Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bischof Bätzing meint: Regenbogenflagge am Reichstag ‚wäre ein gutes Zeichen gewesen‘
  2. „Er war aber auch ein Hetzer“. Über ein wiederkehrendes Argument zum Mord an Charlie Kirk
  3. Die Gender-Sprachpolizei des Bistums Limburg macht mobil
  4. "Ich sehe nicht, wie die außerordentliche Form des Römischen Ritus Probleme verursachen könnte"
  5. Papst will Sexual-Lehre der Kirche nicht ändern
  6. Leo XIV.: 'Demokratie nicht notwendigerweise die beste Lösung für alles.'
  7. Vatikan sieht die Welt "am Rand des Abgrunds"
  8. Brötchentüten für die Demokratie
  9. USA verhängen Einreisesperre für ausländische Charlie-Kirk-Mord-Jubler!
  10. Vatikan erfreut über Fortschritte in China: Diözese neugeordnet
  11. Deutscher ZDF-Korrespondent Theveßen steht vor dem Rauswurf aus den USA
  12. Mordfall Charlie Kirk: Transgender-Parolen und antifaschistische Sprüche auf Patronen
  13. 92 Prozent Taufscheinkatholiken in Österreich oder immer weniger Katholiken, aber immer mehr Geld!
  14. "Ihr habt keine Ahnung, was ihr entfesselt habt!"
  15. Nein, Herr Kardinal Schönborn, die Armut nimmt weltweit ab!

Sind staatliche Einschränkungen für religiöse Veranstaltungen erlaubt?

17. April 2021 in Kommentar, 15 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


In Österreich kommt es im Zuge der Corona-Maßnahmen verstärkt zu staatlichen Eingriffen in die freie Religionsausübung, die mittlerweile nicht einmal gesetzlich gedeckt sind - Kommentar von Michael Koder


Wien (kath.net/mk) Religiöse Veranstaltungen, also hl. Messen, Taufen, Trauungen, aber auch Gebetskreise sind in Österreich von den staatlichen Pandemievorschriften ausgenommen. Dies ergibt sich eindeutig aus der geltenden Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung, die „Veranstaltungen zur Religionsausübung“ als Ausnahme von der Verordnung regelt, wohl gemerkt von der GESAMTEN Verordnung: für eine Messe gelten also staatlicherseits weder Maskenpflicht noch Abstandsregelungen noch Ausgangssperren. Die geltenden Einschränkungen für Gottesdienste sind vielmehr von den Bischöfen - formal jedenfalls freiwillig - vorgeschrieben worden, und sie könnten vom Staat gar nicht geregelt werden:

Denn Österreich hat - im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern, wo religiöse Veranstaltungen von den staatlichen Behörden irgendwo zwischen Wirtshausbesuchen und Baumärkten mitgeregelt werden - ein Konkordat, also eine rechtliche Vereinbarung mit dem Vatikan, die eben solche Eingriffe des Staates zu verhindern sucht. Der am 5. Juni 1933 vom damaligen österreichischen Bundeskanzler Dr. Engelbert Dollfuß und dem vatikanischen Staatssekretär Eugenio Pacelli (dem späteren Papst Pius XII.) unterzeichnete Vertrag sieht schon in seinem ersten Paragraph vor:
„Die Republik Österreich sichert und gewährleistet der heiligen römisch-katholischen Kirche in ihren verschiedenen Riten die freie Ausübung ihrer geistlichen Macht und die freie und öffentliche Ausübung des Kultus.“
Mit anderen Worten: Der Staat darf religiöse Veranstaltungen nicht einschränken und muss die öffentliche Religionsausübung „gewährleisten“, also im Ernstfall sogar verteidigen.


Das österreichische Modell der Kooperation zwischen Kirche und Staat, mit Abmachungen zwischen den Bischöfen und der Regierung, anstatt der Unterordnung der Kirche und ihres Kultus unter den Staat ist ein gutes und richtiges. Dass es die Republik damit aber nicht so genau nimmt, hat sich im ersten Lockdown vor einem Jahr gezeigt, als etwa im Tiroler Oberland bei einer Messe am Gründonnerstag die Polizei einschritt – wegen Verstoßes gegen das damals geltende staatliche Versammlungsverbot. Dies dürfte kein Einzelfall geblieben sein: kath.net liegt ein Bericht vor, dass kürzlich in Oberösterreich die Polizei bei einer Messe während der Kommunionspendung (!) die Kirche betreten und nachgeschaut habe, ob alle Messbesucher Masken tragen würden. Noch während des Gottesdienstes seien die beiden Polizisten in den Altarraum geschritten und hätten sich direkt beim Priester über angebliche Verstöße gegen die Maskenpflicht beschwert.

Es ist nichts Neues noch Ungewöhnliches, dass der Staat bestrebt ist, immer mehr Macht an sich zu ziehen, und immer mehr Lebensbereiche regeln will. Wenn ein Polizeieinsatz nicht einmal staatsgesetzlich gedeckt ist wie derzeit in Österreich, kann man ihn nur als Einschüchterungsversuch werten; es liegt an der Kirche und ihren Vertretern, diesen Bestrebungen unter Verweis auf die freie Religionsausübung einen Riegel vorzuschieben.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. „Er war aber auch ein Hetzer“. Über ein wiederkehrendes Argument zum Mord an Charlie Kirk
  2. Deutscher ZDF-Korrespondent Theveßen steht vor dem Rauswurf aus den USA
  3. Vatikan sieht die Welt "am Rand des Abgrunds"
  4. Die Gender-Sprachpolizei des Bistums Limburg macht mobil
  5. Bischof Bätzing meint: Regenbogenflagge am Reichstag ‚wäre ein gutes Zeichen gewesen‘
  6. Leo XIV.: 'Demokratie nicht notwendigerweise die beste Lösung für alles.'
  7. Mordfall Charlie Kirk: Transgender-Parolen und antifaschistische Sprüche auf Patronen
  8. USA verhängen Einreisesperre für ausländische Charlie-Kirk-Mord-Jubler!
  9. „Ich liebe euch! Geht zur Messe!“
  10. Papst will Sexual-Lehre der Kirche nicht ändern
  11. Papst betet für Familie des ermordeten Charlie Kirk
  12. "Ihr habt keine Ahnung, was ihr entfesselt habt!"
  13. Bischof Barron über Charlie Kirk: Er war ‚in erster Linie ein leidenschaftlicher Christ‘
  14. Brötchentüten für die Demokratie
  15. Kardinal Sarah: Papier zu Homo-Segnung gefährdet Einheit der Kirche

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz