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„Ich verurteile den Holocaust-Vergleich von Mahmud Abbas im Bundeskanzleramt auf das Schärfste“

17. August 2022 in Deutschland, 2 Lesermeinungen
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Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Schuster: „Dass eine Relativierung des Holocaust, gerade in Deutschland, bei einer Pressekonferenz im Bundeskanzleramt, unwidersprochen bleibt, halte ich für skandalös.“


Berlin (kath.net) Mit Entsetzen hat der Zentralrat der Juden in Deutschland die Äußerungen von Palästinenserpräsident Mahmud Abbas bei der Pressekonferenz im Bundeskanzleramt zur Kenntnis genommen. Das schreibt der Zentralrat der Juden in Deutschland in einer Presseaussendung. Präsident Dr. Josef Schuster äußerte: „Ich verurteile den Holocaust-Vergleich von Mahmud Abbas auf das Schärfste. Damit relativiert er nicht nur die Schoa und die nationalsozialistische Vernichtungspolitik. Er tritt das Andenken an sechs Millionen ermordete Jüdinnen und Juden mit Füßen und beschädigt die Erinnerung an alle Opfer des Holocaust. Solche Äußerungen dürfen nicht unkommentiert stehen gelassen werden. Dass eine Relativierung des Holocaust, gerade in Deutschland, bei einer Pressekonferenz im Bundeskanzleramt, unwidersprochen bleibt, halte ich für skandalös.“


Darüber hinaus kommentiert Zentralratspräsident Schuster gemäß Presseaussendung auch die Reaktion des Palästinenserchefs auf die Frage, ob er sich anlässlich des 50. Jahrestags des palästinensischen Terroranschlags auf die israelische Olympiamannschaft in München bei Israel entschuldigen werde. Schuster wörtlich: „Nicht minder beschämend ist es, dass Mahmud Abbas nicht in der Lage ist, die Ermordung der elf israelischen Sportler bei der Olympiade 1972 in München durch palästinensische Terroristen zu verurteilen. Ich frage mich, wie ein Politiker, der Terror duldet, Partner für Frieden sein soll.“

Gemäß der Arbeitsdefinition Antisemitismus der Internationalen Allianz für Holocaust-Gedenken (IHRA) gelten die Leugnung und Relativierung des Holocaust sowie der Vergleich israelischer Politik mit der NS-Terrorherrschaft als Antisemitismus. Die Bundesregierung hat die IHRA-Definition 2017 angenommen.


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