![]() |
Loginoder neu registrieren? |
|||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() Bundesverwaltungsgericht verurteilt Bayerns Corona-Ausgangssperre als nicht rechtmäßig24. November 2022 in Deutschland, 2 Lesermeinungen In Bayern wurde im März und April 2020 Regeln erlassen, bei denen zwar Sport im Freien erlaubt war, aber das Verweilen auf der Parkbank verboten wurde München (kath.net) Das deutsche Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag ein Urteil veröffentlicht, in dem Bayerns Corona-Ausgangssperre als nicht rechtmäßig verurteilt wurde. In Bayern wurde im März und April 2020 Regeln erlassen, bei denen zwar Sport im Freien erlaubt war, aber das Verweilen auf der Parkbank verboten wurde. "Die Regelungen über das Verlassen der eigenen Wohnung waren nicht verhältnismäßig", sagte die Vorsitzende Richterin laut "Focus". Es wären als mildere Maßnahme auch Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum in Betracht gekommen. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
| |||
![]() | ||||||
© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz |