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Ex-Verfassungsrichter Steiner: Pläne zur Aufweichung des Lebensschutzes eindeutig verfassungswidrig

10. Mai 2024 in Prolife, 3 Lesermeinungen
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Der frühere Verfassungsrichter Udo Steiner hat Bestrebungen, den Schutz des ungeborenen Lebens in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft nicht mehr zu gewährleisten, als „eindeutig verfassungswidrig“ bezeichnet.


Regensburg (kath.net/pbr) Der frühere Verfassungsrichter Udo Steiner hat Bestrebungen, den Schutz des ungeborenen Lebens in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft nicht mehr zu gewährleisten, als „eindeutig verfassungswidrig“ bezeichnet. In einem Interview mit der „Katholischen Sonntagszeitung für das Bistum Regensburg“ (Ausgabe dieser Woche) sagte er: „Wer den Schutz des ungeborenen Lebens in den ersten zwölf Wochen aus dem strafrechtlichen Schutz nimmt – das ist der Vorschlag der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission –, schlägt vor, was nach dem jetzigen Stand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig ist.“ Deshalb setzten die „sogenannten Reformer“ auf eine Änderung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Er bedauere es sehr, so Steiner weiter, dass diese Bestrebungen den „juristisch und politisch erkämpften Kompromiss“ zum Paragrafen 218 in Frage stellten. Gleichzeitig warnte er: „Ich würde mir nicht wünschen, dass wir etwa analog zu den Vereinigten Staaten wieder nicht nur eine Diskussion, sondern viel Agitation erleben müssen.“


Prof. Dr. Udo Steiner sprach mit dem Blatt aus Anlass des Jubiläums „75 Jahre Grundgesetz“. Der langjährige Inhaber eines Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Regensburg war von 1995 bis 2007 Richter am Bundesverfassungsgericht.


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Lesermeinungen

 Katholiken-der-Film 11. Mai 2024 
 

Es ist längst offensichtlich, dass die westlichen Gesellschaften kollabieren werden,

weil ihnen der Nachwuchs fehlt. Wer trotzdem noch ideologisch-nibelungentreu am mörderischen Fetisch einer völlig freigegebenen, positiv geframeten und sogar noch mit Steuergeld subvebtionierten Abtreibung festhält, ist entweder mit völliger Blindheit geschlagen oder er handelt vorsätzlich, um Deutschland durch Zuwanderung zu überwinden, wie ein führender "N"GO-Schlepper öffentlich bei Twitter bekannt hat*. Oder, um es mit dem Titel eines Kinder-Wimmelbuchs der Frau von Heizungs- und Atomausstiegsminister Habeck zu sagen: Gestalten wir doch einfach selbst "Die besten Weltuntergänge" unseres Landes.
* Interessanterweise sind die ersten Suchergebnisse zum Thema bei Gockel und Duckduckgo ausschließlich positiv, so dass man das entlarvende Zitat wohl kaum noch finden kann. Aber immerhin noch das da: “I don’t see sea rescue as a humanitarian action, but as part of an anti-fascist fight”

www.theguardian.com/world/2020/aug/27/banksy-funds-refugee-rescue-boat-operating-in-mediterranean


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 Bruder Konrad 10. Mai 2024 
 

@Katholiken-der-Film

Ich kann Ihnen nur zustimmen.
Selbst der derzeitige „juristisch und politisch erkämpfte Kompromiss“ zum Paragrafen 218 ist bereits verfassungswidrig, belegt der Jurist Wolfgang Philipp (Wolfgang Philipp ‚Zerstörte Zukunft‘ ISBN 978-3-87336-423-3).


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 Katholiken-der-Film 10. Mai 2024 
 

Zählt unsere Verfassung denn noch etwas?

Der deutsche Verfassungsartikel 16a Abs. 2 (in etwa: kein Asylrecht bei Einreise über einen EU- oder anderen sicheren Drittstaat) wird seit 9 Jahren konsequent gebrochen und anscheinend stört sich niemand daran. Und was ist z.B. mit Art. 3 Abs. 3 ("Niemand darf wegen ... seiner ... politischen Anschauungen benachteiligt ... werden")? Was mit Art. 5, Abs. 1 und 2 zum Recht und zu den Grenzen der Meinungsfreiheit? Von Zensur steht da nichts!
Wenn ein einst bedeutender Mensch nach langer Zeit der Vergessenheit unerwartet eine besonders pompöse Feier zugedacht bekommt, sollte er prüfen, ob es nicht seine eigene Beerdigung ist. Gilt auch für die Jubiläen von Verfassungen.


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