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Malta ist Pro-Life: 20.000 Menschen bei größter Demo seit vielen Jahren5. Dezember 2022 in Prolife, 5 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Die Regierung möchte das starke Pro-Life-Gesetz abschwächen. Die Bevölkerung möchte dies allerdings nicht. An der größte Kundgebung auf der Insel seit vielen Jahren Jahren nahmen auch Bischöfe teil.
La Valetta (kath.net)
Am Sonntag haben auf Malta laut Medienberichten 20.000 Menschen gegen eine Änderung der klaren Pro-Life-Gesetzgebung demonstriert. An der größte Kundgebung auf der Insel seit vielen Jahren Jahren nahmen auch Bischöfe teil. Der Protest richtet sich gegen einen Plan des Gesundheitsministerium, der eine Strafe für Ärzte bei einer Abtreibung bis zu vier Jahren bei gewissen Umständen ausschließen soll. Konkret soll es darum gehen, dass das Töten ungeborener Kinder bei Frauen mit schweren gesundheitlichen Problemen vorgenommen werden darf. Allerdings wurde bis heute auf Malta noch keine solche Strafe verhängt. Die katholische Kirche, die Opposition und einige Nichtregierungsorganisationen haben sich gegen den Vorstoss ausgesprochen. Befürchtet wird, dass dies nur ein erster Schritt ist, um auch in Malta das Töten ungeborener Kinder zu ermöglichen. Laut Umfragen ist der größte Teil der Bevölkerung gegen eine Gesetzesänderung und klar gegen das Töten kleiner Kinder im Mutterleib.
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Lesermeinungen | Norbert Sch?necker 5. Dezember 2022 | | | @ modernchrist Genau darum geht es - es sind wissenschaftliche, hier konkret medizinische Fragen. Zum Glück ist es heute durchaus wahrscheinlich, dass ein Baby, das im 7. Monat per Kaiserschnitt geboren wird, überlebt. Das war früher nicht so.
Diese Entwicklung hat auch Auswirkungen auf ethische Themen. Bei der Frage, ob eine sehr junge, körperlich noch wenig belastbare Schwangere die Schwangerschaft bis zur Lebensfähigkeit des Kindes durchhalten wird, ist also der Mediziner gefragt. Und von dessen Expertise ist dann das Urteil des Ethikers abhängig.
Weil die Prognose des Mediziners hier nie so eindeutig sein kann wie im Fall einer Eileiterschwangerschaft, habe ich den Begriff "Grauzone" verwendet. | 0
| | | Norbert Sch?necker 5. Dezember 2022 | | | S. g. Gandalf! Inhaltlich habe ich das, glaube ich, so geschrieben wie Sie.
Ich will aber dabei nicht auf das Wort "Tötung" verzichten. Bei der Beendigung einer Eileiterschwangerschaft (das klassische Beispiel einer nach katholischer Lehre erlaubten Abtreibung) wird der Embryo nun einmal getötet. Aber, wie wir beide geschrieben haben: das Ziel ist dabei die Rettung des Lebens der Mutter, welches ein gleichwertiges Gut ist. | 0
| | | modernchrist 5. Dezember 2022 | | | Lieber Herr Schnecker, zierlich gebaute 11jährige sind in der Regel noch nicht fortpflanzungsfähig, denn der Eintritt der Geschlechtsreife hängt meist auch mit dem Körpergewicht des Mädchens zusammen.
Sollte dennoch das Mädchen schwanger geworden sein, so kann man ohne weiteres zuwarten unter ärztlicher Begleitung und dann bei Lebensgefahr des Mädchens - wenn sie die Schwangerschaft fortsetzen würde - das Kind vorzeitig entbinden. Dies wird bei fast allen Mehrlingsschwangerschaften gemacht, denn der Leib der Frau ist eigentlich nur für 1-2 Kinder ausdehnbar. Dort klappt das serienmäßig gut. Also auch bei der 11jährigen Zierlichen ist nicht sofort Abtreibung zwingend. | 0
| | | Gandalf 5. Dezember 2022 | | | @Norbert Sch?necker Abgesehen davon, dass es solche Fälle eh fast nie gibt - kurz zur Morallehre: Die direkte Tötung eines ungeborenen Kindes ist niemals erlaubt. Es geht darum, dass der Tod eines Kindes quasi als Nebeneffekt in Kauf genommen wird, wenn man das Leben der Mutter retten muss, z.b. bei Krebserkrankung/Maßnamen usw.. Die Antwort auf all diesen Fragen gab allerdings eh die Hl. Gianna Beretta Molla, die sich für ihr ungeborenes Kinder opferte.. | 2
| | | Norbert Sch?necker 5. Dezember 2022 | | | schwere gesundheitliche Probleme? Was heißt "mit schweren gesundheitlichen Problemen"? Die Tötung des Embryos ist nach katholischer Lehre erlaubt, wenn sie ein unverzichtbarer Teil einer Behandlung ist, die eine akute Lebensgefahr der Mutter abwenden soll. Bei einer Eileiterschwangerschaft würde ich ebenfalls sofort die "Entnahme" (also Tötung) des Embryos erlauben, selbst wenn die Lebensgefahr noch nicht akut ist, aber unausweichlich bevorsteht. Und wenn beispielsweise bei einer zierlich gebauten 11jährigen der Arzt prognostiziert, dass sie eine Schwangerschaft keinesfalls überleben wird, würde ich zwar nicht direkt zu einer Abtreibung raten, aber weder sie noch den Arzt verurteilen. Hier beginnt die wissenschaftliche (nicht die ethische) Grauzone.
Zusammengefasst: wenn das Leben der Mutter nur auf Kosten des Lebens des Kindes gerettet werden kann, dann ist die Tötung des Kindes ethisch nicht verboten. | 0
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