Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Emeritierter Kurienkardinal Sarah: „Riten können nicht willkürlich abgeschafft werden“
  2. „Sehr geehrter Herr Erzbischof Koch, mit großer Verwunderung haben wir Ihr Statement zum CSD…“
  3. Was interessiert mich das Geschwätz von Rom...
  4. Wenn sich Gratismut in Angst verwandelt
  5. Erschütterndes Beispiel für die Kultur des Todes: Seniorin wurde gegen ihren Willen euthanasiert
  6. Bußgeldverfahren gegen Schüler nach Weigerung an LGBT-Workshop teilzunehmen
  7. Katholiken fordern Exkommunikation der „katholischen“ US-Gouverneurin Maura Healey
  8. Katholische Beerdigung für italienischen Gitarristen wurde abgesagt, weil er Freimaurer war
  9. "Ich würde Kinderbetreuung nicht als Arbeit sehen, sage ich Ihnen ganz ehrlich"
  10. Das Kirchenjahr als Weg durch die Heilsgeschichte. Dem Gottesdienst soll nichts vorgezogen werden!
  11. Frust beim Klima-Kleber-Jesuiten
  12. ‚Waldbrände in der Kurie‘
  13. Influencerin bezeichnet Trans-Politiker als Mann: zu zwei Jahren Hausarrest verurteilt
  14. Edith Stein – Ave, Crux, spes unica
  15. Deutschland: Katholische Kirche verzeichnet mehr Erwachsenentaufen trotz Mitgliederrückgang

Das Leben muss geschützt werden

1. Oktober 2021 in Prolife, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Wenn es um Leben und Tod geht, ist ergebnisoffene Beratung unmenschlich - Von Cornelia Kaminski / VISION200


Wien (kath.net/http://vision2000.at)

Wenn uns die Lockdowns während der Covid-19-Pandemie eines gelehrt haben, dann, wie sehr Menschen als soziale Wesen unter Einsamkeit leiden. Aber statt dieser Einsamkeit nun wirksam entgegenzutreten, wird derzeit überlegt, wie Sterbewillige beraten werden sollen. Und wie schon bei der Abtreibung gilt ergebnisoffene Beratung auch diesmal als Lösung – ein falscher Ansatz, wie die Autorin zeigt.

Noch liegen keine validen Daten vor, die eine zuverlässige Aussage über die Entwicklung der Suizidraten während der Lockdowns erlauben; eine Steigerung ist jedoch auf Grund entsprechender Erfahrungen mit der SARS Epidemie (2003) vorstellbar. Eine soziale, solidarische und liberale Gesellschaft muss darauf reagieren. Jeder Suizid zeigt an, dass ein Mensch das Netz seiner sozialen Beziehungen verlassen wollte. Aufgabe einer „sorgenden Gemeinschaft“, wie sie von den Autoren des Diskussionspapiers der deutschen Akademie der Wissenschaften Leopoldina zum assistierten Suizid erstrebt wird, ist es, Sorge dafür zu tragen, dass dieser Wunsch gar nicht erst entsteht oder ihm – wo dies misslungen ist – adäquat begegnet wird.
Die nur schwer zu lösende Aufgabe besteht darin, das Autonomiebestreben der suizidwilligen Menschen einerseits gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu respektieren, andererseits aber dem ebenfalls verfassungsgemäßen Auftrag, menschliches Leben zu schützen, gerecht zu werden. Wie kann sichergestellt werden, dass der Suizidale tatsächlich autonom handelt, sein Sterbewunsch unverrückbar und beständig ist und kein gesellschaftliches Klima entsteht, in dem der selbst herbeigeführte Tod den gleichen Stellenwert hat wie das Leben?

Im Diskussionspapier der Leopoldina werden an die Straffreiheit bei der Durchführung des assistierten Suizids folgende Bedingungen geknüpft: von einer umfassenden, „ergebnisoffenen“ Beratung von Suizidwilligen, einer personellen und organisatorischen Trennung der Prüfung der „Freiverantwortlichkeit“ des Suizidwunsches vor der Durchführung der Suizidassis­tenz, sowie von der Festschreibung einer zwischen Beratung und Durchführung liegenden Bedenkzeit ist ebenso die Rede wie vom Vier-Augen-Prinzip: der beratende Arzt darf nicht die Suizidassistenz durchführen.


Die Ähnlichkeiten zu den Abtreibungsregelungen sind frappierend. Waren denn die Schutzwirkungen, die hierdurch entfaltet werden sollten, so effektiv? Im Gegenteil. Fast dreißig Jahre nach der Novellierung des § 218 StGB kann festgestellt werden, dass die Bestrebungen, damit einen Schutz des ungeborenen Lebens zu erreichen, keine große Wirkung erzielt haben. Vielmehr hat die Formulierung „rechtswidrig, aber straffrei“ dazu geführt, dass Abtreibungen von vielen als erlaubt angesehen werden.
Was ist unter Beratung zu verstehen? Ganz grundsätzlich sucht eine Beratung derjenige, der in seinem Entschluss unsicher ist. Von der Person, die ihn berät, erwartet er zusätzliche Informationen und Kompetenz – auf dem Gebiet, auf dem sie berät, verfügt sie über mehr Autorität als der Ratsuchende selbst.

Eine Beratungspflicht macht nur dann Sinn, wenn in dieser Beratung Perspektiven eröffnet und Informationen vermittelt werden, die dem Suizidwilligen noch nicht bekannt waren, und die einen Einfluss auf seinen Todeswunsch haben könnten.
Wer sich auf ein Beratungsgespräch einlässt, erwartet neben Informationen in aller Regel Empathie und Wertschätzung. Ein Arzt rät zur, in seinen Augen, bestmöglichen Therapie, weil er den Patienten heilen möchte, ein Lehrer schätzt die Leistungsmöglichkeit seiner Schüler ein und rät daher zu einer bestimmten schulischen Laufbahn, weil ihm der schulische oder berufliche Erfolg seiner Schüler wichtig ist.

In allen Fällen gilt: die persönliche Einschätzung des Ratgebers – „Ich glaube, diese Entscheidung ist für dich die Beste“ – drückt Wertschätzung für den Ratsuchenden aus. Sie ignoriert auch nicht die Autonomie des Ratsuchenden, denn der erwartet ja genau diese persönliche Ein- und Wertschätzung.  

„Ergebnisoffen“ ist ein Beratungsgespräch, in dem eine solche Formulierung fällt, jedoch nicht. „Ergebnisoffen“ wäre eine völlig wertneutrale Gegenüberstellung der Optionen, ohne persönliche Meinung, ohne Rat.

Im Fall des Suizidalen ist eine solche „ergebnisoffene“ Beratung fatal. Dem Menschen, der sich von einer Brücke stürzen möchte, müsste man möglichst sachlich erklären, welche Konsequenzen dies hat (Aufprall, möglicherweise Schmerz, eventuell – bei verunglücktem Versuch – schwerwiegende gesundheitliche Folgen), und ebenso neutral schildern, welche Konsequenzen sich aus seinem Weiterleben ergeben, um anschließend zu sagen: „Entscheide selbst. Ich habe dazu keine Meinung.“

Depression, Einsamkeit, das Gefühl, nicht erwünscht oder geliebt zu sein: das sind Gründe für eine Selbsttötungsabsicht. Wer in einer solchen Situation vermittelt bekommt, dass es eigentlich egal ist, wie er sich entscheidet, erhält damit die Bestätigung für das, was er bis dahin nur vermuten konnte: „Die Gesellschaft als solche hat kein Interesse an meiner Existenz. Es ist ihr egal, ob es mich gibt oder nicht.“  Das Leben des Suizidwilligen schützt eine solche „ergebnisoffene“ Beratung daher kaum, im Gegenteil: sie könnte sogar seine Selbsttötungsabsicht noch verstärken.

Aus christlicher Perspektive verbietet sich eine ergebnisoffene Beratung in Situationen, in denen eine Entscheidung über Leben oder Tod eines Menschen ansteht, ohnehin vollständig: Es steht uns nicht zu, Gottes Pläne mit seinen Geschöpfen eigenmächtig zu durchkreuzen. Genau das würde jedoch eine solche ergebnisoffene Beratung bedeuten. Da wir keine Kenntnis Seiner Pläne haben, können wir nur Ihm die Entscheidung über Leben oder Tod eines Menschen überlassen und müssen daher ergebnisorientiert beraten: Lebe! Gott hat noch einen Plan mit Dir.

Die Bemühungen, mit dem verhängnisvollen Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf eine Weise umzugehen, die dem Anspruch einer „sorgenden Gemeinschaft“ gerecht wird, sind ohne Zweifel anzuerkennen. Jedoch: Wir haben mit diesem Urteil eine schiefe Ebene betreten, an deren unteren Ende die Tötung allen menschlichen Lebens stehen könnte, das die Gesellschaft als „nicht mehr lebenswert“ oder „menschenunwürdig“ betrachten könnte.

Die empirische Suizidforschung lehrt uns, wie unbeständig Suizidwünsche sind, wie wenig autonom Menschen handeln, die sich selbst töten möchten. Es ist daher dringend erforderlich, Regelungen zu finden, die ein tatsächliches Schutzkonzept für menschliches Leben darstellen. Dazu gehört vor allem eine breite, politische Aufklärungskampagne über den Wert allen menschlichen Lebens. Davon sind wir leider weit entfernt.

Die Autorin ist Bundesvorsitzende der „Aktion Lebensrecht für alle“ (ALfA).

 

VIDEO - Ist der Ehe-Ring für immer? - Jesus sagt ganz klar - Die Ehe ist ein Bund, der LEben lang gilt und nicht getrennt werden kann." Sonntagsimpuls P. Klaus Einsle LC - 3. Oktober 2021

 

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns jetzt JETZT!
  2. Edith Stein – Ave, Crux, spes unica
  3. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  4. „Sehr geehrter Herr Erzbischof Koch, mit großer Verwunderung haben wir Ihr Statement zum CSD…“
  5. Emeritierter Kurienkardinal Sarah: „Riten können nicht willkürlich abgeschafft werden“
  6. Erschütterndes Beispiel für die Kultur des Todes: Seniorin wurde gegen ihren Willen euthanasiert
  7. "Die meisten kommen wegen der Sozialleistungen"
  8. Frust beim Klima-Kleber-Jesuiten
  9. Grösse
  10. Angeklagt, weil er einen schismatischen Bischof nicht rehabilitierte: Armeniens Patriarch Karekin II
  11. Scharfe innerorthodoxe Kritik an Kyrills Atomwaffen-Predigt
  12. „Ich spüre die Berufung zu pilgern“ – Andrzej Kurek pilgert seit 65 Jahren nach Tschenstochau
  13. Salzburg: Opernstar bereitete Franziskus-Rolle im Kapuzinerkloster vor
  14. Ceuta: Integrationsministerin Bauer fordert mehr Außengrenzschutz und effektive Rückführungen
  15. ALfA startet „von-Galen-Projekt“ zum 85. Jahrestag der Predigt von St. Lamberti

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz