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Zentralrat der Juden empört über Urteil des Landgerichts Frankfurt

17. November 2017 in Deutschland, 4 Lesermeinungen
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Landgericht hatte nach Diskriminierungsklage eines Israelis entschieden, dass die Kuwait Airways keine Israelis befördern müssen – Zentralrat der Juden ruft Bundesregierung zu Sanktionen gegen die Kuwait Airways auf.


Frankfurt (kath.net) Das Landgericht Frankfurt hat entschieden, dass die kuwaitische Fluggesellschaft keine israelischen Staatsbürger befördern muss. Ein Israeli hatte wegen Diskriminierung geklagt, nachdem ihm die Kuwait Airlines das bereits erworbene Ticket zurückgegeben hatte, nachdem sie von der Nationalität des Passagiers erfahren hatte. Das Landgericht Frankfurt entschied, so berichtete die „Zeit“, dass es der Fluggesellschaft nicht zumutbar sei, „einen Vertrag zu erfüllen, wenn sie damit einen Gesetzesverstoß nach den Regeln ihres eigenen Staates begehe und sie deswegen damit rechnen müsse, dort bestraft zu werden“. Nach kuwaitischem Recht dürfen keine Verträge mit israelischen Staatsbürgern abgeschlossen werden. Außerdem stellte das Gericht fest, dass es keine Diskriminierung des Klageführers erkennen könne, denn das Antidiskriminierungsgesetz greife nur bei Benachteiligung „aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft oder der Religion“, aber nicht wegen einer Staatsangehörigkeit.


Der „Zentralrat der Juden in Deutschland“ fordert Sanktionen für Kuwait Airways. In einer Presseaussendung äußerte der Zentralrat: „Das Verhalten von Kuwait Airways darf nicht folgenlos bleiben und muss durch die Bundesregierung sanktioniert werden.“, „um solche Fälle der Diskriminierung in Deutschland für die Zukunft auszuschließen.“

Der Zentralrat bezeichnete es als „unerträglich, dass ein ausländisches Unternehmen, das auf Grundlage von zutiefst antisemitischen nationalen Gesetzen agiert, in Deutschland tätig sein darf. Das kuwaitische Israel-Boykottgesetz erinnert an die schlimmsten Zeiten der Judenverfolgung unter den Nationalsozialisten. Dieses kuwaitische Israel-Boykottgesetz legt das Landgericht Frankfurt der Urteilsbegründung zugrunde.“ Außerdem wies der Zentralrat der Juden darauf hin, dass entsprechende Fälle „von Gerichten in den USA und der Schweiz zugunsten des Klägers entschieden“ wurden.

Weiter erinnerte der Zentralrat der Juden daran, dass die Bundesregierung erst vor wenigen Wochen die Internationale Antisemitismus-Definition angenommen habe, „danach fallen auch Angriffe auf den Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, unter diese Definition. Im Urteil des Landgerichts wurde der Definition keinerlei Beachtung geschenkt.“

Symbolbild: Flugzeug


Foto (c) kath.net


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Lesermeinungen

 ottokar 17. November 2017 
 

Grundsatz:

In arabische Länder fliegt man bestens mit einem Pass, in dem kein Einreisevisum für Israel vermerkt ist. Umgekehrt fliegt man nicht nach Israel mit einem Pass, in dem ein Visum für die arabischen Staaten eingetragen ist. Ich hatte ,um Komplikationen zu vermeiden deshalb immer 2 Pässe.


7
 
 antony 17. November 2017 

@ IMEK: Ihr Vergleich hinkt aber hinten und vorne

Dass der Staat Israel mutmaßlich an dern Vernichtung des jüdischen Volkes Beteiligten die Einreise verweigerte, ist wohl mit dem Kuwait Airways-Fall nicht vergleichbar.

Zumindest ist mir aus der Geschichte nicht bekannt, dass Israel einen Genozid an Kuwaitis durchgeführt hat.

Die ganze Geschichte ist doch eine Folge dessen, dass viele arabische Staaten es nicht verknausern können, dass sich die Juden zwischen Mittelmeer und Jordan 1948 nicht einfach ins Meer trieben ließen, sondern in Übereinstimmung mit einem UNO-Beschluss und dem früheren Völkerbunds-Mandat einen eigenen Staat im angestammten, aber zwischenzeitlich islamisch beherrschten Heimatland gegründet haben.

Die Israelis hätten gerne nicht nur mit Jordanien und Ägypten, sondern auch mit anderen arabischen Staaten einen Friedensvertrag. Nur wollen diese die ausgestreckte Hand nicht ergreifen, weil das hieße, ehemals islamisches Herrschaftsgebiet aufzugeben.


7
 
 elmar69 17. November 2017 
 

Ausreise aus Kuwait

Hätte der Mensch nach der Landung in Kuwait eigentlich unbehelligt weiterreisen können? Ich könnte mir durchaus vorstellen, das das örtliche Gesetz das Weiterflug-Ticket ungültig gemacht hätte. Das hätte ein längerer Aufenthalt in der Transit-Zone werden können.

Das Urteil, dass keine Beförderungspflicht besteht, wenn nationale Gesetze dem entgegenstehen, ist im Kern in Ordnung.

Zu dem Boykott-Gesetz kann man unterschiedlicher Meinung sein, darüber hat aber kein deutsches Gericht zu entscheiden.

Ob man gegen die Vergabe von Landerechten vorgehen kann, ist wieder eine andere Frage, die hier nicht gestellt wurde. Dazu müsste man gegen die Landerechte klagen.


2
 
  17. November 2017 
 

Beharren auf Diskriminierung wo keine ist

Der Jüdische Israeli hat vermutlich die Vertragsverweigerung auf seine Abstammung als Jude bezogen.
Da nun auch einem israelischen Atheisten, einem israelische Muslim und einem israelischen Christen ein Vertrag wegen seiner Staatsangehörigkeit von Staats wegen verweigert werden muß, ist die Forderung von Sanktionen gegen die Fluggesellschaft nicht sinnvoll.

Deutsche waren während der Weltkriege wenig gelitten und erfuhren allein wegen der Staatsangehörigkeit Beschränkung in der Reisefreiheit.
Auch hat der Staat Israel lange Zeit Deutschen der Kriegsgeneration wegen eines Generalverdacht Nazis zu sein die Einreise nach Israel verweigern können.

Dies mußte hingenommen werden.


6
 

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