Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. So nicht, Mr. Präsident!
  2. Vorstoß im Bundestag: AfD fordert Ende der Staatsleistungen für Kirchen
  3. Wenn der Funktionär den Bischof ersetzt
  4. BILD spricht von Kurswechsel in Berlin: Papst Leo XIV. schickt „Dompteur“ für deutsche Bischöfe
  5. US-Vizepräsident JD Vance legt Papst Leo XIV. nahe, sich aus der US-Politik herauszuhalten
  6. Kard. Müller: „Niemand hat das Recht den Papst zu kritisieren, wenn er treu seinem Auftrag folgt“
  7. Phil Lawler: Die Kontroverse zwischen Trump und Papst Leo ging von Washington aus
  8. Schwedischer Kirchenhistoriker: Viele junge Menschen wollen katholisch werden, besonders Männer
  9. George Weigel an Kardinal Hollerich: Hat die Kirche Christus zweitausend Jahre lang missverstanden?
  10. Trump gegen Papst Leo: Wenn Weltpolitik auf das „Heilige“ trifft
  11. Setzt euer Vertrauen nicht in Prinzen!
  12. Marsch für das Leben München – Unterstützung von Bischof Barron, Schweigen von Marx und Wilmer
  13. Papst betont in Algier Gemeinsamkeit von Christen und Muslimen
  14. Viel Lärm um nichts?
  15. Kardinal Koch betont den zutiefst christozentrischen Charakter des Pontifikats von Papst Leo XIV.

Brasilien: Konservative Politiker wollen ungeborene Kinder deutlich stärker schützen

19. Juni 2024 in Prolife, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Abtreibungen nach der 22. Schwangerschaftswoche sollen wie Mord behandelt werden.


Brasilia (kath.net/jg)
In Brasilien haben konservative Abgeordnete einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, der eine Verschärfung des Abtreibungsrechts hinsichtlich Spätabtreibungen beinhaltet. Abtreibungen nach der 22. Schwangerschaftswoche sollen wie Mord behandelt werden, berichtet n-tv.

Derzeit sind Abtreibungen in Brasilien nur unter drei Umständen legal: Wenn die Schwangerschaft bei einer Vergewaltigung entstanden ist, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist oder es schwere Fehlbildungen beim Ungeborenen gibt. Abtreibungen, die nicht unter diese Ausnahmen fallen, sind illegal und können mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden. Die Strafe würde sowohl Frauen betreffen, die Abtreibungen durchführen lassen, als auch medizinisches Personal, welches daran beteiligt ist.


Gegner der Verschärfung gehen davon aus, dass der Strafrahmen für Abtreibungen nach der 22. Woche dem von Mordfällen angeglichen wird. Auf Mord stehen in Brasilien sechs bis 20 Jahre Gefängnis. In mehreren Städten Brasiliens haben am vergangenen Wochenende Demonstrationen gegen eine Verschärfung des Abtreibungsgesetzes stattgefunden. Auch die linksgerichtete Regierung des Landes lehnt den Gesetzesvorschlag ab.

Die Liberale Partei (PL) des früheren Präsidenten Jair Bolsonaro ist die größte Partei im Kongress, dem brasilianischen Parlament. Um den Gesetzesvorschlag durchzusetzen braucht sie die Unterstützung weiterer Parteien.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 beertje 20. Juni 2024 
 

Mord

Abtreibung ist immer Mord!


0
 
 KlausObenauer 19. Juni 2024 
 

Respondeo distinguendum esse / Fortsetzung

Substantiell liegt bei der Abtreibung dasselbe wie beim "gewöhnlichen" Mord vor. Aber es gibt besondere Umstände, welche die Gleichbehandlung zu einem unerträglichen Rigorismus verkommen lassen. Und zwar, was die Mutter angeht: Denn das Ungeborene tritt ihr in nicht ganz (!!) derselben, abgeschlossenen Selbständigkeit gegenüber wie ein bereits geborener Mensch. Dazu siehe auch, in einem freilich ganz anderen Zusammenhang: S. Thomas, Contra-gentes IV,11 versus finem (n.3478, Marietti 1961). Was abtreibende Ärzte angeht, gut, da könnte man anders urteilen. - Ansonsten: Es ist bei uns extrem wichtig, für die Freiheit (!) des Anliegens des Lebensschutzes zu kämpfen, statt von rigoristischen Maßnahmen seitens der Justiz zu träumen.


1
 
 KlausObenauer 19. Juni 2024 
 

Respondeo distinguendum esse

Dazu drängt es mich schon, etwas zu sagen: 1.) Ich bin kein Fachmann für so etwas, schreibe aber nach bestem Wissen und Gewissen als katholisch Glaubender und Theologe. 2.) Folge ich den Grundsätzen, wie sie das Lehramt vorträgt, muss ich (soweit es an mir liegt) darauf bestehen, dass staatliche Gesetzgebung und das, was das Lehramt zur Abtreibung sagt, auf alle Fälle n e g a t i v zur Deckung gebracht werden: Es kann niemals gestattet werden, was das Sittengesetz verbietet; nur von der Bestrafung kann (je nachdem) abgesehen werden. 3.) Es muss aber nicht (und soll auch nicht) p o s i t i v zur Deckung gebracht werden, wonach in genau dem Maße bestraft wird, als dem Umfang und der Intensität nach Verwerflichkeit vorliegt. Das macht das Anliegen des Lebensschutzes odios, und ist eher Werk des Teufels. - Fortsetzung soll meinerseits folgen.


1
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. So nicht, Mr. Präsident!
  2. Kard. Müller: „Niemand hat das Recht den Papst zu kritisieren, wenn er treu seinem Auftrag folgt“
  3. BILD spricht von Kurswechsel in Berlin: Papst Leo XIV. schickt „Dompteur“ für deutsche Bischöfe
  4. Wenn der Funktionär den Bischof ersetzt
  5. Sängerin Nina Hagen bereut ihre Abtreibungen
  6. US-Vizepräsident JD Vance legt Papst Leo XIV. nahe, sich aus der US-Politik herauszuhalten
  7. "Derselbe Polarstern"
  8. Bischof: „Bin durch diese Äußerungen von Staatsanwälten und Richtern verletzt. Das ist Hassrede“
  9. Der unerklärte Formatwechsel beim Konsistorium der Kardinäle im Januar
  10. Phil Lawler: Die Kontroverse zwischen Trump und Papst Leo ging von Washington aus
  11. Vorstoß im Bundestag: AfD fordert Ende der Staatsleistungen für Kirchen
  12. Papst Leo gegen Präsident Trump – Was steckt dahinter?
  13. Nach Extremerfahrung des Mondflugs: Artemis-Kommandant Wiseman fragte nach christlichem Seelsorger
  14. Marsch für das Leben München – Unterstützung von Bischof Barron, Schweigen von Marx und Wilmer
  15. Schwedischer Kirchenhistoriker: Viele junge Menschen wollen katholisch werden, besonders Männer

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz