![]() |
Loginoder neu registrieren? |
|||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() Erzdiözese Wien: 'Alte Messe' in Rochuspfarre weiterhin in Pfarrkirche erlaubt!27. Juli 2021 in Österreich, 7 Lesermeinungen Die Pfarrei sieht es als Aufgabe, das Anliegen des Motu proprio "summorum ponitificum" von Papst Benedikt XVI zu fördern Wien (kath.net) Die hl. Messe in der außordentlichen Form darf entgegen ersten Meldungen der Pfarre jetzt doch weiterhin in der sehr beliebten Wiener Rochuspfarre gefeiert werden. Dies teilt die Pfarrei mit. "Gemäß der Erlaubnis des Ordinariates der Erzdiözese Wien darf die außerordentliche Form des römischen Ritus bis auf weiteres in der Rochuskirche gefeiert werden. Jeden Sonntag feiern wir um 12 Uhr die hl. Messe "im alten Ritus", sowie an Samstagen außerhalb der Ferien um 10 Uhr am Hochaltar.", teilt die Pfarrei mit. Man betont, dass man sich in jeder Hinsicht bemühe, in "unserer Verkündigung und Seelsorge" den Lehren und Weisungen des II. Vatikanischen Konzils zu entsprechen, gerade auch in der Feier der Liturgie, die wir gemäß der derzeit gültigen liturgischen Ordnung feiern. "Zugleich sehen wir es als Aufgabe, das Anliegen des Motu proprio "summorum ponitificum" von Papst Benedikt XVI -die gegenseitige Befruchtung des "alten" und des "neuen" Ritus - zu fördern, indem wir den Gläubigen die Möglichkeit bieten, die überlieferte Liturgie der Kirche durch die Teilnahme der hl. Messe in der außerordentlichen Form kennen zu lernen." Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
| |||
![]() | ||||||
© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz |