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| ![]() Kardinal Cupich ODER wie man 500 Gläubige vertreibt3. August 2022 in Weltkirche, 24 Lesermeinungen Ohne Vorankündigung lässt der Erzbischof von Chigago ein katholisches Institut, welches die "Alte Messe" feiert schließen und setzt 500 Gläubige auf die Straße. Mit LGBT-Events in seinen Pfarren hat Cupich aber kein Problem Chicago (kath.net) Blase Joseph Kardinal Cupich, der umstrittene Erzbischof von Chicago, hat ernst gemacht. Seit Anfang August darf in seinem Bistum das bekannte Institut "Christus König und Hoherpriester" in seinem Erzbistum nicht mehr tätig sein und dort in einer großen Pfarre im Süden von Chigago keine "Alte Messe" mehr feieren. Der Kardinal verlangte von den Priestern des Institutes, ein Dokument zu unterschreiben, in dem festgestellt wurde, dass der Neue Ritus der einzige wahre Ausdruck des Römischen Messritus sei. Die Priester hätten darüber hinaus Kardinal Cupich um Erlaubnis bitten müssen, die Messe im Alten Ritus zu feiern. Diese Erlaubnis könne für zwei Jahre erteilt, aber jederzeit widerrufen werden. Die Mitglieder des Institutes konnten laut eigenen Angaben aber dieses Dokument nicht unterzeichnen, weil es gegen ihr Charisma sei. Seit 1. August stehen in Chicago jetzt 500 Gläubige, die normalerweise an einem Sonntag die Messen besuchen, sprichwörtlich auf der Straße. Nach der letzten Messe Ende Juli gab es eine Eucharistische Prozession, viele Gläubige hatten Tränen in den Augen. Nicht einmal Beichte dürfen die Priester ab sofort mehr hören. Besonders bizarr: Mit umstrittenen LGBT-Veranstaltungen in den Kirchen von Chigago hat Cupich weiterhin kein Problem. Diese dürfen nach wie vor in seinen Kirchen stattfinden. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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