Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Kardinal Marx meint: "Die Kirche ist kein sinkendes Schiff, sie wird nur umgebaut"
  2. Vatikan: Bischöfe fordern langfristige Begleitung von Ehepaaren
  3. 25 Jahre KATH.NET: Kardinal Müller wird Schirmherr, Peter Seewald journalistischer Berater!
  4. „Warum bin ich Christ“
  5. Deutsche Caritas-Präsidentin fordert CDU-Annäherung an 'Die Linke'
  6. Böhmermann verhöhnt in seiner Sendung Jesus Christus
  7. USA: Zahl der Teenager-Mädchen, die sich als lesbisch oder bisexuell bezeichnen, sinkt stark
  8. Meghan Markle-Fans ‚terrorisieren‘ Priester wegen Kritik an ihrem Adventskalender
  9. Was wir mit unserem Körper tun, ist theologisch“
  10. 'Christen können Todesstrafe in gutem Gewissen ablehnen'
  11. Ohne Furcht und Heuchelei. Die Freiheit für das Gute ohne Kompromisse
  12. Norwegischer Bischof Erik Varden über „Laetitiae amor“ und „Amoris laetitia“
  13. Englische Lebensschützerin Vaughan-Spruce plädiert ‚nicht schuldig‘ bei Anklage wegen stillen Gebets
  14. Herabstürzendes Kruzifix tötet Priester während der Messe
  15. Weltmissionssonntag: Vatikan ermöglicht vollkommenen Ablass

Grüne Familienministerin Paus will Gesetz gegen sogenannte „Gehsteigbelästigung“ durchdrücken

25. Jänner 2024 in Prolife, 6 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Lisa Paus: Die deutsche Bundesregierung wolle das Selbstbestimmungsrecht betroffener Frauen schützen – Vom Recht des ungeborenen Menschen auf sein Leben ist keine Rede – Gesetzentwurf sieht Strafe bis 5.000 Euro für sogenannte„Ordnungswidrigkeit“ vor


Berlin (kath.net) Gebetsaktionen, Plakatinformationen, Mahnwachen usw. von Lebensschützern in der Nähe von Abtreibungseinrichtungen (etwa Beratungsstellen, Krankenhäuser, Arztpraxen) sollen nach einem Gesetzentwurf der deutschen Bundesfamilienministerin Lisa Paus künftig als „Ordnungswidrigkeiten“ geahndet werden. Bei Verstößen könnte dann ein Bußgeld bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Das Kabinett hat diesen Gesetzentwurf nun gebilligt, die Familienministerin hofft, den Gesetzentwurf noch vor dem Sommer durch den Bundestag drücken zu können. Bisher hatten Gerichtsurteile in der Regel so gelautet, dass betroffene Frauen diese Aktionen wegen der Versammlungs- und Meinungsfreiheit aushalten müssten. Paus verkündet nun, dass hier „Meinungsfreiheit auch ihre Grenzen“ habe.


Allein schon die Abqualifizierung von „Gehsteigbelästigung“ zeigt, dass beim Thema Abtreibung mit der Grünenpolitikerin nicht zu spaßen ist – ähnlich abwertende Begrifflichkeiten wird man bei Aktionen etwa von Klimagegnern vergeblich suchen.

Die ARD erwähnt in ihrem Bericht, dass von den rund „19.000 praktizierenden Frauenärztinnen und –ärzten“ sich nur „aktuell 380“ als bereit zur Durchführung von Abtreibungen haben eintragen lassen.

Lebensschützer setzen sich übrigens für verfassungsmäßige Rechte ein. Vollständig im Einklang mit dem deutschen Grundsetz erinnern sie an das grundlegende „Recht auf Leben“ eines jeden Menschen, von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod. Informationsveranstaltungen von Lebensschützern vor bsp. Beratungseinrichtungen wie Pro Familie und Abtreibungseinrichtungen sind normalerweise freundlich und sogar fröhlich, sie informieren sachlich über die tatsächliche Tragweite einer Abtreibung, es erklingen eventuell christliche Lieder und Statements.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. Erneut ruhige Spitalnacht für Papst nach Krebs-Operation
  3. Mit dem Rosenkranz im Gym
  4. Meghan Markle-Fans ‚terrorisieren‘ Priester wegen Kritik an ihrem Adventskalender
  5. 'Wenn ich zurückkönnte, würde ich sie wieder wählen – genau wie sie sind'
  6. 'Jeden Tag sprach ich mit Gott und mit meiner Mutter'
  7. Erkrankter Papst ruft Familien zu Mitarbeit in den Gemeinden auf
  8. 3,5 Millionen Ave Maria für den Papst
  9. Genesung des Papstes verläuft laut Ärzteteam nach Plan
  10. Wenn dir beim Rosenkranzgebet der Zahnarzttermin einfällt
  11. Kardinal Marx meint: "Die Kirche ist kein sinkendes Schiff, sie wird nur umgebaut"
  12. Die Familie als Schule der Liebe - Eine Kirche aus Familien
  13. Vatikan: Papst verbrachte nach Krebs-OP eine ruhige Nacht
  14. CDU-Politiker mahnt: Kirchen dürfen sich nicht auf ‚Sozialbuden‘ reduzieren
  15. Herabstürzendes Kruzifix tötet Priester während der Messe

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz