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| ![]() Nun auch im Erzbistum Freiburg: Missbrauchsbericht verschoben wegen rechtlicher Absicherung20. September 2022 in Deutschland, 6 Lesermeinungen Erzbischöfliches Ordinariat: In den Bereichen Datenschutz, Persönlichkeits- und Presserecht muss eine möglichst umfassende Rechtssicherheit der Veröffentlichung sichergestellt werden. Freiburg i.Br. (kath.net/pef) Die für Oktober dieses Jahres geplante Veröffentlichung des Berichts zum früheren Umgang mit sexualisierter Gewalt in der Erzdiözese Freiburg bedarf der zusätzlichen rechtlichen Absicherung und muss deshalb verschoben werden. Wie das Erzbischöfliche Ordinariat am Montag (19.09.) mitteilte, soll durch notwendige, weitere rechtliche Klärungen und Absicherungen in den Bereichen Datenschutz, Persönlichkeits- und Presserecht eine möglichst umfassende Rechtssicherheit der Veröffentlichung sichergestellt werden. Die juristische Begleitung bei der Erfüllung der zusätzlichen Anforderungen übernimmt im Auftrag der Erzdiözese das Freiburger Büro der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner. Neuer Termin für die Veröffentlichung ist voraussichtlich in der zweiten Aprilhälfte 2023. Erzbischof Stephan Burger erklärte zu der Entscheidung: „Die Untersuchung zum Umgang mit sexualisierter Gewalt muss veröffentlicht werden und sie wird veröffentlicht werden. Die Wahrheit muss auf den Tisch, Aufklärung hat oberste Priorität. Dies ist die Erzdiözese in erster Linie den Betroffenen schuldig, aber auch den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden sowie den vielen Menschen im Südwesten, denen Kirche wichtig ist. Die Entscheidung, den Termin der Veröffentlichung nochmals zu verschieben, ist mir nicht leichtgefallen. Doch die zusätzlichen rechtlichen Schritte dienen dem zentralen Ziel einer rechtssicheren und damit unanfechtbaren Veröffentlichung. Zudem wird durch die weiteren Vorkehrungen sichergestellt, dass die Anonymität und der Schutz der Betroffenen gewahrt bleiben.“ Möglichkeit der Stellungnahme muss eingeräumt werden Nach der unmittelbar bevorstehenden Fertigstellung des Berichts durch die mit der Untersuchung beauftragte, unabhängige „Arbeitsgruppe Aktenanalyse“ (AG Aktenanalyse) wird den im Bericht genannten Personen die Möglichkeit eingeräumt werden, zu den sie betreffenden Sachverhalten abschließend Stellung zu nehmen. Dabei handelt es sich um einen juristisch notwendigen Zwischenschritt im Vorfeld einer rechtssicheren Veröffentlichung. Dafür wird nun weitere Zeit benötigt. In welchem Umfang dies erforderlich ist, konnten die Untersuchungsführer (AG Aktenanalyse und Kanzlei) erst jetzt unter Berücksichtigung der bisherigen Erkenntnisse der unabhängigen AG Aktenanalyse bestimmen. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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