
Vatikan: Bei Kirchenaustritt keine Löschung aus dem Taufregistervor 2 Tagen in Weltkirche, keine Lesermeinung Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Treten Menschen aus der katholischen Kirche aus, wollen sie mitunter die gesamte Institution hinter sich lassen. Ihren Namen aus den Kirchenbüchern zu tilgen, ist aber verboten, so der Vatikan.
Vatikanstadt (kath.net/ KAP)
Auch bei einem Austritt aus der katholischen Kirche darf der Taufeintrag einer Person nicht gelöscht werden. Das stellte der Vatikan am Donnerstag klar. "Das Kirchenrecht erlaubt keine Änderung oder Löschung von Einträgen im Taufregister, außer zur Korrektur von Übertragungsfehlern", heißt es in einer am Donnerstag veröffentlichten "Note" der vatikanischen Gesetzesbehörde.
Das gelte auch, wenn eine Person aus der Kirche ausgetreten sei. Das Taufregister habe ausschließlich den Zweck, eine historische kirchliche "Tatsache" zu bescheinigen und sei keine Mitgliederliste, erläutert das Dikasterium für Gesetzestexte. Es bestätige nicht den religiösen Glauben einzelner Personen oder die Zugehörigkeit einer Person zur Kirche. Weder die empfangenen Sakramente noch die daraus folgenden Eintragungen in den Taufregister schränkten den freien Willen jener Christen ein, die sich zu einem Austritt aus der Kirche entschließen. 
Das Taufregister muss laut Kirchenrecht in jeder Pfarrei geführt und aufbewahrt werden. Es dient dem Nachweis über empfangene Sakramente, die als Voraussetzung für weitere dienen. Sakramente sind im christlichen Glauben sichtbare Zeichen der göttlichen Gnade, also der Zuwendung Gottes zum Menschen. Die katholische Kirche kennt heute sieben Sakramente: Außer der Taufe sind Firmung, Ehe und Priesterweihe einmalige Sakramente, die nicht wiederholt werden dürfen.
"Die Nichtregistrierung dieser Handlungen würde die normale und einfache Verwaltung der Sakramente in der Kirche verhindern", schreibt die Vatikanbehörde. Denn es wäre nicht sinnvoll, jedes Mal und in jedem Einzelfall zu untersuchen, ob diese sakramentalen Handlungen, die Voraussetzung für den Empfang anderer Sakramente sind, tatsächlich zuvor empfangen wurden.
Anders als etwa in Österreich, Deutschland oder der Schweiz gibt es in den meisten Ländern der Erde keine Möglichkeit zu einem staatlich registrierten Kirchenaustritt. Deshalb hat es in der jüngeren Vergangenheit in manchen Ländern Vorstöße gegeben, den Austritt aus der Kirche durch eine Streichung im Taufregister zu dokumentieren.
Copyright 2025 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. |