Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. „In Deutschland tobt derzeit ein Kirchenkampf“ - Droht ein Schisma?
  2. Debatte um Leitung der Deutschen Bischofskonferenz - Lehramtstreue Bischöfe als „Königsmörder“?
  3. These: Der dreifaltige Gott soll in der Liturgie der Messe verkündet werden
  4. Kardinal Woelki zur Polarisierung in der Bischofskonferenz: „Diese Situation ist belastend“
  5. Glaubenspräfekt warnt vor "Internet-Theologen" und Selbstsicherheit
  6. „Jesus ja, Kirche nein? – Das ist wie: ‚Ich bin für Fußball, aber gegen Fußballvereine‘“
  7. Theologe Johannes Hartl: „Woher kommt dieses Konglomerat an Denken, das sich ‚liberal‘ nennt?“
  8. Vatikan dementiert Bericht über Abweisung Macrons durch den Papst
  9. Papst Leo sendet kraftvolle Grußbotschaft an die Teilnehmer des „Marsch für das Leben“/Washington
  10. Seligsprechungsprozess für Pater Alfred Delp SJ wird eröffnet
  11. Erzbistum Paris beruft angesichts der boomenden Konversionen eine Kirchenversammlung ein!
  12. Josef Grünwidl ist neuer Erzbischof von Wien
  13. Die Stunde der Heuchler
  14. Eine unerträgliche Verharmlosung des tatsächlichen NS-Unrechts!
  15. USA: Breite Mehrheit für Massenabschiebungen – Neue Umfragen stützen Trump-Kurs

„Stille Beichte“ im Bistum Essen: kein hörbares Sündenbekenntnis, aber sakramentale Lossprechung

7. März 2023 in Deutschland, 16 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Selbstgestrickte Beichtidee: Bochumer Propstei St. Peter und Paul praktiziert nun im dritten Jahr regelwidrig die sogenannte „Stille Beichte“


Essen (kath.net/pl) „Jede/r kann sich vorab zu Hause oder in der Kirche“ auf die Beichte „vorbereiten, tritt dann nach der Messe vor den anwesenden Priester, beginnt die Beichte mit einem Kreuzzeichen und trägt still ohne laute Worte seine Sünden vor Gott. Anschließend bittet sie/er um die Lossprechung, die der Priester ihr/ihm im Namen Gottes zuspricht. So muss keiner in den Beichtstuhl und kann dennoch seine Sünden vergeben bekommen. Gern können Sie aber auch ein persönliches Beichtgespräch vereinbaren.“ Diese Einladung zu völlig regelwidrigen Spendungen des Bußsakramentes finden sich im aktuellen Pfarrbrief der Propstei St. Peter und Paul in Bochum, Bistum Essen. Dieses Angebot gilt für den 4. Und 5. Fastensonntag 2023. Zuvor wird geschildert, dass man dieses „Angebot der stillen Beichte nach den hl. Messen in der Prostpeikirche“ schon „in den beiden Corona-Jahren gemacht“ habe. Quelle: Link zum Download des zitierten Pfarrbriefes

Die Corona-Pandemie mit ihren gesetzlichen Einschränkungen war keine Notlage im Sinn des Kirchenrechts, die ein Entfallen der Ohrenbeichte rechtfertigen könnte. Doch selbst falls man die gesetzlichen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie als Notlage im Sinne des katholischen Kirchenrechts akzeptieren würde , sind inzwischen alle derartigen Einschränkungen aufgehoben, so dass aus hygienischer Sicht ein persönliches, vor den Ohren eines Priesters hörbar vorgetragenes Sündenbekenntnis unverzichtbarer Bestandteil einer sakramentalen Buße ist. Der Pfarrbrief unterschlägt außerdem, dass selbst bei einer Generalabsolution in schwerer Notlage später die Ohrenbeichte nachzuholen ist.


kath.net dokumentiert die kirchenrechtlichen Vorschriften zur Ohrenbeichte und ihren Ausnahmen gemäß Codex der katholischen Kirche (CIC) in voller Länge (Quelle: siehe Link).

FEIER DES SAKRAMENTES

Can. 960 — Das persönliche und vollständige Bekenntnis und die Absolution bilden den einzigen ordentlichen Weg, auf dem ein Gläubiger, der sich einer schweren Sünde bewußt ist, mit Gott und der Kirche versöhnt wird; allein physische oder moralische Unmöglichkeit entschuldigt von einem solchen Bekenntnis; in diesem Fall kann die Versöhnung auch auf andere Weisen erlangt werden.

Can. 961 — § 1. Mehreren Pönitenten gleichzeitig kann ohne vorangegangenes persönliches Bekenntnis die Absolution in allgemeiner Weise nur erteilt werden:

1° wenn Todesgefahr besteht und für den oder die Priester die Zeit, die Bekenntnisse der einzelnen Pönitenten zu hören, nicht ausreicht;

2° wenn eine schwere Notlage besteht, das heißt, wenn unter Berücksichtigung der Zahl der Pönitenten nicht genügend Beichtväter vorhanden sind, um die Bekenntnisse der einzelnen innerhalb einer angemessenen Zeit ordnungsgemäß zu hören, so daß die Pönitenten ohne eigene Schuld gezwungen wären, die sakramentale Gnade oder die heilige Kommunion längere Zeit zu entbehren; als ausreichend begründete Notlage gilt aber nicht, wenn allein aufgrund eines großen Andrangs von Pönitenten, wie er bei einem großen Fest oder einer Wallfahrt vorkommen kann, nicht genügend Beichtväter zur Verfügung stehen können.

§ 2. Das Urteil darüber, ob die gemäß § 1, n. 2 erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind, steht dem Diözesanbischof zu; dieser kann unter Berücksichtigung der Kriterien, die mit den übrigen Mitgliedern der Bischofskonferenz abgestimmt sind, feststellen, wann solche Notfälle gegeben sind.

Can. 962 — § 1. Damit ein Gläubiger die sakramentale Absolution, die gleichzeitig mehreren erteilt wird, gültig empfängt, ist nicht nur erforderlich, daß er recht disponiert ist; er muß sich vielmehr gleichzeitig auch vornehmen, seine schweren Sünden, die er gegenwärtig nicht auf diese Weise bekennen kann, zu gebotener Zeit einzeln zu beichten.

§ 2. Die Gläubigen sind, soweit möglich auch beim Empfang der Generalabsolution, über die Erfordernisse gemäß § 1 zu belehren; der Generalabsolution ist, selbst bei Todesgefahr, wenn die Zeit dafür ausreicht, die Aufforderung voranzuschicken, daß sich jeder bemüht, einen Akt der Reue zu erwekken.

Can. 963 — Unbeschadet der Verpflichtung nach can. 989 hat der, dem durch Generalabsolution schwere Sünden vergeben werden, bei nächstmöglicher Gelegenheit, sofern nicht ein gerechter Grund dem entgegensteht, ein persönliches Bekenntnis abzulegen, bevor er eine weitere Generalabsolution empfängt.

Can. 964 — § 1. Der für die Entgegennahme sakramentaler Beichten eigene Ort ist eine Kirche oder eine Kapelle.

§ 2. Was den Beichtstuhl anbelangt, sind von der Bischofskonferenz Normen zu erlassen, dabei ist jedoch sicherzustellen, daß sich immer an offen zugänglichem Ort Beichtstühle befinden, die mit einem festen Gitter zwischen Pönitent und Beichtvater versehen sind, damit die Gläubigen, die dies wünschen, frei davon Gebrauch machen können.

§ 3. Außerhalb des Beichtstuhls dürfen Beichten nur aus gerechtem Grund entgegengenommen werden.

Archivfoto: Papst Franziskus legt vor laufender Kamera die Ohrenbeichte ab


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. ISLAND-REISE - KOMMEN SIE MIT! - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. „In Deutschland tobt derzeit ein Kirchenkampf“ - Droht ein Schisma?
  3. Debatte um Leitung der Deutschen Bischofskonferenz - Lehramtstreue Bischöfe als „Königsmörder“?
  4. Oktober 2026 - Kommen Sie mit nach SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  5. Erzbistum Paris beruft angesichts der boomenden Konversionen eine Kirchenversammlung ein!
  6. Kardinal Woelki zur Polarisierung in der Bischofskonferenz: „Diese Situation ist belastend“
  7. Große kath.net-Leserreise nach Rom - Ostern 2027 - Mit P. Johannes Maria Schwarz
  8. Ein neuer Beginn in der DBK ist möglich
  9. Josef Grünwidl ist neuer Erzbischof von Wien
  10. Papst Leo sendet kraftvolle Grußbotschaft an die Teilnehmer des „Marsch für das Leben“/Washington
  11. „Papst Leo XIV. stellt in allen seinen Predigten und Ansprachen immer Jesus Christus in die Mitte“
  12. Theologe Johannes Hartl: „Woher kommt dieses Konglomerat an Denken, das sich ‚liberal‘ nennt?“
  13. Neuerlich ein Vandalenakt im Petersdom
  14. These: Der dreifaltige Gott soll in der Liturgie der Messe verkündet werden
  15. "Ich glaube, dass Gott das erste Selfie geschossen hat.“

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz