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Die Neuerung betreffe nur die Lehre vom Segen außerhalb der liturgischen Feiern!

23. Dezember 2023 in Deutschland, 56 Lesermeinungen
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Bischof Oster sieht für Deutschland das Schreiben "Fiducia supplicans" als klärend an, weil er im Anschluss an den Synodalen Weg in unserem Land einerseits den Bitten vieler Synodaler um Segnungen der genannten Paare entgegenkomme.


Passau (kath.net)

Der Passauer Bischof Stefan Oster hat in einem auf seine Website veröffentlichten Kommentar das Schreiben "Fiducia supplicans" begrüßt und davon gesprochen, dass nicht die Lehre vom Menschen sich verändert habe, sondern die vom Segen. In dem Schreiben der Glaubenskongregation gehe es um die Differenzierung von dem, was als „Segen“ verstanden werden könne. "Schon in der Erklärung von 2021 war gesagt worden, dass es um einen Segen in einem liturgischen Sinn gehe; einen Segen für ein Paar im Rahmen eines Gottesdienstes, um einen Segen, der auch nur entfernt an eine Eheschließung erinnern könnte. Diesen kann es nicht geben. Und daran hält auch das neue Dokument fest. Auch in dieser Hinsicht widersprechen sich beide Texte nicht: Keine Änderung der Lehre, keine liturgische Form – und Kardinal Fernandez ist hier nun noch deutlicher: Es soll auch keine ritiualisierten Vorlagen dazu geben, also kein so genanntes Rituale für einen Gottesdienst.", so Oster.


Die Neuerung betreffe laut Oster nur die Lehre vom Segen außerhalb der liturgischen Feiern. Er selber habe bei vielen Begegnungen noch nie einen Segen – formuliert in einem freien Gebet – verweigert und wäre auch nur im Ansatz auf die Idee gekommen, nachzufragen, ob der Mensch, der um so einen Segen bittet, dessen würdig sei. "Aber eben solche und ähnliche Situationen verwendet Kardinal Fernandez nun – deutet sie theologisch als eine aufsteigende Segensbitte um Gottes Gnade und darum, als Bittender besser leben zu können. Und er weitet eine solche Segensbitte nun auch auf Paare aus, die sich – wie es heißt – in „irregulären Situationen“ befinden. Auch in deren Leben, so kann beispielsweise spontan und in freier Weise gebetet werden, möge sich Gottes Wille erfüllen. Und in diesem Sinn kann nun jeder Mensch und auch jedes Paar gesegnet werden."

Oster, der in Passau vor 2 Jahren eine neue Stelle für die Seelsorge von queeren Personen errichtet hat, sei dankbar für diese Erklärung, weil sie uns in den polarisierten Debatten um dieses Thema in mehrfacher Hinsicht weiterhelfen könne. "Ein Gebet um Gottes Segen und seinen guten Geist im Sinn der Kirche muss nicht mehr im Widerspruch zur Kirche stehen. Und in diesem Sinn kann das neue Dokument über den Segen selbst ein Segen für jene sein, die sich in der Seelsorge ehrlichen Herzens um Begleitung mühen und zugleich der Kirche in ihrer Überlieferung treu bleiben wollen."

Oster sieht für Deutschland den Text als klärend an, weil er im Anschluss an den Synodalen Weg in unserem Land einerseits den Bitten vieler Synodaler um Segnungen der genannten Paare entgegenkomme. Andererseits könnte er laut dem Passauer Bischof eine Entwicklung, die Gefahr läuft, sich von der Weltkirche zu entfernen, aufhalten, indem er ausdrücklich Liturgien und Rituale solcher Segnungen untersagt seien. Denn laut Oster seien tatsächlich inzwischen längst Initiativen gestartet worden, die solche Texte und Liturgien ausformulieren wollen oder schon ausformuliert haben, um den Segnungen einen Rahmen analog zu einer Trauung zu geben. Das aber ist ausdrücklich nicht erlaubt.

 

Schreiben im WORTLAUT


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