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Pakistan: Gericht hebt Todesurteil gegen christliches Ehepaar auf

6. Juni 2021 in Weltkirche, 2 Lesermeinungen
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Nach Kritik des Europäischen Parlaments wurde das Paar nach einer dreitägigen Verhandlung freigesprochen - Parallelen zum Fall von Asia Bibi


Islamabad (kath.net/KAP) In Pakistan hat das Oberste Gericht in Lahore nach dreitägiger Verhandlung ein christliches Ehepaar freigesprochen, das 2014 wegen Gotteslästerung zum Tode verurteilt worden war und seither auf die Vollstreckung wartete. Ein Imam hatte den beiden vorgeworfen, blasphemische Textnachrichten mit Beleidigungen des Propheten Mohammed verschickt zu haben. Ihr Rechtsanwalt Saif-ul-Malook, der bereits die Christin Asia Bibi verteidigt hatte, erwartet die Freilassung kommende Woche, wie der römische Nachrichtendienst "Fides" am Donnerstag berichtete.

Die beiden Freigesprochenen, Shafqat Emmanuel und seine Frau Shagufta Kausar aus der Stadt Gojra westlich von Lahore, sahen sich laut Angaben ihres Anwalts als Opfer einer Verschwörung. Sie bestritten im Prozess stets, die Nachrichten gesendet zu haben, vielmehr hätten sie einen Streit mit muslimischen Arbeitskollegen gehabt. Der ihnen zunächst angelastete Text sei von jemand anderem verschickt worden, nachdem sie das fragliche Telefon verloren hätten.


Die aktuelle Freisprechung erfolgt auch vor dem Hintergrund eines Antrags, welchen Europäische Parlament im April verabschiedet hatte. Pakistan war darin für den mangelnden Schutz religiöser Minderheiten, darunter schiitische Muslime, Christen und Ahmadis, verurteilt worden. Mitte Mai hatte das EU-Parlament dann in einer Resolution die Aufhebung des Todesurteils und die sofortige Freilassung des Paares gefordert. Eine weitere Forderung war eine Überarbeitung des Freihandelsabkommens, das Handelsvorteile für Pakistan als Teil eines Programms zur wirtschaftlichen Entwicklungshilfe im Gegenzug für Fortschritte bei den Menschen- und Sozialrechten vorsieht.

Pakistans Blasphemiegesetze sehen für alles, was als Beleidigung des Islam oder des Propheten Mohammed angesehen wird, die Todesstrafe vor. Menschenrechtsaktivisten kritisieren, dass die Gesetze gegen religiöse Minderheiten oder für persönliche Rachefeldzüge missbraucht werden.

Der Freispruch wurde am Donnerstag von Menschenrechtsorganisationen und Aktivisten begrüßt. In dem südasiatischen Land sind noch weitere Berufungsverfahren in hunderten Blasphemiefällen anhängig. Die Richter entscheiden diese aber oft nicht, da sie heftige Reaktionen radikaler Geistlicher und ihrer oft gewalttätigen Anhänger fürchten.

Die Entscheidung zu dem christlichen Paar ist die zweite derartige nach dem Fall der Christin Asia Bibi. Die Frau saß fast zehn Jahre in der Todeszelle, bevor sie im Jahr 2018 freigesprochen wurde. Nun lebt sie mit ihrer Familie im Exil in Kanada.
Copyright 2021 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
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