Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. „Der Wahlausgang in Berlin im September 2026 gibt vielen Bevölkerungsgruppen Anlass zur Sorge“
  2. Fünf weibliche Opfer von Pater Marko Ivan Rupnik schreiben offenen Brief an Papst Leo XIV.
  3. Niederländischer Weihbischof Mutsaerts: „Kirche in der Krise – und wie wir sie nicht retten sollten“
  4. "Marsch für das Leben"-Grußwort des DBK-Vorsitzenden Wilmer verfehlt das Thema
  5. Irreversibel – die Diktatur des Geschehenen. Wenn die Geschichte zum ‚Lehramt‘ wird
  6. Katholische Cityseelsorge St. Gallen Mitveranstalter von ‚Drag-Show‘
  7. BDKJ und eine doch getaufte Kandidatin im Bundesvorstand
  8. Niederlande: Ein zweijähriges Kind wurde durch Euthanasie getötet
  9. Salzburg: 1.000 Gläubige bei Adoratio-Kongress zu "Himmlischer Friede"
  10. Bei öffentlichen Anlässen: Kanadas Militärkapläne dürfen nicht über Gott sprechen
  11. Wien: Rund 20.000 Teilnehmer bei ökumenischem "Marsch für Jesus"
  12. Tausende Teilnehmer bei Pro-Life-Kundgebungen in Berlin, Köln und Zürich
  13. Der Katholik Macron wird bei keiner der drei Papstmessen in Frankreich mitfeiern
  14. Mutmaßlicher IS-Anhänger soll Anschlag auf eine Kirche in Bremen geplant haben - Festnahme
  15. Gender-Ideologie: Katholische Familie kämpft um ihre Tochter

USA: "Katholik" Joe Biden lässt Lebensschützer nach Blockade einer Abtreibungs-Klinik anklagen

5. Februar 2024 in Prolife, 9 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Den sechs Angeklagten drohen lange Haft und hohe Geldstrafen.


Nashville (kath.net/LifeNews/jg)
Im Januar hat der Prozess gegen sechs Lebensschützer begonnen, die den Eingang zu einer Abtreibungsklinik in Mt. Juliet im US-Bundesstaat Tennessee blockiert haben. Der Vorfall ereignete sich bereits im März 2021.


Das Justizministerium hat die Lebensschützer nach dem FACE Act (Freedom of Access to Clinic Entrances) angeklagt, der die Blockade von Eingängen von Abtreibungskliniken mit harten Strafen belegt. Weitere vier Lebensschützer wurden wegen geringfügiger Vergehen angeklagt. Insgesamt waren 20 Personen an der Aktion im März 2021 beteiligt, die insgesamt zwei Stunden dauerte. Sie blockierten den Eingang, sangen Lieder und sprachen mit den Frauen, welche die Abtreibungsklinik betreten wollten. Als die Polizei sie aufforderte, die Aktion zu beenden, weigerten sie sich.

Wenn sie verurteilt werden, drohen den Angeklagten bis zu 11 Jahre Haft und Geldstrafen bis zu 250.000 US-Dollar.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Stefaniewillswissen 6. Februar 2024 
 

und in Deutschland?

@Wolf75, @chris2: Kein Wort zum Gesetzesentwurf auf katholisch.de oder dbk.de. Fürchte, sie würden sich weiter um sich selbst drehen, während Christen angeklagt werden, die sich für den Lebensschutz einsetzen.


0
 
 Stefaniewillswissen 6. Februar 2024 
 

Bundestag

@chris2:
Nein, es war "nur" ein Kabinettsbeschluss, einen Gesetzesentwurf in den Bundestag einzubringen. Habe das gerade auf der Seite des Bundesministerium für Familie etc. gelesen und der Ministerin eine Mail geschrieben. Die Sache muss jetzt durch das Parlament. Tun wir unsere Arbeit - beten wir!

www.bmfsfj.de/bmfsfj/kabinett-beschliesst-gesetzesentwurf-gegen-gehsteigbelaestigungen-235866


0
 
 lakota 6. Februar 2024 
 

@Chris2

Nun, die Gedanken sind frei...
woher wollen die wissen, daß ich im Stillen gebetet habe? Das müssten sie wohl nachweisen...


0
 
 Chris2 5. Februar 2024 
 

In Deutschland ist es noch schlimmer

Gerade hat der Bundestag beschlossen, dass offenbar sogar das stille Gebet im Umfeld von Kindstötungsanstalten (geframed als "Gehsteigbelästigungen") künftig mit vierstelligen Geldstrafen belegt werden kann.
Nur gut, dass künftig Gehsteige von einer Regierung geschützt werden, die gleichzeitig plant, ungeborene Kinder für völlig "vogelfrei" zu erklären und deren massenhafte Tötung auch noch seit jahrzehnten subventioniert.
Der moralische und verstandesmäßige Verfall dieser Gesellschaft ist leider nur noch mit Sarkasmus zu ertragen.


0
 
 Chris2 5. Februar 2024 
 

@Johannes14,6

Der Skandal war ja nicht, dass der Papst Joe Biden empfangen hat, immerhin den mächtigsten Regenten der Welt (er selbst ist ja auch einer), sondern, dass diese Behauptung Bidens nie kommentiert oder gar dementiert wurde. Dass der Vatikan die US-Bischöfe ausbremste (danke für die Erinnerung daran), könnte man wohlwollend ebenfalls noch mit Diplomatie begründen. Aber die aktiv und ungefragt vorgetragene Behauptung Bidens, der Papst habe ihn ausdrücklich ermutigt, den Leib des Herrn zu empfangen, hätte man nicht unkommeniert lassen dürfen. Man hätte es ja auch irgendwie diplomatisch ausdrücken können - aber einfach nur schweigen...


0
 
 priska 5. Februar 2024 
 

Es isr eit das dieser Präsident abgewählt wird!


3
 
 Johannes14,6 5. Februar 2024 
 

Biden war Zeit seines politischen Lebens

Ein entschiedener Abtreibungsbefürorter und Förderer.Wie sich das mit seinem katholischen Glauben verträgt, kann vielleicht Papst Franziskus erklären, der ihn empfangen hat, wie auch Nancy Pelosi, und die US Bischofskonferenz daran hinderte, eine klare Ablehnung solcher Politiker zum Kommunionempfang auszusprechen.

Mir ist unbegreiflich, dass es in diesem großen Land keinen anderen Präsidentschaftskandidaten als Biden geben sollte, dem (und der Welt) ein Leben im Ruhestand, aber nicht an den Schalthebeln der Macht, gebrechlich an der Hand seiner Frau, zu gönnen wäre.


2
 
 Chris2 5. Februar 2024 
 

Was sagt der Vatikan dazu?

Lädt der derzeitige Papst Herrn Biden wieder einmal zum Kommunionempfang ein? Oder stellt man doch noch irgendwann klar, dass diese Aussage Bidens auf einem Missverständnis beruhte?


0
 
 Wolf75 5. Februar 2024 
 

wäre das in Deutschland anders?


2
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Papst Leo singt mit 80.000 Jugendlichen das „Salve Regina“ auf Latein
  2. Gender-Ideologie: Katholische Familie kämpft um ihre Tochter
  3. Slowakei: Papst Leo XIV. grüßt die Teilnehmer des Nationalen Marsches für das Leben in Bratislava
  4. Kardinal Koch zu Israel und Gaza: Ehrlich miteinander sprechen
  5. Wenn die Liebe das Gesetz des Kalküls durchbricht…
  6. Stanislaus-Kostka-Wallfahrt von Wien nach Rom erreicht ihr Ziel
  7. Papst: In der Seelsorge auf das Wesentliche konzentrieren
  8. Bruder von Leo XIV.: Papst hilft bei der Steuererklärung
  9. Bischof an Jugend: "Licht des neuen Afrikas liegt in euch"
  10. Wien: Rund 20.000 Teilnehmer bei ökumenischem "Marsch für Jesus"
  11. Tausende Teilnehmer bei Pro-Life-Kundgebungen in Berlin, Köln und Zürich
  12. Jesus in Hollywood: Eucharistische Prozession in den Straßen der Filmmetropole
  13. Papst-Vigil in Paris mit Jesus zugeschriebener "Heiliger Tunika"
  14. Katholische Cityseelsorge St. Gallen Mitveranstalter von ‚Drag-Show‘
  15. Niederlande: Ein zweijähriges Kind wurde durch Euthanasie getötet

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz