Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Vatikan-Kommission: Frauen können nicht zur Diakonenweihe zugelassen werden
  2. Ein entscheidungsrelevantes „We shall see“ zur Synodalkonferenz
  3. „Die Kirche in Deutschland hat abgehängt“
  4. Pater Dominikus Kraschl OFM: «Kommen Tiere in den Himmel?»
  5. Papst Leo: Deutliche Unterschiede zwischen Synodalem Prozess und deutsch-synodalem Weg!
  6. Ein gekreuzigter Frosch, Maria als Transfrau – provokante Ausstellung in Wien
  7. Wer MEHR will, soll MEHR bekommen
  8. Republik der Dünnhäutigen
  9. Nonnen von Goldenstein gegen Lösungsvorschlag von Propst Grasl
  10. Auch Bischof em. Hanke/Eichstätt erhebt Einwände gegen DBK-Papier zur sexuellen Vielfalt
  11. Die Achillesferse des Teufels
  12. Manuel Ostermann, Vize-Vorsitzender der Polizeigewerkschaft: „Die Kriminalität explodiert“
  13. US-Bischof Daniel Thomas/Ohio: „Gott hat Transsexualität nicht vorgesehen“
  14. Thomas von Aquin über Migration
  15. "Wir glauben nicht an eine Ökumene der Vermischung, sondern der versöhnten Verschiedenheit"

Theologe Kwasniewski: Lateinische Lesungen in außerordentlicher Form beibehalten

22. Juli 2021 in Weltkirche, 30 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die liturgischen Bücher verlangen Epistel und Evangelium auf Latein. ‚Traditionis custodes’ soll mit Fantasie und Flexibilität interpretiert werden.


Rom (kath.net/jg)

Die Lesungen sollten in der außerordentlichen Form des Römischen Messritus auch nach dem Motu proprio „Traditionis custodes“ (TC) in lateinischer Sprache gelesen oder gesungen werden, schreibt der Theologe und Komponist Peter Kwasniewski in einem Beitrag für den katholischen Blog New Liturgical Movement.

In Artikel 3 §3 TC wird festgehalten, dass „die Lesungen in der Landessprache verkündet werden, wobei die Übersetzungen der Heiligen Schrift verwendet werden, welche von den jeweiligen Bischofskonferenzen approbiert sind“.


Kwasniewski schlägt vor, diese Bestimmung so großzügig wie möglich auszulegen. Die Formulierung verbiete die Lesung in lateinischer Sprache nicht. In den offiziellen liturgischen Büchern seien die Lesungen aus der lateinischen Vulgata enthalten. Diese sollten in der Liturgie gelesen oder gesungen werden, nicht nur deshalb, weil dies von den Gläubigen erwartet werde, die eine Messe des außerordentlichen Ritus besuchen.

Die Bestimmung in TC verlange streng genommen nur, die Lesungen einmal während der Liturgie in der Landessprache zu verkünden. Gemäß einer lange geübten Tradition könne dies wie bisher von der Kanzel vor der Predigt geschehen, schreibt Kwasniewski.

Die Geistlichen seien verpflichtet, den Vorgaben der liturgischen Bücher ausnahmslos zu folgen. Das gelte selbstverständlich auch für die außerordentliche Form des Messritus, in denen die Lesungen in lateinischer Sprache enthalten seien.

Die modernen Bibelübersetzungen, die derzeit bei den Messen im Novus Ordo verwendet werden, würden teilweise stark von den Texten der alten Vulgata abweichen, die im Missale Romanum von 1962 enthalten seien. Es wäre sinnvoller, approbierte Übersetzungen aus der Zeit vor der Liturgiereform zu verwenden.

Abschließend betont Kwasniewski, dass jede Vorschrift genau gelesen werden müsse und mit Fantasie und Flexibilität interpretiert werden sollte. Das fehle ihm bis jetzt bei den vielen Reaktionen, die er auf „Traditionies custodes“ gehört habe.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Vatikan-Kommission: Frauen können nicht zur Diakonenweihe zugelassen werden
  2. Papst Leo: Deutliche Unterschiede zwischen Synodalem Prozess und deutsch-synodalem Weg!
  3. Ein entscheidungsrelevantes „We shall see“ zur Synodalkonferenz
  4. Pater Dominikus Kraschl OFM: «Kommen Tiere in den Himmel?»
  5. „Die Kirche in Deutschland hat abgehängt“
  6. Ein gekreuzigter Frosch, Maria als Transfrau – provokante Ausstellung in Wien
  7. Weihnachtsspende für kath.net - Wir brauchen JETZT Ihre HILFE!
  8. Erste fliegende Papst-Pressekonferenz: Lob für Vermittler Erdogan
  9. Die Achillesferse des Teufels
  10. Wer MEHR will, soll MEHR bekommen
  11. Republik der Dünnhäutigen
  12. Thomas von Aquin über Migration
  13. Nonnen von Goldenstein gegen Lösungsvorschlag von Propst Grasl
  14. Auch Bischof em. Hanke/Eichstätt erhebt Einwände gegen DBK-Papier zur sexuellen Vielfalt
  15. Legenden vom Heiligen Nikolaus

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz