Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Papst warnt vor eigenmächtigen Änderungen bei der Messe
  2. Das Gratis-Christentum des Hendrik Wüst
  3. „Trägt der synodale Prozess dazu bei, die Seelen Christus und dem ewigen Heil näherzubringen?“
  4. Katholiken fordern Exkommunikation der „katholischen“ US-Gouverneurin Maura Healey
  5. Ablehnung ökumenischer Konzile ist modernistisch
  6. Tragisches Ende einer Medjugorje-Wallfahrt: Zwölf polnische Pilger sterben bei Busunglück in Ungarn
  7. Vatikan reagiert auf LGBT-Sexualkonzept für katholische Schulen in Hamburg!
  8. Der Bischof und der Denunziant
  9. 500 Euro für ein Sakrament oder was ist das wirkliche Problem?
  10. Die denkwürdige Wandlung des Tucker Carlson
  11. Der integre Leib der Gottesmutter und ihr unbeflecktes Herz
  12. Warum der Teufel das Braune Skapulier so sehr hasst!
  13. Der Glaube, der Gott nicht loslässt
  14. Schwuler Aktivist übt scharfe Kritik an Jens Spahn: „Es gibt kein Grundrecht auf ein Kind!“
  15. Nach Lebensschutzdemonstration: Zwölf Polizisten von Linksradikalen verletzt

Der Vatikan bestätigt die Auflösung der Vereinigung Totus Tuus

15. Juli 2022 in Deutschland, 8 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Der Rekurs der Vereinigung gegen die Entscheidung von Bischof Felix Genn wurde vom vatikanischen Dikasterium für die Laien, die Familie und das Leben zurückgewiesen


Münster (kath.net/pbm/sk). Die Auflösung des Vereins von Gläubigen „Totus Tuus Neuevangelisierung“ durch den Bischof von Münster, Dr. Felix Genn, vom 4. November 2021 entsprach den geltenden Rechtvorschriften. Sie war angesichts des Schadens, der durch den Verein verursacht worden war, eine geeignete Maßnahme. Durch das Verbot sollte das Risiko weiteren Schadens verhindert werden. Zu diesem Ergebnis ist das römische Dikasterium für die Laien, die Familie und das Leben in einem Dekret vom 13. Juli  gekommen. Totus Tuus hatte gegen die Entscheidung von Bischof Genn vom November 2021 bei dem vatikanischen Amt Rekurs eingelegt. Alle Rekurs-Punkte wurden jetzt von dem Dikasterium zurückgewiesen.


Unter anderem wird in dem vatikanischen Dekret betont, dass die Begründung, die Bischof Genn für die Auflösung des Vereins gegeben hat, ausreichend war. Die Fakten, die der Bischof zur Begründung der Auflösung aufgeführt hatte, werden vom Dikasterium bestätigt und als „schwerwiegender Schaden“ gewertet. Der Bischof hatte in seinem Dekret betont, dass „die Verantwortlichen in der Vereinigung Totus Tuus nicht willens, bereit und in der Lage sind, die erkannten schwerwiegenden Mängel im geistlichen Umgang mit Mitgliedern dieser Gemeinschaft zum einen einzusehen und zum anderen die gravierenden Missstände auch abzustellen.“

Auch in den Entscheidungen von Bischof Genn, dass Totus Tuus sich nicht länger als katholische Vereinigung bezeichnen darf und dass Mitarbeitern im pastoralen Dienst des Bistums Münster jede Mitwirkung oder Mitgliedschaft in Totus Tuus untersagt wird, sieht das Dikasterium keinen Widerspruch zur Auflösung des Vereins, sondern eine Verstärkung der Effekte des Verbots. Zudem wird auch das Verfahren, das das Bistum Münster gewählt hatte, vom Dikasterium bestätigt. Vor der Auflösung hatte es im Bistum Münster eine Visitation sowie einen fast zweijährigen Gesprächs- und Aufarbeitungsprozess gegeben.

Totus Tuus war im Bistum Münster als privater Verein von Gläubigen seit 2007 kirchlich anerkannt und deutschlandweit aktiv. Die Gemeinschaft, die bis zu ihrer Auflösung unter der Aufsicht von Bischof Genn stand, hatte nach eigenen Angaben zum Zeitpunkt der Auflösung 135 Mitglieder.

Archivfoto Bischof Genn (c) Bistum Münster


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns jetzt JETZT!
  2. "... der Sieg, der die Welt besiegt hat, ist unser Glaube” (1 Joh 5,4)"
  3. "Mit Leib und Seele bei Gott – unsere Berufung zur Vollendung"
  4. „Trägt der synodale Prozess dazu bei, die Seelen Christus und dem ewigen Heil näherzubringen?“
  5. 500 Euro für ein Sakrament oder was ist das wirkliche Problem?
  6. Katholiken fordern Exkommunikation der „katholischen“ US-Gouverneurin Maura Healey
  7. Schwuler Aktivist übt scharfe Kritik an Jens Spahn: „Es gibt kein Grundrecht auf ein Kind!“
  8. "Es wird Europa zerstören, für immer!"
  9. Iranischer Christ warnt vor Ausbreitung des Islam im Westen
  10. Britischer Millionär finanziert Rechtskosten für Christen, die wegen Straßenpredigten angeklagt sind
  11. Erdbeben in Kolumbien: Priester evakuierte Gläubige während der Messfeier
  12. Papst warnt vor eigenmächtigen Änderungen bei der Messe
  13. FEST MARIA KÖNIGIN - Einladung zur Gebets-Novene zur Muttergottes - 13. bis 21. August
  14. Bartholomaios kritisiert Moskauer und Belgrader Patriarchen
  15. Im Puls des Herzens Gottes

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz