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Australien: 27 Anklagen wegen Berichterstattung über Kardinal Pell1. Februar 2021 in Weltkirche, 8 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
George Pell ist inzwischen letztinstanzlich freigesprochen – Journalisten hatten trotz Berichterstattungsverbot nach dem ersten Urteil berichtet, obwohl sie das Berufungsurteil abwarten sollten
Syndey (kath.net/pl) Nach dem ersten Urteil gegen den australischen Kardinal George Pell wegen Verdachts auf sexuellen Kindesmissbrauch wurde die mediale Berichterstattung über den Fall gerichtlich untersagt. Es sollte angesichts der erheblichen öffentlichen Vorverurteilungen und angesichts des bevorstehenden Berufungsverfahrens vermieden werden, dass Richter durch die Medien beeinflusst würden. Auch das Urteil selbst – ein Schuldspruch – sollte nicht veröffentlicht werden, auch weitere Einzelheiten (zb. Art der Anklage, Anzahl der mutmaßlichen Missbrauchsopfer) sollten nicht veröffentlicht werden. Allerdings wurde noch in den ersten 24 Stunden nach der Urteilsverkündung das Urteil an die Öffentlichkeit gebracht. Darüber berichteten australische Medien. Jetzt läuft gegen 27 Medienunternehmen und Journalisten ein Verfahren. Die Befragung der Angeklagten läuft bereits. Das berichtete der britische „Guardian“.
An einer Schuld des Kardinals waren in Australien und weltweit erhebliche Zweifel geäußert worden. Am 7.4.2020 wurde er durch Australiens Höchstgericht letztinstanzlich einstimmig freigesprochen. Sein fast einjähriger Gefängsnisaufenthalt endete damit.
- Link zur ausführlichen Berichterstattung über Kardinal Pell auf kath.net.
- Link zum Beitrag im „Guardian“.
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Lesermeinungen | Zeitzeuge 2. Februar 2021 | | | Pardon, das ging zu schnell: Die Verfahren wurden mit einem "faulen Deal"
eingestellt, mehr im soeben verlinkten Artikel! www.bbc.com/news/world-australia-55883738 | 0
| | | Zeitzeuge 2. Februar 2021 | | | Die Verfahren wurden mit einem "faulen Deal" eingesat www.bbc.com/news/world-australia-55883738 | 1
| | | theotokos-parthenos 2. Februar 2021 | | | @grumpycath: Genau so ist es! Und der Priester, um den es bei dem sexuellen Missbrauch ging, war zu der Zeit, als es kirchlichen Stellen gemeldet wurde, sich nicht mehr dazu äußern, da er bereits eine fortgeschrittene Demenz hatte und aufgrund zweier Schlaganfälle nicht mehr sprechen konnte.
Das hat so auch Kardinal Woelki bereits öffentlich gemacht, doch weil es eben den antikirchlich eingestellten Medien und anderen "synodal bewegten" Menschen nicht ins Konzept passt, wird dieses Faktum geflissentlich ignoriert und man will Kardinal Woelki aus dem Amt jagen unter dem fadenscheinigen Vorwurf des Vertuschens od. der Untätigkeit.
Der eigentliche Grund aber ist, dass er noch einer der wenigen aufrechten Hirten ist, die an den Grundfesten des katholischen Glaubens u. d. Kirche noch festhalten und sie unverfälscht vertreten.
Möge Kardinal Woelki sich von diesen nicht einschüchtern lassen u. weiterhin glaubensstark der treue Hirte CHRISTI in Erzb. Köln bleiben! | 3
| | | girsberg74 1. Februar 2021 | | | In Anlehnung an die Beiträge von @Andrzej123 und @Marcus, der mit dem C Ich freue mich über die Anklage gegen die Journalisten, nicht so sehr, dass diese bestraft würden für die Leiden, die sie Kardinal Pell zugefügt und verschärft haben, sondern dass damit Licht fällt auf Machenschaften (Voreingenommenheit) in Bereichen der Australischen Justiz. | 7
| | | Marcus, der mit dem C 1. Februar 2021 | | | Die australische Justiz hatte zu einem Trick gegriffen, denn die Berichterstattung über den ersten Prozeß wurde untersagt, weil ein zweiter Prozeß in Vorbereitung sei, der aber nie eröffnet wurde, sondern nach dem erstinstanzlichen Schuldspruch im zweiten Versuch einfach zu den Akten gelegt wurde. Die Aktion diente in erster Linie dazu, die hanebüchene Argumentation der Anklage nicht öffentlich werden zu lassen. | 9
| | | Chris2 1. Februar 2021 | | | Die Journalisten sollten sich auf Seite 1 @hape bzw. in den Abendnachrichten entschuldigen müssen. Nach den Erfahrungen mit deutschen Medien würde ich auch nicht davon, dass der Skandal und der Freispruch I. Klasse inzwischen sowieso, so gut wie jedem Australier bekannt sein sollte... | 5
| | | Andrzej123 1. Februar 2021 | | | Dem Durchbrechen der undemokratischen Zensur ist zu danken "Es sollte angesichts der erheblichen öffentlichen Vorverurteilungen und angesichts des bevorstehenden Berufungsverfahrens vermieden werden, dass Richter durch die Medien beeinflusst würden."
Es müsste heißen:
Es sollte angesichts der öffentlichen Vorveruteilungen in den australischen Medien, dem Buch "Aufstieg und Fall von Kardinal Pell" vermieden werden, dass dieses erzeugte Vorurteil der Juroren irgendwie gestört werden könnte.
Die Investigative Arbeit eines Teils der Journalisten hat dem einen Strich durch die Rechnung gemacht.
Den Journalisten, die diese Zensur durchbrochen haben, selbst denjenigen, die gegen Pell schrieben, ist daher zu danken.
Der australische Bundesstaat Victoria ist keineswegs "säkular", sondern ist von einem zivilreligiösen antichristlichem Fanatismus durchdrungen, auch in den mit vielen NGO Aktivisten durchsetzten Gerichten.
Sehr gute Beiträge zum Pell Prozeß gab es auf quadrant.org.au. | 5
| | | grumpycath. 1. Februar 2021 | | | Medienkampagne gegen Kardinal Woelki Derzeit wird hierzulande eine Medienkampagne gegen den Kölner Kardinal Woelki am Kochen gehalten.
Es geht um sexuellem Missbrauch eines katholischen Priesters im Erzbistum Köln und den Vorwurf gegen den Kardinal, er habe den Fall angeblich vertuscht.
Es war vom Erzbistum Köln ein Rechtsgutachten bei einer Münchner Anwaltskanzlei in Auftrag gegeben worden, das, als es fertiggestellt war, nach Auffassung der Auftraggeber und anderer angesehener Rechtssachverständiger erhebliche Mängel aufwies, sodass nun ein neues Gutachten bei letzteren in Auftrag gegeben wurde, das wohl erst Mitte März fertig und veröffentlichungsreif sein wird.
Nichts desto trotz wollen bestimmte Kkh Reise das laufende Rechtsverfahren nicht abwarten, sondern beschuldigen jetzt weiter den Kardinal und drängen schon jetzt auf Veröffentlichung des umstrittenen Münchner Gutachtens. | 18
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