Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Der moralische Tiefpunkt des Friedrich Merz
  2. Vatikan führt neue Umweltschutz-Messe ein
  3. Herr Bätzing, haben Sie in solchen dunklen Stunden wirklich keine anderen Sorgen?
  4. Syrer schlug Küster mit 1,6 Meter langem Kruzifix nieder
  5. Bayerische Verwaltungsgerichtshof: Kreuz in bayerischer Schule verletzt Glaubensfreiheit
  6. Präfekt Fernandez behauptete offenbar: Fiducia supplicans „wird bleiben“
  7. Priestermangel: Bischof hebt Sonntagspflicht teilweise auf
  8. Richterwahl am Bundesverfassungsgericht: Wie CDU und CSU ihre Grundwerte aufs Spiel setzen
  9. Unterstützung der CSU für SPD-Kandidatin am Bundesverfassungsgericht möglich
  10. Voderholzer und Oster an Merz: "Es darf in Deutschland nie wieder Menschen zweiter Klasse geben."
  11. Papst-Vertrauter deutet an, dass Leo XIV. im Herbst im Führungsteam viele Personen austauschen wird
  12. ChatGTP liefert Witze über Jesus und das Christentum, aber nicht über Mohammed und Islam
  13. CDU-/CSU-Fraktion will Wahl von Brosius-Gersdorf zur Bundesverfassungsrichterin verschieben!
  14. Kubicki: „Einem Staat, der bei Netzbeleidigungen gegen Politiker die Muskeln spielen lässt…“
  15. Vatikan veröffentlicht Fahrplan für Weltsynode bis 2028

Wollte Kindern keine LGBT-Bücher vorlesen: Betreuerin gekündigt

29. Oktober 2022 in Chronik, 15 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Nelli Parisenkova wollte aus religiösen Gründen keine LGBT-Bücher vorlesen. Nach der Kündigung klagte sie die Betreuungseinrichtung.


Los Angeles (kath.net/jg)

Eine Mitarbeiterin einer Kinderbetreuungseinrichtung in Kalifornien hat ihren ehemaligen Arbeitgeber geklagt. Nelli Parisenkova wurde vom Bright Horizons Children’s Center in Studio City, einem Stadtteil von Los Angeles, gekündigt, nachdem sie sich aus religiösen Gründen geweigert hatte, den Kindern aus Büchern vorzulesen, in denen homosexuelle Beziehungen positiv dargestellt wurden. Parisenkova hält die Kündigung für nicht gerechtfertigt, berichtet Fox News.

Parisenkova wird von der Thomas More Society rechtlich vertreten. Sie arbeitete vier Jahre für das Bright Horizons Children’s Center in Studio City, wo sie Kinder unter sechs Jahren betreute. Bright Horizons ist der weltweit größte Anbieter von Kinderbetreuungseinrichtungen und beschäftigt mehr als 26.000 Mitarbeiter.


Zuvor hatte Parisenkova ein informelles Einverständnis hergestellt, durch welches sie die LGBT-freundliche Literatur nicht vorlesen musste. Im April 2022 erfuhr Katy Callas, die Leiterin der Einrichtung, von Parisenkovas religiösen Vorbehalten. Diese ersuchte daraufhin um eine Ausnahmeregelung, welche ihr aber von Callas verweigert wurde.

Parisenkova stellte klar, dass das Vorlesen der Bücher ihren religiösen Überzeugungen widerspreche, weil darin intime Beziehungen und Entscheidungen positiv dargestellt würden, die im Widerspruch zu ihrem Glauben stehen.

Bright Horizons verpflichtete sie zu einer Diversitäts-Schulung und legte ihr die Kündigung nahe. Da Parisenkova ohne die Ausnahmeregelung nicht weiter arbeiten konnte, kündigte Bright Horizons das Dienstverhältnis.

Parisenkovas Klage gegen Bright Horizons enthält mehrere Punkte, darunter auch religiöse Diskriminierung und ungerechtfertigte Kündigung.

Paul Jonna von der Thomas More Society bezeichnete den Fall als „skandalöses Beispiel für religiöse Diskriminierung“. Parisenkova habe jahrelang mit einem informellen Übereinkommen ihre Arbeit gemacht, ohne dass dies ein Problem gewesen sei. Doch sobald das höhere Management ihre religiösen Überzeugungen entdeckt und ihr Ansuchen um eine offizielle Ausnahmeregelung gesehen habe, habe sie mit der ganzen Macht ihrer antireligiösen und – ironischerweise – „nicht-inklusiven“ Diversitätspolitik zurückgeschlagen. Das Vorgehen von Bright Horizon sei „offenkundig illegal“, sagte Jonna wörtlich.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Diskriminierung

  1. US-Gericht: Pro-Life Schwangerschaftszentrum muss keine Abtreibungsbefürworter einstellen
  2. US-Abgeordnete wollen Aufklärung über Verhaftung von Lebensschützern
  3. Zeitung: Planned Parenthood diskriminiert schwangere Mitarbeiterinnen
  4. Zentralrat der Juden empört über Urteil des Landgerichts Frankfurt






Top-15

meist-gelesen

  1. Der moralische Tiefpunkt des Friedrich Merz
  2. Papst-Vertrauter deutet an, dass Leo XIV. im Herbst im Führungsteam viele Personen austauschen wird
  3. Herr Bätzing, haben Sie in solchen dunklen Stunden wirklich keine anderen Sorgen?
  4. Kirchensteuer – die wunderbare Geldvermehrung
  5. Kardinal Zen: Jesus Christus „hat uns Papst Leo XIV. geschenkt, der den Sturm beruhigen kann“
  6. Präfekt Fernandez behauptete offenbar: Fiducia supplicans „wird bleiben“
  7. Voderholzer und Oster an Merz: "Es darf in Deutschland nie wieder Menschen zweiter Klasse geben."
  8. "Ich appelliere angesichts der bevorstehenden Wahl an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestags!"
  9. Vatikan führt neue Umweltschutz-Messe ein
  10. Blair und Brooke und ihre Rosenkränze
  11. Richterwahl am Bundesverfassungsgericht: Wie CDU und CSU ihre Grundwerte aufs Spiel setzen
  12. Syrer schlug Küster mit 1,6 Meter langem Kruzifix nieder
  13. Papst Leo XIV. und die Herz-Jesu-Verehrung
  14. Sommerspende für kath.net - Eine Bitte an Ihre Großzügigkeit!
  15. Priestermangel: Bischof hebt Sonntagspflicht teilweise auf

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz