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| ![]() Erzbischof Gänswein: Benedikt XVI. ordnete Vernichtung privater Notizen an7. Jänner 2023 in Aktuelles, 19 Lesermeinungen Verstorbener emeritierter Papst hat seinen Sekretär auch als Testamentsvollstrecker eingesetzt Rom (kath.net/KAP) Erzbischof Georg Gänswein hat von Benedikt XVI. den Auftrag erhalten, dessen private Notizen vollständig zu vernichten. Das erklärte der langjährige Privatsekretär des am 31. Dezember Verstorbenen in einem Buch, das kommende Woche in Italien erscheinen soll. Demnach hat der emeritierte Papst (2005-2013) die Vernichtung seiner sämtlichen privaten Notizen schriftlich angeordnet, "ohne Ausnahmen und ohne Schlupflöcher", so Gänswein. Das Buch "Nient'altro che la verita" (Deutsch: Nichts als die Wahrheit) erscheint am 12. Jänner im italienischen Verlag Piemme. Eine ähnliche Anordnung hatte es auch von Benedikts Vorgänger, Johannes Paul II. (1978-2005) gegeben. Dessen Privatsekretär Stanislaw Dziwisz setzte sich jedoch darüber hinweg, weil er wichtige private Aufzeichnungen des verstorbenen Papstes für die historische Forschung erhalten wollte. Gänswein berichtet in dem Buch ferner, dass er vom verstorbenen Ex-Papst genaue Anweisungen erhalten habe, wem er was übergeben solle, vor allem aus seiner Bibliothek, von seinen Buchmanuskripten bis hin zu Dokumenten vom Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) und der Korrespondenz. Zudem habe Benedikt XVI. Anweisungen bezüglich seines materiellen Erbes hinterlassen, für die er ihn, Gänswein, als Testamentsvollstrecker eingesetzt habe. Die diesbezüglichen Anweisungen habe der Ex-Papst mehrere Male aktualisiert, das letzte Mal im Jahr 2021. Copyright 2022 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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