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Österreichisches Gericht kritisiert Beratung durch Abtreibungsarzt

25. August 2022 in Österreich, 1 Lesermeinung
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Die verpflichtende Beratung vor einer Abtreibung darf in Österreich vom abtreibenden Arzt durchgeführt werden. Eine Regelung, die geeignet ist, den Anschein von Befangenheit zu erwecken, meint das Gericht.


Wien (kath.net/jg)

In Österreich ist es erlaubt und durchaus üblich, dass der Arzt, der die verpflichtend vorgeschriebene Beratung zum Thema Abtreibung durchführt, gleichzeitig der Arzt sein kann, der die Abtreibung durchführt. Der Landesverwaltungsgerichtshof des Bundeslandes Niederösterreich hat in einem Erkenntnis vom 9. August 2022 die Kritik an dieser Praxis für berechtigt erkannt.


„Derjenige, der am Eingriff verdient, führt die Beratung durch. Eine derartige Regelung ist geeignet, den Anschein der Befangenheit des beratenden Arztes hervorzurufen“, heißt es wörtlich in der Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtshofes.

Es sei zu wünschen, dass diese Rechtsansicht eines österreichischen Gerichts zu einer Verbesserung der Beratungssituation führt, „die den heutigen medizinischen und sozialwissenschaftlichen Standards entspricht“, hofft Dr. Josef Preßlmayer vom 1. Europäischen Lebensschutz-Museum. Dies sei die erste Stellungnahme eines österreichischen Gerichts zur Beratung durch den Abtreibungsarzt. Preßlmayer weist darauf hin, dass für diese Beratung keine Qualitätskriterien bestehen. Frauen würden deshalb über die Risiken einer Abtreibung nicht adäquat aufgeklärt, warnt er.

 


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Lesermeinungen

 lesa 25. August 2022 

Ein sehr dankenswerter, wichtiger Einwand.


3
 

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