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| ![]() EuGH bestätigt: Transfrau wird als VATER eines Kindes eingetragen, nicht als Mutter7. April 2023 in Chronik, 5 Lesermeinungen Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt das Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs – Begründung: die Transfrau habe das durch ihren Samen gezeugte Kind nicht geboren. Straßburg (kath.net) Zum klaren Urteil kam der Europäische Gerichtshof in Straßburg: eine Transfrau hatte mit ihrem Samen ein Kind gezeugt und wollte nun als Mutter des Kindes ins Geburtenregister eingetragen werden. Schon 2015 hatte ein Berliner Standesamt aber entschieden, dass diese Person als Vater, nicht als Mutter eingetragen werde. Dies bestätigte 2017 der Bundesgerichtshof. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stimmte der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu. Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtete, gab der EuGH als Begründung an: Die Transfrau habe das Kind nicht geboren, Mutter sei nur jene Frau, die das Kind zur Welt gebracht hat. Das Kind entstammt einer Verbindung einer Transfrau und eines Transmannes. Geklagt hatte die Transfrau unter Berufung des Rechts auf Achtung des Privatlebens. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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