Bischof Strickland warnt vor Konzertkarten, mit denen Abtreibungen finanziert werden12. März 2024 in Prolife, 3 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Die Popsängerin Olivia Rodrigo hat angekündigt, dass ein Teil der Erlöse aus den Verkäufen ihrer Konzertkarten für die Bezahlung von Abtreibungen verwendet wird.
Austin (kath.net/LifeSiteNews/jg)
Joseph Strickland, der frühere Bischof von Tyler (US-Bundesstaat Texas), hat vor dem Kauf von Eintrittskarten für Konzerte gewarnt, bei denen ein Teil des Kaufpreises zur Finanzierung von Abtreibungen verwendet wird. Die Popsängerin Olivia Rodrigo hat dies für ihre Konzerte in Houston und Austin in Texas angekündigt.
Der Kauf einer Eintrittskarte für den Auftritt eines Künstlers, der ausdrücklich gesagt hat, dass ein Teil des Kaufpreises für die Finanzierung von Abtreibungen verwendet wird, sei als Mitwirkung einzustufen, erläuterte Bischof Strickland gegenüber LifeSiteNews. Das sei eine schwere Sünde, stellte der Bischof fest. Er schlug der Lebensschutzbewegung vor, zu einem Boykott von Rodrigo aufzurufen.
Rodrigo hat öffentlich angekündigt, dass ein Teil der Einnahmen der Konzerte in Texas an Organisationen gehen wird, die Frauen den Zugang zu Abtreibungen ermöglichen. Das Geld werde für Reisekosten von texanischen Frauen verwendet, die in anderen Bundesstaaten eine Abtreibung durchführen lassen wollen, da in Texas ein strenges Abtreibungsverbot gilt, welches nur wenige Ausnahmen hat.
Organisationen wie das National Network of Abortion Funds oder Fund Texas Choice sammeln Spenden, um für Frauen aus Texas die Kosten für die Reise und die Unterkunft in einem anderen Bundesstaat übernehmen zu können, wo sie eine Abtreibung durchführen lassen können.
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Lesermeinungen | lakota 13. März 2024 | | | Nie im Leben würde ich in ein solches Konzert gehen!! | 0
| | | peritus 12. März 2024 | | | Keine Beiteiligung wie auch immer am Mord von ungeborenen Kindern ! @mrx
Ich schliesse mich Ihren Ausführungen an und möchte noch ergänzend aus dem "Beichtspiegel" von Pater Martin Ramm FSSP zitieren.
Beim 5. Gebot "Du sollst nicht töten" stehen die u.a. folgende Fragen zur Gewissensprüfung:
"Habe ich anderen am Leben oder der Gesundheit geschadet?
Habe ich ein Menschenleben auf dem Gewissen?
Habe ich ungeborenes Leben getötet? - töten wollen?
Habe ich zu einer Abtreibung beigetragen?
Habe ich dazu geraten? - gedrängt? - geschwiegen?
Habe ich Euthanasie gutgeheissen? - für mich selbst daran gedacht?"
Bei Bejahung einer oder gar mehrerer Fragen muss diese Schuld sogleich herzenstief bereut werden und baldmöglichst in der hl. Beichte bekannt werden. | 1
| | | mrx 12. März 2024 | | | Das Lebendige Der moderne Mensch ist es gewohnt, aus seinem Einkaufskorb vor der Kasse auch etwas wieder herauszunehmen: Im Online-Warenkorb geschieht dies gar mit einem Klick. So wunderbar diese Möglichkeit im Hinblick auf tote Gegenstände sein mag, so scheußlich ist die unbedachte Übertragung dieser Mentalität auf Lebendiges. Die Entscheidung für das Leben wird mit der katholischen Ehe getroffen, die die Offenheit für die von Gott geschenkten Kinder in sich trägt.
Doch auch ein Humanismus des Lebendigen verträgt kein libertäres "es sich anders überlegen", auch hier ist die Entscheidung für Lebendiges endgültig getroffen. Und rechtmäßig Handelnde werden niemals ein menschliches Wesen, das wehrlos und unschuldig ist, töten.
Sich gar an solchem Morden finanziell zu beteiligen, ist ein schlimmes Verbrechen. In der herrschenden Unrechtsordnung mag dies straflos bleiben. In der Ordnung Gottes und seines Menschen bedarf es zur Heilung des Täters tiefster Reue, Beichte und Sühne. | 3
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