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Schweizer Presserat: kath.ch verstösst gegen das Wahrheitsgebot und die Pflicht zur Berichtigung!

31. Jänner 2022 in Schweiz, 3 Lesermeinungen
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Der Schweizer Presserat gelangte auf Beschwerde hin zum Schluss, dass kath.ch gegen das Wahrheitsgebot verstossen hatte, weil ein Pfarrer fälschlicherweise als Nicht-Chemiker abqualifiziert wurde - Ein Kommentar von Niklaus Herzog


Chur (kath.net)

Die Redaktion von kath.ch, allen voran ihr Leiter Raphael Rauch, steht wegen ihrer tendenziösen und persönlichkeitsverletzenden Berichterstattung in der Dauerkritik. Nun sieht sich auch der Schweizer Presserat veranlasst, kath.ch wegen Verletzung des Wahrheitsgebots und der Berichtigungspflicht die rote Karte zu zeigen.

Am 7. Juli 2021 veröffentlichte kath.ch einen Artikel mit dem Titel „Schwyzer Pfarrer warnt vor Impfung und kritisiert Bundesrat“. Gemeint war Dr. Roland Graf, Pfarrer in Unteriberg. Pfarrer Dr. Roland Graf hat in Moraltheologie zu einem bioethischen Thema doktoriert, publiziert als ausgewiesener Fachmann regelmässig zu medizin-ethischen Themen und ist Mitglied der Kommission für Bioethik der Schweizer Bischofskonferenz. Sein besonderes Augenmerk gilt dabei der Covid-Pandemie und deren Handhabung durch Politik und Wissenschaft. Im beanstandeten Artikel riet Pfarrer Graf davon ab, „gesunde Personen im fortpflanzungsfähigen Alter und insbesondere Kinder zum jetzigen Zeitpunkt gegen Covid-19 zu impfen.“

Im Zusammenhang mit dem von einer Praktikantin verfassten Artikel beschäftigten sich drei Redaktoren von kath.ch damit, den missliebigen Bio-Ethik-Experten nach allen Regeln der Kunst in die Pfanne zu hauen. So wurde u.a. tatsachenwidrig behauptet, Pfarrer Graf sei zwar „Theologe, jedoch kein Mediziner, kein Chemiker und kein Biologe.“ Dies ist nachweislich falsch. Pfarrer Graf verfügt über einen Abschluss als Chemiker HTL (entspricht einem heutigen Fachhochschulabschluss in Chemie) und arbeitete während sechs Jahren in diesem Beruf. Darüber hinaus ist der ganze kath.ch-Artikel von einem tendenziös-despektierlichen Duktus durchtränkt. So wird Pfarrer Graf allen Ernstes zum Vorwurf gemacht, er habe den Begriff des Impfstoffs ‚mRNA‘ nicht ausgedeutscht. Auch Begriffe wie „unlautere Zusammenhänge“; „undurchsichtiger Fachbegriffsdschungel“ und „unterschlägt Verbindung zu konservativen Medizinerkreisen“ durften in diesem Sammelsurium von Fake news, Halbwahrheiten und unbewiesenen Verdächtigungen nicht fehlen.


Der Schweizer Presserat gelangte auf Beschwerde hin zum Schluss, dass kath.ch gegen das Wahrheitsgebot verstossen hatte, weil Graf fälschlicherweise als Nicht-Chemiker abqualifiziert wurde. Damit hat kath.ch gegen Ziffer 1 und so gegen den zentralen Eckwert der „Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten“ verstossen. Mehr noch: Wer wahrheitswidrig berichtet, ist gemäss diesem Kodex auch zur Berichtigung verpflichtet. kath.ch strich zwar nach Kenntnisnahme den wahrheitswidrigen Passus nachträglich aus dem Artikel, ohne aber die Leserschaft über die notgedrungen vorgenommene Korrektur zu informieren. Wer die Website von kath.ch regelmässig abruft, weiss, dass diese gegen die journalistische Berufsethik verstossende Verschleierungstaktik bei kath.ch zur gängigen Praxis gehört. Der Schweizer Presserat kam deshalb nicht umhin, auch diesbezüglich die Verletzung der genannten Erklärung zu rügen (vgl. Ziffer 5: Berichtigungspflicht gänzlich oder teilweise falscher Meldungen).

Auch der Vorwurf, kath.ch habe mit seiner irreführenden Verkürzung (aus dem Satz „von der Impfung gesunder Personen im fortpflanzungsfähigen Alter gegen Covid-19 ist im gegenwärtigen Zeitpunkt abzuraten“ wurde das Adjektiv „gesund“ gestrichen) die Leserschaft irregeführt, schrammte haarscharf an einer Verurteilung vorbei: „Aufgrund der Brisanz von Grafs Aussagen hätte kath.ch die Formulierungen in fraglichen Pfarrblatt-Text jedenfalls genau nachprüfen und präzise zitieren sollen. Der Presserat spricht aber angesichts der grundsätzlich legitimen Gewichtung des Inhaltes in diesem Fall von einer Ungenauigkeit, aber nicht von einer regelrechten Verletzung der Wahrheitspflicht.“

Nichtsdestotrotz wiegt die Verurteilung der Berichterstattung von kath.ch durch den Presserat schwer, weil sie den zentralen Punkt der Erklärung betrifft, nämlich das Wahrheitsgebot, das von kath.ch verletzt wurde. Von der Boulevardzeitung ‚Blick‘ zum Inhalt des Artikels von Pfarrer Graf befragt, zeigte sich Bischof Bonnemain „nicht glücklich“.Stellt sich nur noch die Frage, wie glücklich Bischof Bonnemain und seine Mitbrüder im Bischofsamt über die chronisch wahrheitswidrige Berichterstattung von kath.ch sind.

 

 

 

https://presserat.ch/complaints/78_2021/


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