Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bischof Bätzing meint: Regenbogenflagge am Reichstag ‚wäre ein gutes Zeichen gewesen‘
  2. „Er war aber auch ein Hetzer“. Über ein wiederkehrendes Argument zum Mord an Charlie Kirk
  3. R.I.P. Charlie Kirk - Ein Attentat erschüttert die USA
  4. Die Gender-Sprachpolizei des Bistums Limburg macht mobil
  5. Drei Nonnen für ein Halleluja
  6. Feminismus, Queer-Kultur – Wer ist die neue Präsidentin der Päpstlichen Akademie für die Künste?
  7. Leo XIV.: 'Demokratie nicht notwendigerweise die beste Lösung für alles.'
  8. Vatikan sieht die Welt "am Rand des Abgrunds"
  9. USA verhängen Einreisesperre für ausländische Charlie-Kirk-Mord-Jubler!
  10. Mordfall Charlie Kirk: Transgender-Parolen und antifaschistische Sprüche auf Patronen
  11. Deutscher ZDF-Korrespondent Theveßen steht vor dem Rauswurf aus den USA
  12. Brötchentüten für die Demokratie
  13. "Ihr habt keine Ahnung, was ihr entfesselt habt!"
  14. Vatikan erfreut über Fortschritte in China: Diözese neugeordnet
  15. Das letzte Wort des Gekreuzigten: Der Schrei Jesu als Hingabe und Quelle der Hoffnung

Grüne Familienministerin Paus will Gesetz gegen sogenannte „Gehsteigbelästigung“ durchdrücken

25. Jänner 2024 in Prolife, 6 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Lisa Paus: Die deutsche Bundesregierung wolle das Selbstbestimmungsrecht betroffener Frauen schützen – Vom Recht des ungeborenen Menschen auf sein Leben ist keine Rede – Gesetzentwurf sieht Strafe bis 5.000 Euro für sogenannte„Ordnungswidrigkeit“ vor


Berlin (kath.net) Gebetsaktionen, Plakatinformationen, Mahnwachen usw. von Lebensschützern in der Nähe von Abtreibungseinrichtungen (etwa Beratungsstellen, Krankenhäuser, Arztpraxen) sollen nach einem Gesetzentwurf der deutschen Bundesfamilienministerin Lisa Paus künftig als „Ordnungswidrigkeiten“ geahndet werden. Bei Verstößen könnte dann ein Bußgeld bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Das Kabinett hat diesen Gesetzentwurf nun gebilligt, die Familienministerin hofft, den Gesetzentwurf noch vor dem Sommer durch den Bundestag drücken zu können. Bisher hatten Gerichtsurteile in der Regel so gelautet, dass betroffene Frauen diese Aktionen wegen der Versammlungs- und Meinungsfreiheit aushalten müssten. Paus verkündet nun, dass hier „Meinungsfreiheit auch ihre Grenzen“ habe.


Allein schon die Abqualifizierung von „Gehsteigbelästigung“ zeigt, dass beim Thema Abtreibung mit der Grünenpolitikerin nicht zu spaßen ist – ähnlich abwertende Begrifflichkeiten wird man bei Aktionen etwa von Klimagegnern vergeblich suchen.

Die ARD erwähnt in ihrem Bericht, dass von den rund „19.000 praktizierenden Frauenärztinnen und –ärzten“ sich nur „aktuell 380“ als bereit zur Durchführung von Abtreibungen haben eintragen lassen.

Lebensschützer setzen sich übrigens für verfassungsmäßige Rechte ein. Vollständig im Einklang mit dem deutschen Grundsetz erinnern sie an das grundlegende „Recht auf Leben“ eines jeden Menschen, von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod. Informationsveranstaltungen von Lebensschützern vor bsp. Beratungseinrichtungen wie Pro Familie und Abtreibungseinrichtungen sind normalerweise freundlich und sogar fröhlich, sie informieren sachlich über die tatsächliche Tragweite einer Abtreibung, es erklingen eventuell christliche Lieder und Statements.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Oktober 2025 mit kath.net in MEDJUGORJE mit P. Leo MAASBURG
  2. R.I.P. Charlie Kirk - Ein Attentat erschüttert die USA
  3. „Er war aber auch ein Hetzer“. Über ein wiederkehrendes Argument zum Mord an Charlie Kirk
  4. Drei Nonnen für ein Halleluja
  5. Feminismus, Queer-Kultur – Wer ist die neue Präsidentin der Päpstlichen Akademie für die Künste?
  6. Deutscher ZDF-Korrespondent Theveßen steht vor dem Rauswurf aus den USA
  7. Vatikan sieht die Welt "am Rand des Abgrunds"
  8. Die Gender-Sprachpolizei des Bistums Limburg macht mobil
  9. Leo XIV.: 'Demokratie nicht notwendigerweise die beste Lösung für alles.'
  10. Mordfall Charlie Kirk: Transgender-Parolen und antifaschistische Sprüche auf Patronen
  11. USA verhängen Einreisesperre für ausländische Charlie-Kirk-Mord-Jubler!
  12. Papst betet für Familie des ermordeten Charlie Kirk
  13. „Ich liebe euch! Geht zur Messe!“
  14. Bischof Barron über Charlie Kirk: Er war ‚in erster Linie ein leidenschaftlicher Christ‘
  15. "Ihr habt keine Ahnung, was ihr entfesselt habt!"

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz