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"Christdemokraten für das Leben" zum CDU-Grundsatzprogramm: Mit Leben füllen.

8. Mai 2024 in Prolife, 2 Lesermeinungen
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"Gerade vor dem Hintergrund der Vorschläge der Regierungskommission zur Abschaffung des § 218 Strafgesetzbuch, ist die CDL erfreut über die klare Aussage, dass eine weitere Verschlechterung der geltenden Rechtslage mit der CDU nicht erfolgen wird."


Berlin (kath.net/CDL) " Die CDL gratuliert dem CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz und Generalsekretär Dr. Carsten Linnemann zur Wahl. Die hervorragenden Wahlergebnisse beider zeigen, dass die Delegierten die begonnene Neuausrichtung der CDU voll unterstützen." Die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL), Susanne Wenzel, reagiert  auf das neue Grundsatzprogramm, das die CDU hat auf ihrem Bundesparteitag in Berlin beschlossen hat.

Zu den Aussagen zum Lebensschutz im neuen Grundsatzprogramm stellt Susanne Wenzel fest: "Das Bekenntnis der CDU zum Lebensschutz in ihrem neuen Grundsatzprogramm begrüßt die CDL grundsätzlich. Gerade vor dem Hintergrund der Vorschläge der Regierungskommission zur Abschaffung des § 218 Strafgesetzbuch, ist die CDL erfreut über die klare Aussage, dass eine weitere Verschlechterung der geltenden Rechtslage mit der CDU nicht erfolgen wird. Stattdessen setzt das Grundsatzprogramm auf Prävention, aber auch auf die Verbesserung der Hilfsangebote für Frauen und Paare im Schwangerschaftskonflikt. Dies ist angesichts der steigenden Abtreibungszahlen, mit denen sich auch die CDU nicht abfinden will, konsequent und dringend geboten.


Anders als in früheren Fassungen, auch das gehört in die Beurteilung, fehlt es jedoch an einer ausdrücklichen Bezugnahme auf die Personalität des ungeborenen Kindes und auf das Erfordernis der Achtung seines Lebensrechts in der vorgeburtlichen Phase. Leider täuscht die positive Betonung des „mühsam gefundenen gesellschaftlichen Kompromisses“ darüber hinweg, dass das Rechtsgut selbst dadurch nicht geschützt wird. Das mag ein Kompromiss für die widerstreitenden Interessen sein, nicht aber ein solcher, der das Rechtsgut, um dessen willen die Strafrechtsnorm existiert, zu schützen geeignet ist.

Nach Ansicht der CDL wären auch Positionierungen zur Leihmutterschaft und Eizellspende sowie zum Embryonenschutz insgesamt wünschenswert gewesen, da auch diese Fragen nicht nur in Deutschland, sondern auch in Europa auf die Tagesordnung kommen. Vor diesem Hintergrund sowie angesichts der Bestrebungen einer Mehrheit des Europaparlamentes, Abtreibung als angebliches „Menschenrecht“ in die Grundrechtecharta der EU aufzunehmen, ist es für die CDL übrigens auch unverständlich, dass das Programm der Unionsparteien zur Europawahl ohne einen Satz zum Lebensrecht und den genannten Aspekten auskommt.

In einem kurzen Satz lehnt die CDU in ihrem Grundsatzprogramm die aktive Sterbehilfe ab. Hier wären weitere konkrete Aussagen zum wichtigen Ausbau der Suizidprävention wünschenswert gewesen. Wichtig ist, dass die CDU die fatale soziale Bedeutung der Einsamkeit von Menschen als Herausforderung erkennt und diese bekämpfen will.

Als Fazit bleibt festzuhalten, dass aus Sicht der CDL das Bekenntnis zum Lebensschutz an vielen Stellen konkreter hätte ausgestaltet sein können. Doch letztlich ist es wichtig, dass die beschlossenen Grundsätze nun – wie bereits während der Debatte auf dem Parteitag wiederholt angekündigt – in praktische Politik umgesetzt, in die parlamentarische Debatte getragen und so das Grundsatzprogramm mit Leben gefüllt wird."


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