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Erzbistum München: „3-G-Regel“ soll für reguläre Messen die Ausnahme sein

24. September 2021 in Deutschland, 11 Lesermeinungen
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Eine kleine Münchner Pfarrgemeinde führte eine solche Einschränkung für Sonntagsmessen unlängst ein, um Platzprobleme für Gläubige zu vermeiden - Erzbistum und Pfarrei antworten auf kath.net-Presseanfrage


München (kath.net/mk) Die Pfarrgemeinde St. Martin/Untermenzing, Teil der Pfarreiengemeinschafft Allach-Untermenzing im Erzbistum München und Freising, hat vor kurzem auf ihrer Homepage angekündigt, dass ab 20. September für alle Gottesdienste der Gemeinde die Einhaltung der „3-G-Regel“ verpflichtend sein werde. Auf kath.net-Anfrage erläuterte der Pfarrer Martin Joseph den Hintergrund dieser schwerwiegenden und vergleichsweise einzigartigen Einschränkung für den Gottesdienstbesuch: Die Kirche St. Martin sei die kleinste im Pfarrverband und fasse bei Berücksichtigung der Corona-Abstandsvorschriften nur etwa 35 Besucher, was nur einen Bruchteil der Kirchenbesucher in Vor-Coronazeiten darstelle. Da man bei Sonntagsgottesdiensten immer wieder der Grenze nahegekommen sei, Kirchenbesucher abweisen zu müssen, habe sich die Pfarrgemeinde zur „3-G-Regelung“ entschlossen, um wieder den vollen Zugang zur Kirche zu ermöglichen. Die Einschränkung gelte (mangels Platzproblems) nicht für Werktagsgottesdienste. Für diejenigen, die keinen „3-G-Nachweis“ parat haben, würden vor Ort Schnelltests zur Verfügung stehen. Sowohl in den anderen beiden Kirchen des Pfarrverbandes als auch in den Nachbarpfarreien gelte die „3-G-Regelung“ nicht.


Auch das Erzbistum München wurde von kath.net zur neuen Regelung in Untermenzing angefragt: Laut Pressestelle werde es entsprechend dem Infektionsschutzkonzept der Erzdiözese den Verantwortlichen der Pfarreien freigestellt, ob sie die „3-G-Regel“ anwenden, um eine Begrenzung der Teilnehmerzahl zu vermeiden. Bei regulären Sonn- und Werktagsmessen werde aber die Anwendung dieser Einschränkung eine Ausnahme sein, sie sei vielmehr für besondere Anlässe wie Taufen oder Trauungen gedacht. Auf die Frage, welche Wichtigkeit/Notwendigkeit ein Gottesdienstbesuch habe, zumal die „3-G-Regel“ nie für „lebensnotwendige“ Bereiche gedacht gewesen sei, verwies das Erzbistum darauf, dass die Sonntagspflicht aktuell ausgesetzt sei.

 

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Lesermeinungen

 MariaMutterDerKirche 24. September 2021 
 

Wo war das Recht beim 1.Lockdown? Entscheidung der Ministerpräsidenten

an die sich unsere Bischöfe, zumindest viele, sehr an die bisher die meisten Bischöfe nahtlos anschließen. Manche Bischöfe (keine Namen bitte) wollen beim Ministerpräsidenten gerne Klassenbester sein und beschließen für ihre Diözesen noch strengere Regeln.
Tut mir leid, aber zum Thema, was Recht ist, bin ich zwischenzeitlich ziemlich desillusioniert.


0
 
 Alpenglühen 24. September 2021 

3G / 2G – Ich hab es schon mehrfach geschrieben: Can 843 — § 1

sagt ganz klar, daß die geistlichen Amtsträger die Sakramente denen nicht verweigern dürfen, die gelegen darum bitten, in rechter Weise disponiert und rechtlich an ihrem Empfang nicht gehindert sind. Dazu gehört m.E., auch an der Feier! der hl. Messe teilzunehmen. Od. erwartet „München-Freisung“ etwa, daß Gläubige sich, nach der Messe, draußen vor der Kirche die hl. Kommunion abholen sollen? So, wie Pommes u. Burger beim Drive-in von McDonalds? Es ist m.E. nicht nur rechtswidrig, daß „3G“ od. gar „2G“ verlangt wird. Sondern es ist erst recht rechtswidrig, daß, anstatt diese Forderung zu unterbinden, das Bistum den Pfarren freistellt, gegen das Kirchenrecht zu verstoßen. Ein Infektionsschutzkonzept steht nicht über dem Kirchenrecht, sondern hat sich unterzuordnen. U. es ist m.E. einfach nur eine faule Ausrede des Bistums, daß die Sonntagspflicht ja nach wie vor ausgesetzt wäre.


4
 
 Chris2 24. September 2021 
 

Kennt jemand einen einzigen Fall

eines Superspreaderevents in einer Kirche? Ich nicht? Das eine angebliche in einer Freikirche damals geschah, wie man später erfuhr, nicht über die Gottesdienste...


3
 
 Chris2 24. September 2021 
 

Die Piusbruderschaft hatte lange 5 Hl. Messen

an jedem Sonntag in ihrem Münchener Priorat angeboten, um genügend Platz zu haben. So geht wahre Seelsorge...


7
 
 MarinaH 24. September 2021 
 

in der Praxis

wird das darauf hinauslaufen, dass die Betroffenen eben die Nachbarkirchen besuchen. Dann hat sich das "Problem" der zu vielen Gläubigen in dieser kleinen Pfarrei eh erledigt.
Uns Kirchgängern wurde/wird seit über einem Jahr viel zugemutet um eine Hl. Messe besuchen zu können. Und (fast) alle machen schön brav mit mit AHA Regel etc. Aber irgendwann wird es einfach zu dumm.. und man bekommt die Freude an der Hl. Messe gänzlich ausgetrieben.


5
 
 MarinaH 24. September 2021 
 

die Formulierung ist:

"Da man bei Sonntagsgottesdiensten immer wieder der Grenze nahegekommen sei, Kirchenbesucher abweisen zu müssen,..."
d.h. man hat bisher noch keinen abweisen müssen!
Damit aber auch künftig ja nicht zu viele Kirchenbesucher kommen, macht man es den jetzigen treuen Kirchgängern schwer, bzw. grenzt Ungeimpfte aus.


4
 
 elmar69 24. September 2021 
 

Weniger Gottesdienstbesucher abweisen

Wenn durch 3G deutlich weniger Gottesdienstbesucher abgewiesen werden müssen als ohne, kann das durchaus der richtige Weg zum Umgang mit den Corona-Vorschriften sein.

Das Angebot eines Schnelltests vor Ort für „spontane“ Besucher ist dann auch ein guter Kompromiss – auch weil ein offizieller Test vielleicht sonntags schwer zu bekommen ist.

Wenn auch ohne 3G im Prinzip alle die kommen wollen, auch rein können, gibt es keinen Grund für die Beschränkung.


0
 
 Seeker2000 24. September 2021 
 

Alternativvorschlag

Wie wäre es mit einer neuen 3-Regel?

Glaube - Gebet - Gottesdienst

Das würde der Kirche als Gemeinschaft ALLER Gläubigen entsprechen.


6
 
 Robensl 24. September 2021 
 

Druck einfach nach unten weitergeben

Statt die von oben vorgegeben Regeln in Frage zu stellen, die ja die Ursache der "Platzproblemen" sind, werden die Probleme nach unten abgewälzt.
Und wozu: Geimpfte sind auch ansteckend und gesunde testen ist weitgehend sinnfrei, wie vielfach nachzulesen und auch bereits mit etwas Kenntnis in Messverfahren plausibel.

Aber die Sonntagspflicht ist ausgesetzt, also alles gut. Sehr überzeugend/überzeugt...


3
 
 Diadochus 24. September 2021 
 

Wichtig und unwichtig

Das Erzbistum verwies darauf, dass die Sonntagspflicht aktuell ausgesetzt sei. Das unterstreicht die "Wichtigkeit" des Gottesdienstes im Erzbistum München. Damit erübrigt sich die 3-G-Regel. So ergibt sich noch mehr Platz, nämlich eine vollkommen leere Kirche. Darauf kann sich der Herr Kardinal in Ruhe ein großes Schnitzel gönnen, danach vielleicht noch eins.


2
 
 MariaMutterDerKirche 24. September 2021 
 

3 G-Regel wird Standard nach den Bundestagswahlen

im November/Dezember dann 2 G.

Gut , es ist eine kleine Kirche in einer doch noch katholischeren Gegend als um Bischof Hesse herum (war im Urlaub in der Gegend... Hl.Messe werktags war ein Ding der Unmöglichkeit)

Zitat ,,Platzprobleme" entlocken mir dennoch ein lautes Auflachen.
Und erinnert mich an unseren Pfarrer, als er sonntags nach dem ersten Lockdown
-jede 2.Reihe war abgesperrt und in jeder offenen Reihe durften mit Maximalabstand nur 2 Leute sitzen -
er freudig feststellte, die Kirche sei voll.
No comment.....


3
 

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