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| USA: Grundsatzentscheidung in Sachen Abtreibung auf dem Prüfstand18. Mai 2021 in Prolife, keine Lesermeinung Der Supreme Court muss ein Gesetz aus Mississippi prüfen, das das „Recht auf Abtreibung“ bis zur Lebensfähigkeit des ungeborenen Kindes beseitigen will. Washington D.C. (kath.net/LifeSiteNews/mk) Der US-Supreme Court wird sich mit einem Gesetz des Bundesstaates Mississippi beschäftigen, das die Abtreibung nach der 15. Schwangerschaftswoche bis auf engste Ausnahmen grundsätzlich verbietet. Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet, denn sie könnte letztlich das Grundsatzurteil in der Sache Roe vs. Wade umstoßen, nach dem Abtreibung seit 1973 bis zur Lebensfähigkeit des Kindes außerhalb des Mutterleibs (wird heute mit der 24. Woche angenommen) grundsätzlich erlaubt ist. Mississippi und andere „Pro-Life-Staaten“ wollen die ununterbrochene Linie durchbrechen, die das „Recht auf Abtreibung“ seit diesem Urteil quasi einzementiert hat. Das Gericht, das das Gesetz aus Mississippi an den Supreme Court verwies, merkte an, dass man mit fortschreitender Schwangerschaft das ungeborene Kind immer mehr schützen müsse, besonders nach dem Kriterium des Schmerzempfindens (ein solches ist auch schon vor der Lebensfähigkeit vorhanden). Die Entscheidung des Supreme Court wird auch ein Test dafür sein, wie sorgfältig Alt-Präsident Donald Trump die in seine Amtszeit fallenden drei Richterernennungen erledigt hat. Sollte Roe vs. Wade fallen, wäre in einigen Bundesstaaten die Abtreibung schlagartig verboten, und andere Staaten würden ermächtigt, solche Verbote zu erlassen. Möglich ist aber auch, dass der Supreme Court das grundsätzliche Recht auf Abtreibung belässt, aber Verbote in einem größeren Rahmen als bisher ermöglicht. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zu | Top-15meist-gelesen
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