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Kardinal Woelki: "Chaos" im Kölner Erzbistum vorgefunden

26. Dezember 2022 in Deutschland, 11 Lesermeinungen
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Erzbischof von Köln fühlt sich durch die Vorbehalte gegen den "Synodalen Weg", die beim Rom-Besuch der deutschen Bischöfe im Vatikan laut geworden waren, bestätigt. "Ich hatte solche Sorgen ja schon früher geäußert


Köln (kath.net/ots/pm)
Der Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki kritisiert im Interview mit der Kölnischen Rundschau, nach seiner Amtsübernahme in der Bistumsverwaltung ein "Chaos" im Zusammenhang mit der Aufarbeitung von Missbrauchsfällen vor gefunden zu haben. "Es gab Akten, die man überall suchen musste. Da hatte ich massive Bretter zu bohren. Gegen den Widerstand so einiger im Erzbistum Köln."

Zu der Kritik an seiner Person sagte Woelki der Zeitung: "Ich finde es merkwürdig, dass immer nur Köln im Fokus steht. Klar: Hier gibt es einen Kardinal, der im Feuer steht, also schütten wir noch ein Kännchen Benzin dazu, dann brennt es einfach noch heftiger."

Die Ermittlungsergebnisse der Kölner Staatsanwalt, die untersucht, ob Woelki im Zusammenhang mit der Aufklärung von Missbrauchsfällen zwei falsche eidesstattliche Erklärungen abgegeben haben könnte, warte er mit "vollkommener Gelassenheit" ab, sagte Woelki. Zu einer Liste über seinerzeit beschuldigte Geistliche, die eine ehemalige Mitarbeiterin nach ihren eigenen Angaben 2015 zur Vorlage bei Woelki erarbeitet hatte, sagte der Kardinal in dem Interview der Kölnischen Rundschau: "An diese konkrete Liste habe ich wirklich keine Erinnerung mehr." Er verwies aber auf eine im Gutachten des Kölner Strafrechtlers Björn Gercke erwähnte weitere Liste, die später aus Datenschutzgründen vernichtet worden sei, während die ihr zugrunde liegenden Informationen weiter in den Akten existierten. Er habe aber keine Erinnerung mehr daran, ob darauf der Name des früheren Sternsinger-Chefs Winfried P. gestanden habe: "Auch wenn P. auf der Liste gestanden hätte, gab es für mich keinen Grund, die Akte wieder aufzumachen." Der Fall sei bereits unter seinem Vorgänger Joachim Kardinal Meisner abgeschlossen worden. Woelki hatte versichert, er sei erst im Juni 2022 mit dem Fall P. befasst worden.

Rom-Besuch: "Hatte solche Sorgen schon früher geäußert"

Durch die Vorbehalte gegen den "Synodalen Weg", die beim Rom-Besuch der deutschen Bischöfe im Vatikan laut geworden waren, fühlt sich Woelki nach eigenen Worten bestätigt. "Ich hatte solche Sorgen ja schon früher geäußert." Das wichtigste Kriterium katholischer Identität sei die Einheit mit dem Papst und der Weltkirche in Fragen des Glaubens: "Und ich habe es so wahrgenommen, dass man uns genau die Sorge um diese Identität mit nach Hause gegeben hat." Erneut hob er hervor, dass über seine Zukunft im Stuhl des Kölner Erzbischofs alleine der Papst zu entscheiden habe. "Ich kann diese Weihe nicht einfach abschütteln wie eine lästige Fluse am Bischofsrock."

Ukraine-Krieg: Recht auf Verteidigung

Vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges äußerte sich Woelki auch zur Debatte über die Aufnahme von Flüchtlingen. Deutschland sei eines der reichsten Länder der Welt und habe "als Rechtsstaat die Aufgabe, Menschen gleich welcher Nation und Religion aufzunehmen und ihnen Sicherheit und Schutz zu geben". Der "ungerechte, aggressive Krieg" sei von Russland ausgegangen, sagte Woelki in dem Interview: "Die Ukraine hat das Recht, sich zu wehren, auch mit Waffen. Aber es ist die schlechteste Option. Ich würde mir wünschen, dass Russland zur Einsicht käme und den Krieg beendet, und wenn die europäische Politik dazu beitragen könnte, dass dieser ungerechte Krieg bald ein Ende findet, wäre ich dafür sehr, sehr dankbar."



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Lesermeinungen

 golden 28. Dezember 2022 
 

Beten wir für Card.Woelki und uns alle um Führung Gottes...


1
 
 Zeitzeuge 27. Dezember 2022 
 

Hallo Winthir, wie sollte denn Deiner Meinung nach ein Priester,

der sich schwerer Vergehen schuldig gemacht hat

nach Verbüßung seiner Haftstrafe kirchenrechtlich

bestraft werden? Sicherungsverwahrung geht

bestimmt nicht im kirchlichen Bereich und bei

sexuellen Delikten ist die Wiederholungsgefahr

groß, z.B. bei Pädophilie, da hilft auch keine

Gehaltskürzung oder verordnete Residenzpflicht.


Der Staat verfährt bei straffällig gewordenen

Beamten rigoros: Nach § 24 BeamtStG, § 41 BBG

verliert ein Beamter seinen Beamtenstatus bereits

bei einer Freiheitsstrafe ab 1 Jahr, sogar wenn

auf Bewährung, bei Bestechung schon ab 6 Monaten

Freiheitsstrafe. Der so Bestrafte unterliegt dann

ja auch nicht mehr der staatl. Disziplinargewalt.


0
 
 winthir 27. Dezember 2022 

Die Laisierung, Zeitzeuge, ist mit Vorsicht zu betrachten.

Wenn ein Täter laisiert wird, hat die kirchliche Obrigkeit keine Sanktionsmöglichkeiten mehr.

Wenn ein Täter NICHT laisiert wird, hat die kirchliche Obrigkeit Möglichkeiten zu Sanktionen:

- Kürzung der Bezüge des Täters (bis zum Existenzminimum)
- Bestimmung des Wohnsitzes des Täters (wichtig)
- Verbot, daß der Täter sich an bestimmten Orten aufhält,

sodaß der Täter weiterhin unter Kontrolle bleibt.


0
 
 Zeitzeuge 27. Dezember 2022 
 

Hallo winthir,

meine (einschränkende Bemerkung) "....entspricht

in etwa......" bezieht sich auf § 17 BayDG (3),

Satz 2.

c. 489 § 2 CIC bezieht sich auf kirchenrechtliche

Strafverfahren.

Bei staatlichen Strafverfahren, auch wegen Sexual-

delikten, erfolgt bei Beamten zusätzlich ein

Disziplinarverfahren, über diese Akten handelt

§ 17 BayDG.

Abschließend sind wir uns natürlich völlig

einig darüber, daß sowohl kath. Geistliche, als

auch Staatsbeamte, die

nachgewiesene Sexualstraftaten begangen haben

sowohl staatlich als auch kirchenstrafrechtlich

und disziplinarrechtlich

schwer bestraft werden müssen, die Entlassung

aus dem Beamtenverhältnis und bei Priestern

die Laisierung ist bei schweren Vergehen dieser

Art indiziert und Vertuschung ist weder bei

staatlichen Beamten und noch viel weniger bei

kath. Priestern zu akzeptieren und sollte eben-

falls Sanktionen gegen überführte Vertuscher,

die z.B. Täter nur versetzt haben, nach sich

ziehen.


0
 
 winthir 27. Dezember 2022 

ja, Zeitzeuge.

Bei großzügigster Auslegung könnte man sagen, daß dort (bezogen allerdings nicht auf Straftatbestände, sondern auf ganz andere Sachverhalte) vielleicht etwas ähnliches drinstünde (ich hab's nachgelesen, Text s. link).

www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayDG-17


0
 
 Zeitzeuge 27. Dezember 2022 
 

can. 489 § 2 CIC verpflichtet aber auch, wörtlich:

"......., daß (gemeint ist nach Vernichtung der

Hauptakte) ein kurzer Tatbestandsbericht mit

dem Wortlaut des Endurteils aufzubewahren ist."

Das entsprich in etwa übriges § 17, Abs. 3

des Bayerischen Disziplinargeseztes.

Ich war selbst über 25 Jahre "Personaler" bei

einer Landesbehörde, die Personalakten waren

natürlich nur ausgesuchten Mitarbeitern zu-

gänglich, selbst die Mitarbeiter konnten nur

nach Beantragung unter Aufsicht ihre eigene

Akte durchsehen.


3
 
 winthir 27. Dezember 2022 

Das von Card. Woelki zu Recht(!) beklagte "Chaos" war/ist leider kein Einzelfall.

Ich erinnere mich an den Münchner Mißbrauchsbericht damals (der erste überhaupt:

Akten waren unvollständig oder verschwunden, Personalakten wurden in der Privatwohnung eines ehemaligen Generalvikars aufgefunden ...

Übrigens leistet das Kirchenrecht dem "Chaos" bis heute Vorschub: Nach CIC can. 489 Abs. 2 sind bis heute Akten in "Sittlichkeitsverfahren" nach zehn Jahren oder beim Tod des Täters zu vernichten.

Übrigens: Lediglich das Erzbistum München und Freising hat diese Bestimmung eigenmächtig außer Kraft gesetzt.


3
 
 Tante Ottilie 27. Dezember 2022 
 

Dass von der jahrelangen medialen Hetze gegen den Kardinal etwas hängen lebt,

habe ich erst kürzlich bei einer kirchl. Infoveranstaltung erlebt, als ein ansonsten recht vernünftiger älterer und gebildeter Mann sich sehr kritisch über ihn äußerte. Er wusste es offenbar nicht besser und hat das geglaubt, was er aus den üblichen Medien über Kardinal Woelki erfahren hatte.


9
 
 bibelfreund 27. Dezember 2022 
 

Hochachtung

…. vor diesem Mann, der nicht klein beigibt. Nur kath net bietet noch den Aufschrei, der eigentlich überall zu hören sein müßte: während Täter (!) wie Marx, Bätzing u Co völlig ungeschoren wegkommen, wird Woelki niedergemacht. Zuletzt erst von diesem irren evangelischen „Bischof“ aus Württemberg


7
 
 girsberg74 27. Dezember 2022 
 

Ein aufrechter Mann fürchtet niemanden außer Gott;

die aber Gott nicht fürchten, fürchten sehr wohl einen aufrechten Mann.


8
 
 Hängematte 26. Dezember 2022 
 

Wann wird man Kardinal Woelki

endlich in Ruhe lassen?
Es gibt das Sprichwort: Feind, Parteifreund - und was ist noch ärger???


5
 

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