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„Biblisch-kirchliches Ehekonzept unterscheidet sich von heutiger gesetzlichen Definition der Ehe“

18. März 2021 in Weltkirche, 11 Lesermeinungen
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Eichstätter Bischof Hanke: „Glaubenskongregation hat mit Bestätigung durch Papst Franziskus eine Klarstellung in einer Frage vorgenommen, die nicht wenige in der Kirche in Deutschland, aber auch weltweit gerade beschäftigt.“


Eichstätt-Vatikan (kath.net) „Die römische Glaubenskongregation hat mit Bestätigung durch Papst Franziskus eine Klarstellung in einer Frage vorgenommen, die nicht wenige in der Kirche in Deutschland, aber auch weltweit gerade beschäftigt: Die Kongregation betont, dass die Kirche keine Möglichkeit sieht, gleichgeschlechtlichen Partnerschaften einen kirchlichen Segen zu spenden. Ziel der römischen Erklärung ist die Unterstützung und Stärkung von Ehe und Familie. Der biblisch-kirchliche Ehebegriff bezieht sich auf die bleibende Verbindung von Mann und Frau als Bund, dem der besondere Segen Gottes gilt. Das biblisch-kirchliche Ehekonzept unterscheidet sich somit von der heutigen gesetzlichen Definition der Ehe.“ Das erklärte der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke zur am 15.3.2021 in Rom veröffentlichten Note der Kongregation für die Glaubenslehre über die Segnung von Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts, wie das Bistum Eichstätt in einer Presseerklärung bekannt gab.


Weiter erläuterte der Bischof: „Gleichzeitig gilt für die Pastoral, wozu uns Papst Franziskus mehrfach aufgerufen hat: alle Menschen unabhängig von Geschlecht und geschlechtlicher Orientierung in ihrer Würde zu achten, sie anzunehmen und immer neu einzuladen in die Gemeinschaft der Kirche. Als Getaufte sind wir Kinder in Gottes Familie und gerufen, die Wege des Heils immer neu als je einzelne und miteinander zu suchen und so auch zusammen mit allen Menschen Weggemeinschaft hin zu diesem Heil zu sein. In dieser Weggemeinschaft der Kirche wollen wir gemäß dem Auftrag der Heiligen Schrift weiterhin Ehe und Familie in besonderer Weise schützen und unterstützen. Die christliche Ehe ist hingeordnet auf die gegenseitige Liebe, auf gemeinsame Kinder und ist damit in besonderer Weise Schule der Lebens, der Liebe und des Glaubens. Die Ehe als sakramentale Gemeinschaft soll die Familie als „Kirche im Kleinen“ ermöglichen und selbst Segen sein.“

Archivfoto Bischof Hanke (c) Bistum Eichstätt/Christian Klenk


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Lesermeinungen

 SalvatoreMio 20. März 2021 
 

Leidenschaft und Liebe - unvereinbar?

@gebsy: vielleicht sollte man herauszufinden suchen, weshalb das so ist nach Ihrer Auffassung. Ich versuche es umgekehrt: Möglicherweise wird Leidenschaft vielfach mit Maßlosigkeit und Unsittlichkeit interpretiert? Ginge es nicht anders? Ich bin bereit, den anderen so zu lieben, dass ich dafür Leiden auf mich nehme? Das wäre sehr angemessen für eine Ehe. Und so kann man auch Christi Liebe zu uns als leidenschaftlich verstehen.


1
 
 Aventinus 20. März 2021 
 

Ausübung verachtenswürdigster Herrschaftspraktiken

Diese DBK-Mietlinge (bis auf eine Hand voll) sind halt auch nur Bestandteil globaler Machtausübung, die auch vor Anwendung durchtriebenster, soziowissenschaftlich ausgetüftelter Dominanzmethoden nicht zurückschreckt: das jedem homo sapiens inwendigst schon von seiner Biologie her eingeschriebene, und im Gewissen eines jeden vorfindbare Lebensgrundgesetz wird per ordre de mufti der Staatsallmacht als "schändlich unmodern" an den äußeren und inneren Pranger gestellt.
Derart raffiniert in die Defensive gedrängt, ist jedes Individuum ohne klaren geistlichen Kompass hilflos fürderhin jeder beliebigen staatlichen Willkür ausgeliefert. In Gesamtheit bedeutete das bei unisono-Gelingen ab sofort freie Fahrt für das Wirken der globalen Oligarchen-Kartelle.
Unterscheidung der Geister tut not - veni creator spiritus!


1
 
 Norbert Sch?necker 19. März 2021 

staatliche Ehe?

Mich wundert immer wieder der Wunsch der Menschen, eine Liebesbeziehung vom Staat bestätigen zu lassen. Sollte es dem Staat nicht völlig egal sein, wer wen liebt? Sollte er sich nicht aus dem höchst privaten Liebesleben der Bürger heraushalten?

Ein legitimes Interesse hat der Staat an einer Beziehung nur dann, wenn es um das Wohl der Kinder geht. Und Kinder entstehen nun einmal nur in einer Beziehung zwischen Mann und Frau.

Alle anderen Angelegenheiten - Erbschaft, Wohngemeinschaft, ärztliche Auskunft - brauchen keine Ehe, sondern einen Notar. Wenn Homosexuelle heiraten wollen, um den Partner abzusichern, dann will ich mit gleichem Recht meine Schwester heiraten.

Eine Liebesbeziehung zu bestätigen ist aber sicher keine Aufgabe des Staates. Im Gegenteil: es wäre eine unzulässige Einmischung in das Privatleben.

Fazit: die staatliche Ehe hat ihre einzige Berechtigung in der Sorge um die Kinder.


1
 
 antony 19. März 2021 

@ gebsy: Warum sind Leidenschaft und Liebe unvereinbar?

Kann ich meine Frau nicht leidenschaftlich lieben?


6
 
 gebsy 18. März 2021 

Endlich

kommt Bewegung in diese Situation, an der alle zu leiden haben.
Ohne Gott im Bunde ist Ehe eine Überforderung.
Ein kleiner Irrtum hat große Folgen der Zerstörung: Leidenschaft und Liebe sind unvereinbare Wirklichkeiten.


1
 
 lesa 18. März 2021 

Der kranke Zustand braucht Bejahung der Person und klare Weisung

Liebe@salvatoreMio: Danke für Ihre Ehrlichkeit!
Aufgrund vieler zerbrochener Ehen und im Zuge der ganzen dämonischen Genderisierung hat die praktizierte Homosexualität mehr und mehr zugenommen. Man will in eine andere Haut hinein. Dazu Beile Ratut: Der moderne Mensch versucht nicht, aus dem, was natürlich geschaffen ist, eine Welt zu bauen, die erfüllt ist von Dingen, an denen er Freude hat. Stattdessen sieht er die zerrüttete Welt, den Keil zwischen Mann und Frau und die tiefen Wunden, die daraus hervorgehen, und ruft aus: „Nun – dann soll es eben weder Mann noch Frau geben!“ Maskulinität und Femininität sind aber nicht nur biologische, sondern auch transzendente Merkmale – ihr Verlust ist daher schwerwiegend. Der Verlust der geschlechtlichen Identität und die Betonung einer individuellen, selbstbestimmten Entfaltung führt auch nicht zu einer Individualisierung des Menschen, sondern zu seiner Entpersönlichung. Identität kann man jedoch nicht gestalten – man kann sie nur empfangen."


7
 
 SalvatoreMio 18. März 2021 
 

In mir kocht es!

Man kann vieles sagen und umdefinieren. Man kann ein Kotelett servieren und behaupten, es sei Hasenragout.
Aber beim Thema Ehe muss das Lügen aufhören: Ehe ist in allen Völkern seit jeher, egal welcher Religion, eine heilige Verbindung zwischen Mann und Frau. (und wenn es im Islam mehrere Frauen sein dürfen, so ist es doch keine gleichgeschlechtliche Allianz). Eine kath. Ehe hat den höchstmöglichen Stellenwert, da die Eheleute gehalten sind, Christi ewige Liebe füreinander darzustellen).


9
 
 Chris2 18. März 2021 
 

Sehr gute und milde Worte,

die dennoch inhaltlich glasklar und eindeutig sind. Damit wären es schon 4 bayrische Bischöfe, die sich in dieser Frage ganz klar zur Kirche bekannt haben...


8
 
 lesa 18. März 2021 

Nicht alle beugen sich der Diktatur des Zeitgeistes

Der Herr sagt heute: "Verstört sind meine Kinder, denn der Feind ist stark." (Klgl.)
Aber es gibt noch Hirten, die sich ihnen veröpflichtet wissen und entsprechend ihr Amt ausüben. Feinfühligkeit kann mit Treue zum Verkündigungsauftrag und zur Wahrheit einhergehen. Das Volk braucht jetzt dringend, sehr dringend klare Stellungnehmen ohne Beimischung von Lügen.
Danke, Herr Bischof Hanke!


7
 
 KatzeLisa 18. März 2021 
 

Schutz der Ehe

@dalet
Die Grundgesetzänderung war verfassungswidrig. Eigentlich hätte man vor dem Bundesverfassungsgericht klagen sollen. Leider gab und gibt die gegenwärtige Besetzung des höchsten Gerichts keine Aussicht auf Erfolg einer Klage gegen die "Homo-Ehe".

Auf Bischof Hanke ist wie immer Verlaß. Mit wenigen Sätzen stellt er den Unterschied zwischen Ehe und "Homo-Ehe" klar und zeigt sich offen für "alle Menschen unabhängig von Geschlecht und ...Orientierung..."
Ein kluges Statement.


9
 
 dalet 18. März 2021 

Linker Coup

Der Schutz der Ehe hat Verfassungsrang.

Unter der Regentschaft von Frau Merkel hat der Bundestag durch einfaches Gesetz das Grundgesetz geändert, indem man einfach "Ehe" neu definierte.


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