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Bistum Chur möchte zum Eklat von Monika Schmid schweigen: "Kein Thema für eine mediale Diskussion"?

24. August 2022 in Schweiz, 18 Lesermeinungen
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Pressestelle antwortet auf kath.net-Presseanfrage nach den öffentlichen Äußerungen der katholischen Gemeindeleiterin Monika Schmid/Effretikon, die ca. 40 kirchliche "Trauungen" von Hetero- und Homopaaren sowie "Abendmahlfeiern" gehalten hat


Chur (kath.net) „Wenn man das Interview von Frau Monika Schmid genau liest und dazu noch ihre früheren Aussagen in den Medien berücksichtigt, sind die meisten der gestellten Fragen bereits beantwortet.“ Das antwortet die Pressesprecherin des Bistums Chur, Nicole Büchel, auf kath.net-Presseanfrage. „Die anderen Themen gehören in den Bereich der beruflichen Schweigepflicht. Wie die Bistumsleitung mit den einzelnen Seelsorgenden vorgeht, ist kein Thema für eine mediale Diskussion.“

kath.net hatte Presseanfrage an das Bistum Chur gestellt, nachdem die katholische Gemeindeleiterin Monika Schmid in einem Interview im „Landboten“ ihre - öffentlichen - problematischen liturgischen Praktiken selbst geschildert [siehe Link] und damit – medial und auch sonst – bewusst zur Diskussion gestellt hatte. Das offizielle Presseorgan der Schweizerischen katholischen Kirche, „kath.CH“, hatte diese Praktiken in einer Zusammenfassung des Interviews distanzierungslos promotet.


Wir dokumentieren unsere eigene Presseanfrage in voller Länge, da die Antwort des Bistums auf unsere Fragen direkten Bezug nimmt:


1.) Frau Monika Schmid hat nach eigenem Bekunden circa 40 hetero- und homosexuelle Paare kirchlich gesegnet und ihnen eine kirchliche Hochzeitsfeier ermöglicht, auch wenn sie zuvor angeblich darüber aufgeklärt habe, dass dies keine Sakramentenspendung beinhalte. Hatte sie dafür eine kirchliche Erlaubnis oder handelt es sich um eine Amtsanmaßung?
 

2.) Bei circa 40 „Hochzeitsfeiern“ in diesem unüblichen Rahmen ist davon auszugehen, dass das Bistum Kenntnis von diesen Vorgängen hatte. Wie haben Sie gegengesteuert? Hat Frau Schmid eine berufsrechtliche oder kirchenrechtliche Abmahnung erhalten? Warum haben Sie ihr nicht die Missio entzogen?
 

3.) Nach eigenem, öffentlichem Bekunden hat Frau Schmid „Abendmahlsfeiern“ angeboten, offenbar bsp. an Gründonnerstagen. Auch hier ist davon auszugehen, dass Sie von gläubigen Katholiken über diese Vorgänge informiert wurden. Wie haben Sie auf diese Messsimulationen und Amtsanmaßungen reagiert? Auch hier die Frage: Warum haben Sie Frau Schmid nicht die Missio entzogen?
 

4.) Geht Frau Schmid regulär in Pension oder hat man sich in gegenseitigem Einvernehmen auf eine verfrühte Pension geeinigt, um eine weitere Skandalisierung ihrer Amtsanmassungen zu vermeiden. Falls man sich auf eine verfrühte Pension geeinigt hat: Erhält sie aus katholischen Geldtöpfen eine Abschlagszahlung?
 

5.) Darf Frau Schmid ihre Amtsanmassungen zukünftig fortführen, bsp. als ehrenamtliche Kraft?


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