  9. BDKJ und eine doch getaufte Kandidatin im Bundesvorstand
  10. Niederlande: Ein zweijähriges Kind wurde durch Euthanasie getötet
  11. Salzburg: 1.000 Gläubige bei Adoratio-Kongress zu "Himmlischer Friede"
  12. Bei öffentlichen Anlässen: Kanadas Militärkapläne dürfen nicht über Gott sprechen
  13. Der Katholik Macron wird bei keiner der drei Papstmessen in Frankreich mitfeiern
  14. Tausende Teilnehmer bei Pro-Life-Kundgebungen in Berlin, Köln und Zürich
  15. Wien: Rund 20.000 Teilnehmer bei ökumenischem "Marsch für Jesus"

USA: Oberster Gerichtshof erlaubt Einschränkung medikamentöser Abtreibungen

16. Jänner 2021 in Prolife, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Lebens- und Arzneimittelbehörde darf vorschreiben, dass ein persönlicher Arztbesuch verpflichtend ist, bevor einer Frau Abtreibungspillen verschrieben werden dürfen.


Washington D.C. (kath.net/LifeSiteNews/jg)

Der Oberste Gerichtshof der USA hat in einem Urteil festgestellt, dass die Lebens- und Arzneimittelbehörde FDA das Recht hat, einen persönlichen Arztbesuch zu verlangen, bevor eine Frau eine Abtreibungspille erhalten kann.

Angesichts der Covid-19-Pandemie hat das American College of Obstetricians and Gynecologists (ACOG), eine Vereinigung von Frauenärzten, die FDA geklagt, weil die Behörde die Vorschrift nicht aufgehoben hat, wie sie es bei anderen Medikamenten getan hat. Die geltende Regelung sei eine unangemessene Belastung für abtreibungswillige Frauen, argumentierte die Organisation. Ein Bundesgericht erster Instanz hatte dem ACOG zunächst Recht gegeben. Die FDA hat gegen dieses Urteil beim Obersten Gerichtshof Berufung eingelegt.


John Roberts, Oberster Richter am Supreme Court, schrieb in seiner Urteilsbegründung, es gehe nicht um die Frage, ob es sich bei der Vorschrift um eine unzumutbare Belastung für abtreibungswillige Frauen handelt, sondern ob das Gericht zu Recht gehandelt hat, als es aufgrund seiner eigenen Einschätzung der Covid-19-Pandemie die FDA zur Aufhebung der Bestimmung veranlasst hat. Er sehe keine ausreichende Grundlage für das Gericht, die Bestimmung der FDA zu kippen, schrieb Roberts.

Es sei zu erwarten, dass die dem Gesundheitsministerium unterstehende FDA die Bestimmung ohnehin bald aufheben wird, sobald die Regierung Biden im Amt ist, schreibt LifeSiteNews.

Die Abtreibungspillen, konkret geht es um Mifepristone und Misoprostol, dürfen nur in den ersten zehn Schwangerschaftswochen angewendet werden. Kann der Arzt die abtreibungswillige Frau nicht persönlich untersuchen, verschreibt er die Medikamente möglicherweise einer Frau in einem späteren Stadium der Schwangerschaft oder einer Frau mit einer extrauterinen Schwangerschaft. Dies könnte mit größerer Wahrscheinlichkeit zu Komplikationen für die Frau führen.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Abtreibung

  1. ‚Man kann nicht ‚Black Lives Matter‘ sagen, wenn das Leben schwarzer Babys nicht zählt‘
  2. US-Lebensschützer ändern Wortwahl nicht: Abtreibung ist Tötung eines Ungeborenen
  3. Argentinien tritt Lebensschutz-Koalition bei
  4. SPÖ-Ministerinnen fordern ‚Schutzzonen‘ um Abtreibungskliniken
  5. US-Senat bestätigt Todd Blanche als Justizminister – Pläne gegen Versandhandel mit Abtreibungspillen
  6. US-Bischöfe rufen Amerikaner zu Gebet und Aktionen gegen Abtreibungspillen auf
  7. Zürcher ‚Marsch fürs Läbe‘ erneut nach Oerlikon verlegt
  8. GRÜN-Politikerin möchte das Töten von zwölf ungeborenen Kindern finanzieren
  9. ‚Marsch fürs Läbe‘: Organisatoren beharren auf Kundgebung in der Zürcher Innenstadt
  10. Knappe Mehrheit der US-Amerikaner für Abtreibung nur in wenigen Ausnahmen







Top-15

meist-gelesen

  1. Eine Stadt im völligen Ausnahmezustand: Hohe Sicherheitsstufe für Papstbesuch in Paris
  2. Bruder von Leo XIV.: Papst hilft bei der Steuererklärung
  3. Bischof an Jugend: "Licht des neuen Afrikas liegt in euch"
  4. Wien: Rund 20.000 Teilnehmer bei ökumenischem "Marsch für Jesus"
  5. Tausende Teilnehmer bei Pro-Life-Kundgebungen in Berlin, Köln und Zürich
  6. Jesus in Hollywood: Eucharistische Prozession in den Straßen der Filmmetropole
  7. Papst-Vigil in Paris mit Jesus zugeschriebener "Heiliger Tunika"
  8. Katholische Cityseelsorge St. Gallen Mitveranstalter von ‚Drag-Show‘
  9. Niederlande: Ein zweijähriges Kind wurde durch Euthanasie getötet
  10. Leo XIV. besucht als erster Papst die wiederaufgebaute Notre-Dame
  11. Die Güte Gottes und die Freude am Glauben
  12. Zum Abschied einer Pastoralraumleiterin
  13. Der 11. September und die Notwendigkeit eines kämpferischen Christentums
  14. Was Charlie Kirk Friedrich Merz antworten würde
  15. Eine „Erzbischöfin“ stürzt die Anglikanische Kirche ins Chaos

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz