Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Belgischer Bischof Johan Bonny kündigt Weihe verheirateter Männer zu Priestern an
  2. Neue Fantasien über das Weiheamt für Frauen?
  3. Leo XIV. möchte bei "Alter Messe" "konkrete und großzügige Lösungen"
  4. Papst Leo gratuliert der neuen Erzbischöfin von Canterbury
  5. "Vaccine Amen"
  6. Spanien am moralischen Abgrund
  7. „Genau das, was wir heute in Deutschland beim Synodalen Weg erleben, dieselben Themen, Ansichten“
  8. Euthanasie-Skandal in Spanien: Wurde Noelia Castillo Ramos der Widerruf verweigert?
  9. Christliche Werte unerwünscht - Einschränkung der Meinungsfreiheit in Finnland!
  10. Die ÖVP - eine "Wählertäuschung"
  11. Bischof Dr. Heiner Wilmer SCJ wird neuer Bischof von Münster
  12. Besser keine Laienpredigt
  13. Norwegen: Bischof Hansen bittet, dass jeder Gläubige des Bistums Oslo zur Beichte geht
  14. Dienst, Ordnung, Sendung: Die hierarchische Gestalt der Kirche
  15. Wien: Einziger Christ in der Klasse wird "Schwein" genannt

Papst schränkt Feier des alten Messritus radikal ein!

16. Juli 2021 in Aktuelles, 177 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Außerordentlicher Ritus darf mit sofortiger Wirkung nur noch mit Erlaubnis des Ortsbischofs gefeiert werden - Apostolischen Schreiben "Summorum Pontificum" von Benedikt XVI. damit abgeschafft!


Vatikanstadt (kath.net/KAP/red)

Papst Franziskus schränkt die Feier der sogenannten Alten Messe ein. Laut einem am Freitag im Vatikan veröffentlichten Erlass ist der ordentliche, von Paul VI. und Johannes Paul II. erlaubte Messritus die "einzige Ausdrucksweise" des Römischen Ritus. Der von Benedikt XVI. 2007 umfangreicher erlaubte außerordentliche Ritus darf nur noch unter engeren Auflagen gefeiert werden. Datiert ist der Erlass auf den 16. Juli 2021, den liturgischen Gedenktag Unserer Lieben Frau vom Berg Karmel. Laut dem neuen Motu Proprio "Traditionis custodes - Über den Gebrauch der römischen Liturgie vor der Reform von 1970" (dt. Hüter der Tradition) darf nur der Ortsbischof für seine Diözese den Gebrauch des von Papst Johannes XXIII. 1962 veröffentlichten Messbuchs gestatten. Er allein bestimmt demnach Kirchen und Wochentage für die Feier nach dem alten Ritus; zudem beauftragt er die Priester, die mit Gläubigen so die Eucharistie feiern wollen.

Lesung in Landessprache

Die Lesungen in der üblicherweise auf Latein gefeierten Messfeier müssen laut neuer Regelung in der jeweiligen Landessprache vorgetragen werden. Nicht gestattet ist die Feier nach altem Ritus in normalen Pfarrkirchen, auch dürfen dafür keine eigenen Personalgemeinden gebildet werden. Wie Papst Franziskus deutlich festhält, hat der Bischof darauf zu achten, "die Gründung neuer Gruppen nicht zuzulassen". Der Bischof bestimme auch den Ort, an dem die "Alte Messe" gefeiert werden könne und die jeweiligen Tage, an denen sie stattfinden darf. Auch solle er prüfen, ob die Feier der "Alte Messe" für das "geistliche Wachstum" der für diese Gläubigen kanonisch errichteten Personalpfarreien tatsächlich nützlich sei und dementsprechend beibehalten werden solle oder nicht.


Erhoffte Versöhnung nicht eingetreten

In einem Begleitbrief an die Bischöfe begründet Franziskus den am Freitag veröffentlichten Erlass damit, dass insbesondere die von Benedikt XVI. 2007 erhoffte Versöhnung und größere Einheit in der Kirche nicht eingetreten seien. Eine 2020 erfolgte Umfrage zum außerordentlichen Ritus unter Bischöfen zeige dies laut Franziskus. Die von Benedikt XVI. angebotene Erleichterung, so Franziskus, "wurde ausgenutzt, um Klüfte zu vergrößern, Divergenzen zu verstärken und Unstimmigkeiten zu fördern, die die Kirche verletzen" und sie der Gefahr der Spaltung aussetzten. So gehe etwa der Gebrauch des alten Ritus oft einher mit Behauptungen, nur dieser entspreche der wahren katholischen Kirche; die Liturgiereform nach dem Zweites Vatikanisches Konzil (1962 - 1965) habe die katholische Tradition verraten.

Demnach entspreche auch nur der alte Ritus der "wahren Kirche". Diese Spaltungen, so der Papst, widersprechen nicht nur dem Konzil, sondern auch biblischer Lehre. Laut dem neuen Erlass müssen Priester, die im außerordentlichen Ritus feiern wollen, vom Bischof als dafür geeignet befunden werden. Sie sollen nicht nur des Lateinischen mächtig, sondern auch gute Seelsorger sein. Jene, die bisher schon im Ritus von 1962 feiern, brauchen eine erneute Erlaubnis vom Bischof. Künftig geweihte Priester benötigen über ihren Bischof eine Erlaubnis aus Rom. Das neue, mit Datum vom 16. Juli unterzeichnete Motu Proprio tritt sofort in Kraft. Es setzt zudem alle Bestimmungen früherer Erlasse außer Kraft - insofern sie dem neuen widersprechen.

Damit ist de facto das Apostolischen Schreiben Summorum Pontificum von Benedikt XVI. Geschichte.

 

Schreiben in englischer Sprache

 

VIDEO: Sonntagsimpuls von P. Klaus Einsle LC - Heute kommt JESUS sogar in Predigten und Schriften von Bischöfen zum Teil gar nicht vor!

 

Copyright 2021 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Euthanasie-Skandal in Spanien: Wurde Noelia Castillo Ramos der Widerruf verweigert?
  2. Große SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  3. Spanien am moralischen Abgrund
  4. Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  5. Leo XIV. möchte bei "Alter Messe" "konkrete und großzügige Lösungen"
  6. Belgischer Bischof Johan Bonny kündigt Weihe verheirateter Männer zu Priestern an
  7. Bischof Dr. Heiner Wilmer SCJ wird neuer Bischof von Münster
  8. Neue Fantasien über das Weiheamt für Frauen?
  9. Papst Leo gratuliert der neuen Erzbischöfin von Canterbury
  10. „Genau das, was wir heute in Deutschland beim Synodalen Weg erleben, dieselben Themen, Ansichten“
  11. Wenn das künftige nominelle Kirchenoberhaupt mit dem eigenen Glauben fremdelt
  12. Belgischer öffentlich-rechtlicher Sender lässt Moderatoren Marien- und Jesus-Statuen zertrümmern!
  13. DBK kritisiert ZDF-Kinderformat „Logo“ wegen Christentum-Beitrag
  14. Kardinal Eijk zelebriert erstes Hochamt im Vetus Ordo: „Eindrückliches, unvergessliches Erlebnis“
  15. Norwegen: Bischof Hansen bittet, dass jeder Gläubige des Bistums Oslo zur Beichte geht

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz