Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bistum Trier entlässt AFD-Landtagsabgeordneten Schaufert aus einem Kirchengremium
  2. Schweiz: Bischof Bonnemain bei Beerdigung von Bischof Huonder
  3. Das Leben des Menschen ist schutzwürdig oder doch nicht?
  4. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  5. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  6. Höchstgericht entscheidet über Bibel-Tweet von Ex-Ministerin Räsänen
  7. Großes Interesse an Taylor Swift-Gottesdienst in Heidelberg
  8. Erzbistum Hamburg verliert 2023 Millionen Euro durch Mitgliederschwund
  9. ,Ich habe Pornographie gemacht – jetzt mache ich Rosenkränze!‘
  10. Meloni: Leihmutterschaft ist ,unmenschliche Praxis‘
  11. Vatikan: Religionsfreiheit durch Urteil gegen Kardinal bedroht
  12. Das Mediennetzwerk Pontifex, gegründet 2005 als "Generation Benedikt", beendet seine Tätigkeit
  13. Klarer als die Deutsche Bischofskonferenz!
  14. Der Gute Hirt: er opfert sich für uns und schenkt seinen Geist
  15. Taylor sei mit Euch

Bischof Voderholzer kündigt erneute Teilnahme am Marsch für das Leben/Berlin 17. September 2022 an!

27. Juni 2022 in Prolife, 2 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Bundestag geht mit Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen falschen Weg - Werbeverbot für Abtreibungen alle nachdenklich stimmen sollen, „die sich dem im Grundgesetz verankerten Lebensrecht jeder menschlichen Person verpflichtet wissen“


Berlin-Regensburg (kath.net/pbr) Am Freitag, den 24. Juni 2022, hat der Bundestag die Abschaffung des sogenannten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche beschlossen. SPD, Grüne sowie die Linksfraktion stimmten für die Streichung des Strafrechtsparagrafen 219a. Dagegen votierten Unionsparteien und AfD. Ärzte dürfen in Zukunft für Schwangerschaftsabbrüche werben, was ihnen durch Paragraf 219a bisher verboten war. Damit will man für ungewollt Schwangere den Zugang zu Informationen über eine Abtreibung erleichtern.

Diese Entscheidung sei eine verhängnisvolle Weichenstellung, die den Schutz des ungeborenen Lebens (§218 StGB) in Frage stelle. Denn wie könne etwas gesetzlich verboten sein, wofür man andererseits werben dürfe? Schon vor der Entscheidung der Ampelkoalition erklärte der Regensburger Bischof Dr. Rudolf Voderholzer „den Abbruch der Schwangerschaft zur normalen ärztlichen Dienstleistung erklären zu wollen, ist kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt.“


Bereits im Rahmen einer Vesper am Adventssonntag, den 27. November 2021, hatte Bischof Rudolf klargemacht: „Gott hat einen jeden Menschen gewoben im Schoß seiner Mutter (Ps 139), und deshalb kommt auch dem ungeborenen Kind das Lebensrecht einer menschlichen Person zu. Wir verkennen nicht, dass eine Schwangerschaft Frauen in große und größte Bedrängnis bringen kann. Dafür gibt es unter anderem die Beratungsstellen der Caritas, die jede nur erdenkliche Hilfe anbieten, nur zur schlechtesten aller Lösungen die Hand nicht reichen können, weil es gar nicht eine Lösung des Problems ist, sondern seine Beseitigung. Aber wir brauchen uns nicht vorhalten zu lassen, dass wir das ungeborene Leben schützen und das geborene vernachlässigen. Die zahlreichen Einrichtungen [...] von Caritas und Jugendfürsorge, dazu die Beratungsdienste für alle Lebenslagen stehen dafür [...].“ Wie Bischof Rudolf unterstrich, sollte das Werbeverbot für Abtreibungen alle „nachdenklich stimmen, die sich dem im Grundgesetz verankerten Lebensrecht jeder menschlichen Person verpflichtet wissen“.

Immer wieder hat sich Bischof Rudolf für den Schutz des ungeborenen Lebens ausgesprochen und gilt als mutiger Kämpfer und Zeichensetzer für die Offenheit gegenüber neuem menschlichen Leben. Er würde sich wünschen, dass das soziale Netz unserer Gesellschaft auch die ungeborenen Kinder auffangen könnte. Auch am 17. September 2022 wird Bischof Rudolf daher wieder am „Marsch für das Leben“ nach Berlin kommen, um für den Schutz des ungeborenen Lebens auf die Straße zu gehen.

Am Freitag, den 24. Juni erklärte Bischof Rudolf:

Wir werden unsere Bemühungen verstärken müssen, für die Ermöglichung von Leben zu werben. In Anlehnung an Mutter Theresa sage ich: „Wenn Ihr die Kinder nicht haben wollt, gebt sie uns, wir betrachten sie als Geschenk!“

Auch Papst Franziskus betonte in seinem Apostolischen Schreiben „Evangelii Gaudium“ im Jahr 2013: „Um die Verteidigung des Lebens dem Ungeborenen, die die Kirche unternimmt, leichthin ins Lächerliche zu ziehen, stellt man ihre Position häufig als etwas Ideologisches, Rückschrittliches, Konservatives dar. Und doch ist diese Verteidigung des ungeborenen Lebens eng mit der Verteidigung jedes beliebigen Menschenrechtes verbunden. Sie setzt die Überzeugung voraus, dass ein menschliches Wesen immer etwas Heiliges und Unantastbares ist, in jeder Situation und jeder Phase seiner Entwicklung. Es trägt seine Daseinsberechtigung in sich selbst und ist nie ein Mittel, um andere Schwierigkeiten zu lösen.“

Foto: Symbolbild


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 physicus 27. Juni 2022 
 

Berlin

Schön, dass Bischof Voderholzer wieder teilnehmen wird. Vielleicht sieht man sich.


1
 
 Chris2 27. Juni 2022 
 

Die Spreu trennt sich immer mehr vom Weizen

und es wird offenbar, wer guter Hirte und wer Mietling oder gar Wolf im Schafspelz ist. Vergelt's Gott an Bischof Voderholzer!
Beten wir für den Papst und alle Bischöfe, dass sie in den teils mörderischen Kämpfen unserer Zeit standhalten bzw. bereuen und umkehren...


5
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  2. KOMMEN SIE MIT! EINMALIGE REISE - 13. Oktober 2024 in Fatima + Andalusien!
  3. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  4. Schweiz: Bischof Bonnemain bei Beerdigung von Bischof Huonder
  5. ,Ich habe Pornographie gemacht – jetzt mache ich Rosenkränze!‘
  6. Der Teufel sitzt im Detail
  7. Das Mediennetzwerk Pontifex, gegründet 2005 als "Generation Benedikt", beendet seine Tätigkeit
  8. "Ich verzeihe dir, du bist mein Sohn. Ich liebe dich und werde immer für dich beten"
  9. Der Mann mit Ticketnummer 2387393
  10. Frankreich: „Inzwischen bedeutet Katholizismus, seinen Glauben erklären zu können“
  11. Taylor sei mit Euch
  12. Bistum Trier entlässt AFD-Landtagsabgeordneten Schaufert aus einem Kirchengremium
  13. Großes Interesse an Taylor Swift-Gottesdienst in Heidelberg
  14. Krakau: Einleitung des Seligsprechungsprozesses der mit 25-Jahren ermordeten Helena Kmieć
  15. Höchstgericht entscheidet über Bibel-Tweet von Ex-Ministerin Räsänen

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz