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Glettler kritisiert "Manipulation" in Sterbehilfe-Umfrage

21. April 2021 in Aktuelles, 1 Lesermeinung
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Lebensschutz-Bischof in "Tiroler Tageszeitung" bemängelt Formulierung der von Sterbehilfe-Gesellschaft beauftragten Befragung als manipulierend - Auch früherer Ärztekammer-Präsident hinterfragt Ergebnisse


Innsbruck (kath.net/KAP) Mit scharfer Kritik an einer Umfrage zum Thema Sterbehilfe hat sich Bischof Hermann Glettler zu Wort gemeldet. Die in der Vorwoche von Medien verbreiteten Ergebnisse einer Befragung, derzufolge sich 80 Prozent der Österreicher für Sterbehilfe ausgesprochen hätten und Liberalisierungsschritte eindeutig befürworteten, seien "Propaganda" und "Manipulation", warnte der Referatsbischof für Lebensschutz in der Österreichischen Bischofskonferenz in der "Tiroler Tageszeitung" (Montag). "Mehr Nachdenklichkeit und weniger Ideologie" seien in der laufenden Debatte vonnöten.

Der Österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat im Dezember 2020 über eine Lockerung des Verbots von Suizidbeihilfe verfügt, wobei die politische Diskussion um eine gesetzliche Neugestaltung erst anläuft. Die in der Vorwoche publik gewordene Umfrage war von der 2019 gegründeten "Österreichischen Gesellschaft für ein humanes Lebensende" in Auftrag gegeben worden. Dieselbe Gesellschaft hatte im Vorjahr angekündigt, künftig als erster Sterbehilfe-Verein ihre Dienste in Österreich anzubieten, und war treibende Kraft jener Klagen, die das höchstrichterliche Urteil erwirkt hatten.

Bischof Glettler kritisierte an der vom Meinungsforschungsinstitut "Integral" durchgeführten Umfrage, dass es bei den Fragen nach einer stärkeren Liberalisierung der "Sterbehilfe" jeweils mehrere Optionen für ein "Ja" gab, und zwar stets mit einladend formulierten Begründungen. Beim einzig möglichen "Nein" hingegen fand sich der Hinweis, dass dies der "VfGH ohnehin bald aufheben würde". "Die so erzielten Ergebnisse als eindeutiges Votum zu verkaufen, ist Manipulation", so der Bischof, und weiter: "Menschenwürde geht anders!"


Suggestive Fragen

Bei der Umfrage hatte von fünf möglichen Antworten auf die Frage, wie man das VfGH-Urteil finde, die erste "Ich finde die Entscheidung gut" gelautet. Eine weitere war "Ich finde die Entscheidung gut, sie geht aber zu wenig weit", da auch Sterbehilfe mittels Vorab-Sterbeverfügung möglich sein solle; eine weitere "Ich finde die Entscheidung gut, sie geht aber zu wenig weit" - mit einer Befürwortung auch von aktiver Sterbehilfe. Als weitere Optionen standen "Ich finde die Entscheidung schlecht, Sterbehilfe hätte verboten bleiben sollen" und "Weiß nicht/keine Angabe" zur Auswahl.

Bei einer weiteren Frage nach den Wünschen an den Gesetzgeber lauteten die ersten Antwortmöglichkeiten wörtlich "Die Entscheidung des VfGH akzeptieren und ein neues Gesetz verabschieden, das das Recht auf Sterbehilfe stärkt", sowie "Die Entscheidung des VfGH akzeptieren und kein neues Gesetz verabschieden. Die derzeit geltenden Regelungen sind ausreichend". Als weitere Option stand neben "Weiß nicht" nur "Ein neues Gesetz verabschieden, das den Zugang zu Sterbehilfe wieder erschwert, auch auf die Gefahr hin, dass dieses Gesetz durch den VfGH wieder aufgehoben wird, was vermutlich einige Zeit dauern würde" zur Auswahl.

Ein Blick auf weitere Details der Umfrage zeigt, dass die Befragten zwischen 16 und 69 Jahre alt waren und somit die Bevölkerungsgruppe umfasste, die ein nahes Lebensende, Krankheiten und Autonomieverlust zumindest statistisch noch weniger betrifft. Die Zustimmung zum Entscheid des VfGH war bei den unter 30-Jährigen am höchsten und sank bei zunehmendem Alter.

Glettler für "vorsichtige" Änderung

Bischof Glettler selbst plädierte für eine "äußerst vorsichtige Gesetzesänderung": So verständlich der Wunsch zu sterben in extremen Leidsituationen sei, müsse als Antwort darauf "ein Plus an menschlicher Zuwendung und nicht eine kalte 'Lösung'" sein, unterstrich Glettler, denn: "Ein Suizid hat fast ausschließlich mit Verzweiflung zu tun, nicht mit Freiheit!"

Unzählige Betroffene seien "dankbar, dass sie in ihrer höchst vulnerablen Lebensphase begleitet wurden", fuhr der Innsbrucker Diözesanbischof fort und verwies dabei auf Philippe Pozzo di Borgo: Der Franzose war nach einem Unfall querschnittgelähmt und hätte damals wohl "Euthanasie gefordert, wenn sie angeboten worden wäre", wie der ehemalige Unternehmer, dessen Schicksal der Kinofilm "Ziemlich beste Freunde" zeigt, von sich selbst sagt. Durch die respektvolle Behandlung seines Betreuers und seiner Verwandten erfuhr Pozzo di Borgho jedoch, dass seine Menschenwürde weiter intakt sei, wodurch er den Lebenssinn wiederfand.

Auch Ärztekammer kritisch

Kritik an der ÖGHL-Umfrage hatte zuvor auch der ehemalige Präsident der Österreichischen Ärztekammer (ÖAK), Otto Pjeta, geäußert. Die als "Studie" bezeichneten Umfrageergebnisse seien in der Berichterstattung viel zu wenig kritisch überprüft worden - in Blick auf den Auftraggeber und auch auf die schwerwiegenden Folgen, schrieb der nunmehrige ÖAK-Seniorenreferent vergangene Woche in einem Leserbrief an die "Presse". Ob tatsächlich 80 Prozent der Österreicher assistierten Suizid und 57 Prozent dessen Durchführung durch Vereine befürworteten, sei fraglich.

Copyright 2021 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


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Lesermeinungen

 Kant1 21. April 2021 
 

Selber machen statt jammern - verkündigen statt vorschreiben!

Jammern über manipulierte Umfragen hilft wenig. Der beste Weg solche Umfragen zu relativieren: eine bessere erstellen lassen.

Abgesehen davon werden wir uns wohl damit abfinden müssen, daß ein gesetzliches Verbot von Selbsttötung, Beihilfe zur Selbsttötung und – ich befürchte – sogar Tötung auf Verlangen in unserer nach-christlichen Gesellschaft auf die Dauer nicht mehr mehrheitsfähig ist. Deshalb würde ich sehr empfehlen, für eine „vernünftige“ Regelung zu kämpfen, statt eine „christliche“ Maximal-Postionen zu verteidigen. „Christliches Menschenbild“ ist ein gute Grundlage für christliche Moral und Verkündigung innerhalb und außerhalb der Kirche – und da hapert‘s bedauerlicherweise ganz erheblich –, aber wenig hilfreich bei der Argumentation für gesetzliche Regelungen.


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