Loginoder neu registrieren? |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: Top-15meist-diskutiert
| Vatikan regelt Übersetzungen liturgischer Texte noch genauer22. Oktober 2021 in Aktuelles, 5 Lesermeinungen Neues Dekret "Postquam Summus Pontifex" ergänzt Motu proprio aus dem Jahr 2017, mit dem Papst Franziskus den Bischofskonferenzen mehr Verantwortung für die Übersetzung liturgischer Texte und Bücher übertragen hatte Vatikanstadt (kath.net/KAP) Für die Übersetzung liturgischer Texte und Bücher hat der Papst genauere Einzelregelungen erlassen. Das am Freitag veröffentlichte Dekret der Gottesdienstkongregation bestimmt die einzelnen Schritte bei Übersetzung und Herausgabe liturgischer Texte im Detail. Insbesondere geht es dabei um das Zusammenspiel zwischen Vatikan und Bischofskonferenzen. Dieses ist generell in Kanon 838 im Allgemeinen Kirchenrecht geregelt. Das neue Dekret "Postquam Summus Pontifex" ergänzt das im September 2017 erlassene Motu proprio "Magnum principium". Damals hatte Franziskus den Bischofskonferenzen mehr Verantwortung für die Übersetzung liturgischer Texte und Bücher übertragen. Allerdings musste der Vatikan weiterhin die in den Ortskirchen erstellten Übersetzungen bestätigen ("confirmatio") und überprüfen ("recognitio"), ob sie mit Kirchenrecht und Weltkirche im Einklang stehen. Die rechtskräftige Approbation steht aber der Bischofskonferenz zu. Laut dem neuen Dekret ist eine "tiefer gehende Anpassung des Römischen Ritus" in einer Ortskirche - gemeint sind rituelle Praxis, Symbole, Gesten - nur bei "zwingenden kulturellen Gründen" legitim. Besonders schwierig ist zudem die Übersetzung sakramentaler Formeln in die jeweilige Volkssprache. Diese müssen laut Dekret nicht nur von der für die Liturgie zuständigen Gottesdienstkongregation bestätigt, sondern vom Papst selber genehmigt werden. Das neue Dekret gilt auch für besondere liturgische Texte einzelner Diözesen und Orden. Das Copyright am liturgischen Originaltext auf Latein hat der Vatikan. Das Copyright an liturgischen Texten und Büchern in einer Volkssprache geht dagegen an die Bischofskonferenz. Von einem nötigen "Klima der Zusammenarbeit und des Dialogs" zwischen Rom und den Ortskirchen spricht in einem Interview mit "Radio Vatikan" der neue Präfekt der Liturgie-Kongregation, Erzbischof Arthur Roche. Die Kirche habe in den vergangenen vier Jahren, seit Papst Franziskus den Bischofskonferenzen im Bereich liturgischer Texte neue Zuständigkeiten übertragen hat, "sehr positive Erfahrungen" gemacht. "Die Bischöfe zeigen große Sensibilität bei den Übersetzungen", so Roche. "Unsere Kongregation will, dem Wunsch des Heiligen Vaters entsprechend, im Dienst an der Weltkirche stehen. Herzstück dieser Neuerungen ist die Hoffnung, Liturgie und Volk Gottes einander näherzubringen."
(Link zum Dekret zur Anwendung des Kanon 838 CIC (deutsch): https://www.vatican.va/roman_curia/congregations/ccdds/documents/rc_con_ccdds_doc_20211022_decreto-can838-cdc_ge.html)
Copyright 2021 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! Lesermeinungen
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zu | Top-15meist-gelesen
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz |