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| ![]() Georgia ermöglicht steuerliche Begünstigungen für ungeborene Kinder12. August 2022 in Prolife, 22 Lesermeinungen Außerdem dürfte dort demnächst ein Gesetz wieder in Kraft gesetzt werden, das Abtreibungen ab dem feststellbaren Herzschlag so gut wie verbietet. Atlanta/Georgia (kath.net/mk) Der US-Bundesstaat Georgia hat einen weiteren rechtlichen Schritt in Richtung Lebensschutz gesetzt, wie LifeNews berichtet: Von nun an können Bürger bereits für ungeborene Kinder ab einem Alter von 6 Wochen (also sobald der Herzschlag feststellbar ist) steuerliche Vergünstigungen erhalten. Ungeborene können wie geborene Kinder in der jährlichen Steuererklärung als unterhaltsberechtigte Angehörige angegeben werden, woraufhin $ 3.000 von der Einkommenssteuer abgezogen bzw. refundiert werden. Die Regierung unterstreicht damit, dass auch Georgia ein „Pro-Life-Staat“ ist. Dies wurde auch in anderer Hinsicht schon deutlich: Im Gefolge der höchstgerichtlichen Rückgabe der Lebensschutz-Kompetenz an die einzelnen Bundesstaaten beantragten staatliche Amtsträger von Georgia bei Gericht, ein Gesetz wieder in Kraft zu setzen, das Abtreibungen ab der 6. Woche bis auf wenige Ausnahmen verbietet. Das Gesetz war 2020 von einem Gericht wegen Widerspruchs zu Roe v. Wade außer Kraft gesetzt worden, hat aber jetzt gute Chancen auf eine Neuauflage. Eine Abtreibungsklinik in der Stadt Savannah schloss bereits vor wenigen Wochen nach über 40 Jahren Tätigkeit ihre Pforten. In mittlerweile 13 (von 50) US-Bundesstaaten wurde Abtreibung nach der Höchstgerichtsentscheidung so gut wie verboten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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