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„Anders getauft“ – Über die Ungültigkeit der Laientaufe15. Dezember 2023 in Kommentar, 40 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
„Großmutter und Tante des Täuflings schlugen mir jedenfalls vor, das Kind hernach in der Sakristei bedingungsweise nochmal zu taufen und die ausdeutenden Riten gültig zu vollziehen.“ Von Joachim Heimerl
Linz (kath.net/joh) Vor kurzem war ich in Süddeutschland zu einer Taufe eingeladen. Aber wenn Sie denken, man hätte mich als Priester um die Taufe gebeten, dann irren Sie. Die Taufe spendete eine Laiin.
Ich selbst stand unter Verwandten und Bekannten im Kreis um das Taufbecken. - Warum? Die Antwort ist so erfrischend, wie sie unkatholisch ist: „Das ist mal was anderes.“ Und in der Tat: Das ist es auch. Das ist das, was Bischof Bätzing „anders-katholisch“ genannt und was das Liturgiedikasterium ausdrücklich verboten hat.
Dass es in der Kirche keine rituelle Laientaufe gibt, weiß jeder, ebenso, dass die einzige Ausnahme die Nottaufe ist. Daran ändert auch eine vom Ortsbischof erlaubte „Laientaufe“ nichts. Im Gegenteil: Der Bischof hatte seine Vollmacht - gelinde gesagt - überdehnt.
Auch von einem Notfall fehlte jede Spur. Im Gegenteil: Der Täufling erfreut sich bis heute bester Gesundheit. Was bleibt, ist die Frage: Ist er auch gültig getauft?
Großmutter und Tante des Täuflings schlugen mir jedenfalls vor, das Kind hernach in der Sakristei bedingungsweise nochmal zu taufen und die ausdeutenden Riten gültig zu vollziehen.
Die Gültigkeit der Taufe stand offensichtlich schon im Familienkreis in Frage. Und auch ich fragte mich: Kann eine Taufe, die nicht den Vorgaben der Kirche entspricht, tatsächlich gültig sein, bischöfliche Erlaubnis hin oder her? - Ich gebe zu: Ich habe da ganz erhebliche Zweifel und die werden sich spätestens dann vergrößern, wenn der Täufling die erste Heilige Kommunion empfangen soll. - Würde ich ihm die Heilige Kommunion spenden, wenn die Gültigkeit der Taufe zweifelhaft ist? Inzwischen habe ich mit mehreren Priestern darüber gesprochen. Die Meinung war einhellig: „Nein, ganz sicher nicht.“
Die Frage nach der Gültigkeit seiner Taufe wird dieses Kind damit wohl ein Leben lang begleiten und immer wie ein Fragezeichen im Raume stehen. Die verlässliche Sicherheit, von Gott in der Taufe angenommen zu sein, schaut sicher anders aus. Im Grunde wurde dieser Täufling weniger in die Gemeinschaft der Kirche hinein getauft als in das Format „endlich anders und mit einer Laiin statt einem Priester“ - Etwas wenig, wenn Sie mich fragen. Das Ganze wirkte so auch wie ein Unterfangen im luftleeren Raum. Man spürte: Hier fehlt die Verbindung mit dem, was die Kirche immer gelehrt und praktiziert hat. „Kirche“ ist eben sehr viel mehr als einfach nur „anders“ und einfach nur „wir“. Eine „selfmade“ Kirche ist nicht die katholische Kirche. Überspitzt könnte man sagen: Selbst wenn diese Taufe gültig wäre, katholisch war sie nicht. Sie hatte was von einem Mummenschanz. Kirchlich gesprochen war diese Taufe ein Schisma.
Nach all dem war ich dankbar, dass ich die Gewissheit habe: Ich bin gültig getauft. Der Name des Taufpriesters, der mich an einem 1. Januar in einer Krankenhauskapelle getauft hat, findet sich in den Pfarrmatriken, Firmung und Weihen sowieso - Übrigens: Meine Taufe war eine echte Nottaufe. Dennoch hat sie ein Priester nach den Regeln der Kirche gespendet. Dem „anders“ getauften Kind hätten seine Großmutter und ich das auch gewünscht.
Weiterführender Link: Aufregung in US-Bistum Detroit: Priester stellt bei Familienvideo fest, dass er ungültig getauft war
Dr. Joachim Heimerl (siehe Link) ist Priester und Oberstudienrat.
Foto: Symbolbild
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Lesermeinungen | SalvatoreMio 16. Dezember 2023 | | | Es bröckelt gewaltig Lieber @ Zeitzeuge! Wir wissen es ja: wenn auch nur eine Dachpfanne im Sturm herunterfällt und man das nicht ernst nimmt, regnet es bald herein, und der Verfall beginnt. - Den erlebt die Kirche seit Jahrzehnten, und zwar in alle Richtungen, doch es wird nicht auf die Bremse getreten, im Gegenteil. Ein mir bekannter Priester, der den Glauben zu ernst und genau nimmt, ist nicht mehr erwünscht und wird in die Wüste geschickt. Lieber legt man Gemeinden zusammen usw. - Andere Priester verbreiten Irrlehren oder halbe Wahrheiten, die man dann nach Wunsch auslegt. (Wem es auffällt, hat nicht den Mut zur Kritik, manche merken es nicht und anderen genügt es, dass der Priester so nett ist). Umgekehrt müssen auch Priester leiden an dem Verhalten des Gottesvolkes und können nicht immer gegenlenken, schon gar nicht beim heiligen Geschehen des Messopfers. - Ihnen besten Dank für Ihren Einsatz, und allen hier: gesegneten 3. Advent! | 2
| | | Zeitzeuge 16. Dezember 2023 | | | Liebe SalvatoreMio; nicht auf Sie bezogen: Aber langsam werde ich müde, grundlegende Dogmen der kath. Kirche wiederholt
zu erklären. Der besagte Pater leugnet offenbar
eines der grundlegenden Dogmen!
Die Heilsnotwendigkeit der Taufe (Mark 18,16) ist
eines der ältesten kath. Dogmen überhaupt.
Bzgl. möglicherweise außerordentlichen Heilsmöglichkeiten verweise ich auf den Vortrag im Link
von Prof. Schumacher, der das bekannte Dogma
"außerhalb der Kirche kein Heil" interpretiert.
Gerne wünsche ich einen besinnlichen 3. Advent! www.theologie-heute.de/Extra_ecclesiam1.pdf | 1
| | | SalvatoreMio 16. Dezember 2023 | | | "Die Sakramente - überflüssige Beigabe,:? @J.Rückert: Die Aussage des Steyler Paters kann man so nicht einfach hinnehmen. Setzt man eine einzelne Aussage Christi absolut, so führt das schnell zum Sektierertum. Lt. der Schrift sagte er, und so geschieht es seitdem: "Geht hin in alle Welt, lehrt und tauft ...". Würde unser ewiges Heil allein von unserer Nächstenliebe abhängen, so wären Lehre und Praxis der Kirche, die er selbst gestiftet hat, um uns durch die Zeit zu führen, überflüssig, - Wie Gott eine ungetaufte Person beurteilt, ist "seine Sache" . Gewiss ist er absolut gerecht, weil er "der Gerechte" ist. | 2
| | | Zeitzeuge 15. Dezember 2023 | | | Ohne langes Hin und Her schließe ich mich in dieser Angelegenheit unserem werten User @Richelius an! | 1
| | | discipulus 15. Dezember 2023 | | | Werter Msgr. Schlegl, besten Dank für die Information. | 1
| | | heikostir 15. Dezember 2023 | | | Das Kirchenrecht ist in der Frage eindeutig. Can 861 §1 CIC definiert Bischof, Priester und Diakon als ordentliche Spender der Taufe.
Can 861 §2 CIC regelt, dass die Taufe durch einen vom Ortsbischof Beauftragten möglich ist für den Fall, dass ein ordentlicher Spender nicht anwesend oder verhindert ist. In diesem Fall spendet der Laie die Taufe ERLAUBT.
Wichtig im kirchenrechtlichen Zusammenhang ist die Unterscheidung von GÜLTIGKEIT und ERLAUBTHEIT. Es kann Handlungen geben, die gültig sind, obwohl sie nicht erlaubt sind (z.B. ist die Weihe eine Bischofs ohne Auftrag des Papstes unerlaubt; aber ihre Gültigkeit wird nicht in Frage gestellt).
In dem vom Autor geschilderten Fall kann man die ERLAUBTHEIT der Taufe durch die Laiin in Frage stellen. Die GÜLTIGKEIT der Taufe ist jedoch nicht berührt. Die anschließende Taufe war daher nicht notwendig.
Ganz nebenbei: Für die Gültigkeit der Taufe haben die sog. ausdeutenden Riten (Salbung mit Chrisam, Anlegen des Taufkleides, Entzünden der Taufkerze usw.) keine Bedeutung. | 1
| | | SCHLEGL 15. Dezember 2023 | | | @discipulus Bei den Orthodoxen gibt es da keine allgemeine Regel, in gewisser Weise entscheidet dies der zuständige Bischof! Vor Jahren erzählte mir eine katholischer Weihbischof,dass eine orthodoxe Christin,die der damals noch nicht von Konstantinopel anerkannten orthodoxen Kirche der Ukraine angehörte, einen griechisch Orthodoxen heiraten wollte. Der zuständige Griechische Bischof hat die Taufe und Myronsalbung der Ukrainerin nicht anerkannt und in Griechenland eine erneute Taufe und Myronsalbung angeordnet.
Die Beziehungen zwischen der orthodoxen Kirche und protestantischen Gemeinschaften sind auf einen relativ niedrigen Niveau, deshalb wird in solchen Fällen die Taufe von Protestanten in der Regel wiederholt, aber nicht viel darüber geredet. | 2
| | | J. Rückert 15. Dezember 2023 | | | Die Verwirrung wächst In der Diözese Stuttgart beauftragte der Bischof Laien mit der Taufe. Gilt für vom Bischof ernannte (sprich kontrollierte und geschulte) Laien das Verbot des Liturgiedikasteriums nicht?
Ein Steyler Pater beantwortete in einer Zeitschrift die Frage, was aus den Ungetauften würde, mit den Worten von Jesus beim Jüngsten Gericht. Nur die tätige Nächstenliebe sei gefragt, so war das zu verstehen. Wenn dem aber so wäre, wären alle Sakramente nur „hilfreiche Beigaben“. | 1
| | | discipulus 15. Dezember 2023 | | | Werter Msgr. Schlegl, Ihr Beitrag hat mich etwas verunsichert. Sie schreiben, dass die Ostkirche keine Laientaufe akzeptiere. Das verwundert mich doch, weil die Ostkirchen die Angehörigen der Glaubensgemeinschaften der Reformation m.W. doch als Christen anerkennen. Da es dort kein Priesteramt gibt, müssten deren Taufen von der Ostkirche allesamt als ungültig betrachtet werden, wenn Ihre Aussage korrekt ist. Es wäre mir auch neu, daß Christen, die von einer prot. Glaubensgemeinschaft zu einer orthodoxen Kirche konvertieren, nochmals getauft würden. M.W. wird dann nur die Myonsalbung nachgeholt. Stimmt das gar nicht? Und wie kann es dann ökumenische Gespräche zwischen orthodoxen Kirchen und prot. Gemeinschaften geben? Veilleicht können Sie das aufklären. | 1
| | | Siri 15. Dezember 2023 | | | @stiegenkirche Der Ortsordinarius darf nicht allgemein Laien einen Auftrag zur Taufe erteilen, sondern nur einen Auftrag erteilen, in den Fällen zu taufen, in denen weder ein Bischof, noch ein Priester, noch ein Diakon anwesend ist (Canon 861, 2).
Vom Sinn und Zweck her, sind damit nicht Fälle gemeint, in denen die genannten ordentlichen Priester nicht anwesend sind, weil sie die Taufe diesen ominösen Beauftragten überlassen wollen. | 1
| | | Richelius 15. Dezember 2023 | | |
Zwei Fragen müssen geklärt sein, bevor über die Gültigkeit entschieden werden kann:
a) Wurde der Ritus korrekt ausgeführt?
b) Wie steht es um die Intention des Taufspenders?
Beim zweiten Punkt habe ich bei der beschriebenen Taufe meine Zweifel. Wollte der Taufspender wirklich im Sinne Gottes und der Kirche handeln? Irgendwie wirkt es nicht so… | 1
| | | Couperin 15. Dezember 2023 | | | Und der römische Ordo baptismi parvulorum? Der römische Ordo baptismi parvulorum enthält einen Ritus der Kindertaufe, den z. B. Katechisten verwenden. Tauft dann ein Katechist auch ungültig? | 0
| | | stiegenkirche 15. Dezember 2023 | | | Dr. Joachim Heimerl Sehr geehrter Hr. Heimerl:
Persönlich möchte ich ihnen Schreiben, dass meist die Familien stolz darauf sind einen Priester in der Familie zu haben und selbstverständlich, wenn möglich ihn bitten die Taufe durchzuführen.
Das war sicher ein schwieriger Tag für sie.
1.Petrus 5,8
Seid nüchtern, seid wachsam! Euer Widersacher, der Teufel, geht wie ein brüllender Löwe umher und sucht, wen er verschlingen kann.
Im Nachhinein immer leicht aber vielleicht wäre es das Beste gewesen seinen Dienst anzubieten und die Taufe gemeinsam mit der Laiin durchzuführen um sofort bei der ersten Taufe Gewissheit über die Richtigkeit zu haben. Ich glaube, sie hätte ihnen sicher nicht währen können und wenn doch hätten sie ihr Bestes gegeben.
Alles Gute! | 0
| | | Joachim Heimerl 15. Dezember 2023 | | | Der Artikel ist italienisch und deutsch auf " stilum curiae" erschienen Bitte beachten Sie auch die Diskussion dort! | 0
| | | SalvatoreMio 15. Dezember 2023 | | | Die Ehe der Protestanten Sehr geehrter @Karlmaria! Eine Bemerkung sei erlaubt: Martin Luther sagte, "die Ehe sei ein weltlich Ding" (nicht notwendig für das ewige Heil). Und so gibt es für die evangelische Kirche kein Sakrament der Ehe. Daher ist auch eine Scheidung ein eher kleines Problem. Als eindeutig von Christus eingesetzte Sakramente gelten für die Protestanten die Taufe und das Abendmahl. | 3
| | | Markus13 15. Dezember 2023 | | | Taufe in ev. Kirche wird als gültige Taufe akzeptiert Die Taufe in einer evangelischen Kirche wird von der katholischen Kirche als gültige Taufe angesehen und akzeptiert, obwohl dort auch nur "Laien" taufen.
Mich würde interessieren, warum diese "Laientaufe" akzeptiert wird und warum dann ein katholischer Laie nicht taufen darf/soll.
Für die Wirksamkeit der Taufe scheint eine Laientaufe ausreichend zu sein. | 1
| | | stiegenkirche 15. Dezember 2023 | | | zur Nottaufe, Gültigkeit, Wenn kein ordentlicher Spender zugegen ist, darf nach der Lehre der römisch-katholischen Kirche im Notfall jeder Mensch taufen, der die richtige Absicht hat, das heißt, er muss tun wollen, was die Kirche tut, wenn sie tauft. Für die Erlaubtheit der Taufe muss im „dringenden Notfall“ „nur das beachtet werden, was zur Gültigkeit des Sakramentes erforderlich ist“ (can. 850 CIC): die rechte Intention, die trinitarische Formel und das Übergießen mit oder Eintauchen in Wasser. Der Spender einer Nottaufe muss nicht Christ sein; die Taufe kann im Notfall nach cann. 861§2 CIC von jedem „von der nötigen Intention geleiteten Menschen“ gespendet werden.[12] Die Nottaufe muss zeitnah dem Pfarrer mitgeteilt werden, damit er sie in das Taufregister eintragen kann.
Offensichtlich liegt in diesen Fall kein Notfall vor und es war ja sogar ein Priester anwesend.
Lag ein Auftrag vor? : Laien können ausnahmsweise mit der Taufspendung beauftragt werden, wenn es dem Diözesanbischof nötig erscheint. de.wikipedia.org/wiki/Nottaufe | 0
| | | Siri 15. Dezember 2023 | | | Bedingungsweise Taufe nicht sofort in der Sakristei Okay, sehe gerade: Can. 869 § 1: "Wenn ein Zweifel besteht, ob jemand getauft ist oder ob die Taufe gültig gespendet wurde, der Zweifel aber nach eingehender Nachforschung bestehen bleibt, ist dem Betreffenden die Taufe bedingungsweise zu spenden."
Eine sofortige bedingungsweise Taufe in der Sakristei wäre etwas zu flott gewesen. Dieser Canon verlangt für die Pflicht, die Taufe bedingungsweise zu spenden, erst eine eingehende Nachforschung. | 1
| | | Siri 15. Dezember 2023 | | | Wohl gültig - anders aber bei der Beichte Can. 850 CIC: "Die Taufe wird nach der in den gebilligten liturgischen Büchern vorgeschriebenen Ordnung gespendet; wenn aber ein dringender Notfall besteht, muß nur das beachtet werden, was zur Gültigkeit des Sakramentes erforderlich ist."
Und was zur Gültigkeit erforderlich ist, steht in Can. 849 CIC: "sie wird nur durch Waschung mit wirklichem Wasser in Verbindung mit der gebotenen Form der Taufworte gültig gespendet".
Anders bei der Beichte: Can. 966 CIC, § 1: "Zur gültigen Absolution von Sünden ist erforderlich, daß der Spender außer der Weihegewalt die Befugnis besitzt, sie gegenüber den Gläubigen, denen er die Absolution erteilt, auszuüben."
Bei der Beichte ist also die Erlaubnis Voraussetzung für die Gültigkeit. | 1
| | | Chris2 15. Dezember 2023 | | | Ist es nicht so, dass die Priester vielerorts nur noch zum 'Segnen" des "Heilig Brötle" gebraucht werden, das dann Laien in "Wortgottesdiensten" statt der Hl. Messe verteilen? Jahrzehntelange Irrlehren in Reli und Seminar haben ganze Arbeit geleistet. Die kaum-noch-Gläubigen werden es nicht einmal mehr merken, wenn sie als neoprotestantische Sekte im Schisma von einer Frau Meßsimulationen und Wein und Brot statt dem Leib des Herrn ausgeteilt bekommen. Hauptsache "anders" und "gleichberechtigt"... | 3
| | | stiegenkirche 15. Dezember 2023 | | | Wer kann taufen? 1256 Ordentliche Spender der Taufe sind der Bischof und der Priester und, in der lateinischen Kirche, auch der Diakon [Vgl. CIC, can. 861, § 1; CCEO, can. 677, § 1]. Im Notfall kann jeder Mensch, sogar ein ungetaufter, die Taufe spenden, falls er die notwendige Absicht hat:
Er muß das tun wollen, was die Kirche bei der Taufe tut, und die trinitarische Taufformel verwenden. Die Kirche sieht den Grund für diese Möglichkeit im allumfassenden Heilswillen Gottes [Vgl. 1 Tim 2,4] und in der Heilsnotwendigkeit [Vgl. Mk 16,16] der Taufe [Vgl. DS 1315; 646; CIC, can. 861, § 2].
Meinung:
Sakramentenspendung sei ureigene Klerikeraufgabe. "Sie sind die ordentlichen Spender, vorrangig Bischof und Pfarrer. Laien können ausnahmsweise mit der Taufspendung beauftragt werden, wenn es dem Diözesanbischof nötig erscheint. Urlaub oder krankheitsbedingte Verhinderung des Pfarrers werden als unzureichend für die außerordentliche Taufbeauftragung angesehen. Adäquate Gründe sieht Rom vor allem in entlegenen Missionsgebieten. www.vatican.va/archive/DEU0035/__P3R.HTM | 0
| | | Siri 15. Dezember 2023 | | | Warum??? Bei aller Liebe: Ich verstehe nicht, warum ein glaubenstreuer Priester bei einer solchen schismatischen Veranstaltung überhaupt anwesend bleibt und nicht seinen Protest sofort durch Boykottieren deutlich macht und - wenn er schon von den wenigen verbliebenen Gläubigen dort darum gebeten wird - nicht dann wenigstens sub conditione tauft, um das Risiko auszuschließen, dass das Kind noch ungetauft ist. | 3
| | | borromeo 15. Dezember 2023 | | | "Anders getauft" in der "Anderskirche" nach Bischof Bätzing und dem "ZdK". Das paßt gut zusammen. Katholisch ist das aber nicht mehr.
Selbst wenn es richtig ist, daß die Taufe im Zweifel gültig ist, bleibt sie unerlaubt. Und das hat seinen Sinn. Mit dem massiven Einfall solcher Laientaufen würde nach und nach die gesamte Sakramententheologie der Kirche in Frage gestellt werden und letztlich in sich zusammenfallen. Und genau das ist die Absicht derer, die jetzt die Laientaufe gegen den ausdrücklichen Willen der Kirche propagieren und gar praktizieren. Wenn Laien schon regelmäßig taufen, warum sollen dann Frauen keine Diakone werden und teilhaben am sakramentalen Amt? Und wenn sie Diakone geworden sind, warum nicht gleich auch noch Priester und Bischöfe?
Bei dieser Praxis übersehen die Bischöfe und Priester, die die Laientaufe als regelmäßige Taufe forcieren, aber eines: Sie stellen sich damit außerhalb der Kirche! Sie tun etwas, was die Kirche explizit untersagt. Und sie tun es bewußt und fortgesetzt. Wenn das kein schismatischer Akt ist? | 4
| | | einsucher 15. Dezember 2023 | | | Frage an Rom wäre es nicht evtl. möglich, dass sich Priester gemeinschaftlich an den Vatikan wenden mit der Bitte um eine klärende Antwort, ob es Zweifel geben könnte bzgl. der Gültigkeit einer solchen Taufe? | 1
| | | Karlmaria 15. Dezember 2023 | | | Unerlaubt aber gültig Das war auch mein erster Gedanke. Ich denke dabei auch an die Priesterweihen der Piusbruderschaft in Zaitzkofen. Das hat der damalige Bischof und heutige Kardinal Müller ausdrücklich verboten. Aber die Priesterweihen sind trotzdem gültig. Es gibt ja eine Mode dass auch Ehen ohne Priester geschlossen werden. Die Eheleute spenden sich ja das Sakrament gegenseitig und nicht der Priester. Das ist dann in der katholischen Kirche aber trotzdem ungültig. Da ist für mich schon die Frage wieso ist die Taufe gültig und die Priesterweihe und die Ehe nicht? Bei Protestanten scheint es ja so zu sein dass wenn die sich gegenseitig die Ehe versprechen das Sakrament trotzdem zustande kommt. Das hat ja auch Folgen bei der Frage der Wiederverheiratung wenn das ein Protestant überhaut ernst nimmt oder wenn er dann konvertiert ist. Ich bin da ja auch betroffen. Da ich gar nicht vor habe zu heiraten habe ich das nicht weiter verfolgt. Die Lehre der Kirche zu diesem Punkt ist auch nicht leicht zu finden! | 0
| | | SCHLEGL 15. Dezember 2023 | | | Die Taufe durch Laien Einige User haben bereits darauf hingewiesen, dass diese Taufen zwar unerlaubt, aber dennoch gültig sind. Ich kann verstehen, dass der Wunsch entsteht solchen Kinder sub conditione eventuell noch einmal getauft werden, wobei die ausdeutenden Riten geholt werden könnten.
Auf ein ganz anderes Problem habe ich vor einiger Zeit bereits hingewiesen. Nämlich wenn ein auf diese Weise getaufter Katholik eine orthodoxe Partnerin heiraten wollte, oder eventuell selbst zur Orthodoxen Kirche konvertieren will. Die orthodoxe Kirche anerkennt KEINE Laientaufe, bei ihnen kann auch der Diakon NICHT taufen, weil nach der Taufe sofort die Myronsalbung (= Firmung) gespendet wird,was nach ältesten Brauch nur die Priester/Bischof zusteht.
Auch die katholischen Ostkirchen bekommen "Bauchweh" bei einer solchen Praxis. Daher sollte diese schleunigst unterbunden werden! | 3
| | | stiegenkirche 15. Dezember 2023 | | |
Wer kann taufen?
1256 Ordentliche Spender der Taufe sind der Bischof und der Priester und, in der lateinischen Kirche, auch der Diakon [Vgl. CIC, can. 861, § 1; CCEO, can. 677, § 1]. Im Notfall kann jeder Mensch, sogar ein ungetaufter, die Taufe spenden, falls er die notwendige Absicht hat:
Er muß das tun wollen, was die Kirche bei der Taufe tut, und die trinitarische Taufformel verwenden. Die Kirche sieht den Grund für diese Möglichkeit im allumfassenden Heilswillen Gottes [Vgl. 1 Tim 2,4] und in der Heilsnotwendigkeit [Vgl. Mk 16,16] der Taufe [Vgl. DS 1315; 646; CIC, can. 861, § 2].
Nach Lehre der römisch-katholischen Kirche wirkt die Taufe ex opere operato („aufgrund des vollzogenen Werkes“), denn: „Gegenwärtig ist er [Christus] mit seiner Kraft in den Sakramenten, so daß, wenn immer einer tauft, Christus selber tauft“ (Sacrosanctum Concilium Art. 7)
aus link: https://de.wikipedia.org/wiki/Taufe#Katholische_Tauffeier www.vatican.va/archive/DEU0035/__P3R.HTM | 1
| | | lesa 15. Dezember 2023 | | | Schleichende Entfernung der von Christus gestifteten Struktur der Kirche Danke Herr Pf. Heimerl!
Eine solche Verwischung von allem und jedem entspricht dem Wirken des Antichristen. Es bringt den Glauben zum Erlöschen. Kern des christl. Glaubens ist das sakramentale Wirken Christi durch den Priester. Hier ist die Quelle, und wenn man so agiert, dass das Glaubensbewusstsein mehr und mehr aufgelöst wird in Ausnahmen und dubiosen Zugeständnissen und Praktiken, in schwammigen Wörtern und Handlungen. Wer die vom Herrn gestiftete Struktur nach und nach auf den Kopf stellt, dient nicht Gott, der seine Herde sammeln und nähren will, sondern DIABOLOS.
@Fink: Bei der Katechese anfangen, ja, aber das heißt bei den Bischöfen anfangen. Wir können nichts tun als um Hirten zu beten bzw. für sie. Es ist gewiss sehr schwer für die Bischöfe, auszusortieren und Mietlinge von den Menschen fernzuhalten. Aber der kleine Rest, der neu, von vorne beginnt, wird nicht darum herumkommen, dass nur Leute in der Verkündigung agieren dürfen, die den Glauben kennen, bekennen und leben. | 2
| | | Uwe Lay 15. Dezember 2023 | | | Ein klarer Fall Kirchenrechtlich gilt, daß eine Taufe durch einen Laien, wenn kein Notfall vorliegt, unerlaubt aber gültig ist. Das ist so, wie wenn jemand bei einem exkommunizierten Priester beichtet: Die Beichte ist unerlaubt aber gültig.
Uwe Lay Pro Theol Blogspot | 2
| | | Fink 15. Dezember 2023 | | | "Ecclesia supplet" - was bedeutet das ? Nachdem der Nutzer Stefan Fleischer dieses Stichwort eingebracht hat, und ich dazu nicht sicher war, habe ich in Wikipedia dazu nachgelesen- siehe LINK. de.wikipedia.org/wiki/Ecclesia_supplet | 2
| | | Fink 15. Dezember 2023 | | | Die Sakramente sollen nicht verschleudert werden ! Das religiöse Wissen der Leute ist nahe Null. Der Glaube ist schwach bzw. ganz "verdunstet". Der Herr-Gott ist Vielen egal. Unter diesen Umständen ist die Taufe von Kleinkindern fragwürdig.
Man muss wieder bei der Katechese anfangen. Und- an die Sakramente müssen klare Bedingungen geknüpft werden. "Menschenfreundlichkeit" darf nicht das entscheidende Kriterium sein. | 6
| | | stiegenkirche 15. Dezember 2023 | | | Man muss da aufpassen Konditionaltaufe
Die römisch-katholische Kirche[1] und die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK)[2] kennen die so genannte Konditionaltaufe (baptismus sub conditione). Hier werden Menschen getauft, die sich nicht sicher sind, ob sie bereits gültig getauft wurden. Die Konditionaltaufe wird mit den Worten eingeleitet: Unter der Bedingung, dass du nicht gültig getauft bist, taufe ich dich …. So wird die Unsicherheit über den Empfang der Taufe beseitigt, zugleich aber die in diesen Kirchen streng verbotene Wiedertaufe vermieden. | 5
| | | kleingläubiger 15. Dezember 2023 | | |
Ist es ein überladenes Ego der Laien, Unkenntnis über grundlegende Dinge des Glaubens Feigheit der Bischöfe oder alles zusammen? Wer sein Kind so taufen lässt, versündigt sich an ihm. | 2
| | | Cejazar 15. Dezember 2023 | | | @Stefan Fleischer Ecclesia supplet war auch das erste, was mir beim Lesen des Artikels durch den Kopf ging.
Ich weiß aber auch von einem Fall bei dem evangelischen Mitbrüdern, wo vor vielen Jahren ein Pfarrer bei der Taufe kreativ mit der Kirchenagende umgegangen ist.
Die armen Täuflinge von damals wurden sicherheitshalber vor der Konfirmation in einer Nacht- und Nebelaktion noch mal "nachgetauft".
Wie dem auch sei - eine solche Taufe wird immer als Makel ob gefühlt oder tatsächlich an den armen Täuflingen haften bleiben - und das nur aus reinem Selbstdarstellungsdrang der deutsch-synodalen Kirche und deren Protagonisten. | 3
| | | lakota 15. Dezember 2023 | | | Ich denke, das Problem ist die Kirchenferne so vieler, die gar nicht mehr wissen, worum es eigentlich geht.
Vor kurzem erzählte mir eine Cousine von der Taufe ihres Enkelkindes. Vater des Kindes katholisch, Mutter evangelisch. Das Kind sollte katholisch getauft werden, aber mit 2 evangelischen Taufpaten. Als der Pfarrer sagte, das ginge nicht, ein Taufpate müsste katholisch sein - empörte man sich und ließ das Kind evangelisch taufen.
Ich denke, die nächste Empörung kommt, wenn andere Kinder zur Erstkommunion gehen und dieses Kind darf nicht, weil es eben nicht katholisch ist - so weit wurde bei der Taufe nicht gedacht.
Bei manchen Leuten wundere ich mich, warum sie ihr Kind überhaupt taufen lassen, wenn ihnen Gott und Kirche doch egal sind. | 5
| | | Josef 15. Dezember 2023 | | | ungültige Taufe Ich habe von einem Fall gehört, bei dem ein Priester zum Bischof geweiht wurde. Bei der anschließenden Feier erzählte die betagte Mutter des Bischofs, wie sie ihren Sohn damals "getauft" hat. Es stellte sich heraus, dass der Bischof nicht gültig getauft war. | 3
| | | discipulus 15. Dezember 2023 | | | Gültigkeit der Taufe Vorweg: Ich stimme mit @Joachim Heimerl völlig darin überein, daß eine Taufe im Normalfall durch Priester oder Diakon zu spenden ist. Alles andere unterminiert die sakramentale Struktur der Kirche.
Aber die Gültigkeit der Taufe hängt allein daran, ob die Taufformel vollständig und unverfälscht ist, die richtige Materie verwendet wird und der Taufende taufen will. Ob der Taufspender Priester bzw. Diakon ist oder nicht, ist für die Gültigkeit irrelevant. (Natürlich nicht für die Erlaubtheit!). | 1
| | | Josephus 15. Dezember 2023 | | | Da die Taufe heilsnotwendig ist gibt es für deren Gültigkeit ein Minimalerfordernis:
Es muss die korrekte Taufformel, verbunden mit dem Übergießen (bzw. Untertauchen) von/in Wasser gegeben sein. Missstände wie der aufgezeigte berühren die Gültigkeit des Sakramentes nicht. | 4
| | | Stefan Fleischer 15. Dezember 2023 | | | ecclesia suppleat In meine Jugend war immer wieder von ecclesia suppleat die Rede. Inwieweit dies im konkreten Fall anwendbar ist, kann ich als Laie nicht beurteilen. Klar aber ist für mich eines: Gott ist absolut gerecht. Er wird niemanden benachteiligen oder gar verurteilen, welcher ohne eigene Schuld um die Gnaden eines Sakramentes betrogen wurde. Er hat Mittel und Wege dem Betroffenen trotz allem zu seinem Recht zu verhelfen. So würde ich mich in einem solchen Fall nicht zuerst um den Täufling Sorgen machen. Vielmehr wäre wohl die Sorge um das ewige Heil der betrügenden Person bzw. Personen angebracht. Ihnen wird der Herr beim Gericht entgegen treten mit der Aufforderung: «Gib Rechenschaft von Deiner Verwaltung!» Und das wird auch jenen so ergehen, welche solchem Treiben gleichgültig zusehen, nicht zuletzt jenen, welche «von Amtes wegen» eingreifen müssten. | 7
| | | StephanSy 15. Dezember 2023 | | | Auch in Diözese Rottenburg-Stuttgart haben wir 26 Gemeindereferenten - 22 Frauen und vier Männer, als Taufspenderinnen.
Dabei wird das Feigenblatt "Notlage" nicht mal mehr bemüht, man beruft sich ganz offen auf "Gleichberechtigung". Es geht darum Fakten zu schaffen, um dann später die Weiheämter für Frauen zu öffnen. Denn die Frauen ja eh schon Predigen, Taufen, Beerdigen, alleine Gottesdienste, Erstkommunion und dieses Abschiedsfest für Jugendliche ( auch bekannt unter dem Namen Firmung) schmeißen... | 6
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