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Brasilien: Konservative Politiker wollen ungeborene Kinder deutlich stärker schützen19. Juni 2024 in Prolife, 3 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Abtreibungen nach der 22. Schwangerschaftswoche sollen wie Mord behandelt werden.
Brasilia (kath.net/jg)
In Brasilien haben konservative Abgeordnete einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, der eine Verschärfung des Abtreibungsrechts hinsichtlich Spätabtreibungen beinhaltet. Abtreibungen nach der 22. Schwangerschaftswoche sollen wie Mord behandelt werden, berichtet n-tv.
Derzeit sind Abtreibungen in Brasilien nur unter drei Umständen legal: Wenn die Schwangerschaft bei einer Vergewaltigung entstanden ist, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist oder es schwere Fehlbildungen beim Ungeborenen gibt. Abtreibungen, die nicht unter diese Ausnahmen fallen, sind illegal und können mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden. Die Strafe würde sowohl Frauen betreffen, die Abtreibungen durchführen lassen, als auch medizinisches Personal, welches daran beteiligt ist.
Gegner der Verschärfung gehen davon aus, dass der Strafrahmen für Abtreibungen nach der 22. Woche dem von Mordfällen angeglichen wird. Auf Mord stehen in Brasilien sechs bis 20 Jahre Gefängnis. In mehreren Städten Brasiliens haben am vergangenen Wochenende Demonstrationen gegen eine Verschärfung des Abtreibungsgesetzes stattgefunden. Auch die linksgerichtete Regierung des Landes lehnt den Gesetzesvorschlag ab.
Die Liberale Partei (PL) des früheren Präsidenten Jair Bolsonaro ist die größte Partei im Kongress, dem brasilianischen Parlament. Um den Gesetzesvorschlag durchzusetzen braucht sie die Unterstützung weiterer Parteien.
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Lesermeinungen | beertje 20. Juni 2024 | | | Mord Abtreibung ist immer Mord! | 0
| | | KlausObenauer 19. Juni 2024 | | | Respondeo distinguendum esse / Fortsetzung Substantiell liegt bei der Abtreibung dasselbe wie beim "gewöhnlichen" Mord vor. Aber es gibt besondere Umstände, welche die Gleichbehandlung zu einem unerträglichen Rigorismus verkommen lassen. Und zwar, was die Mutter angeht: Denn das Ungeborene tritt ihr in nicht ganz (!!) derselben, abgeschlossenen Selbständigkeit gegenüber wie ein bereits geborener Mensch. Dazu siehe auch, in einem freilich ganz anderen Zusammenhang: S. Thomas, Contra-gentes IV,11 versus finem (n.3478, Marietti 1961). Was abtreibende Ärzte angeht, gut, da könnte man anders urteilen. - Ansonsten: Es ist bei uns extrem wichtig, für die Freiheit (!) des Anliegens des Lebensschutzes zu kämpfen, statt von rigoristischen Maßnahmen seitens der Justiz zu träumen. | 1
| | | KlausObenauer 19. Juni 2024 | | | Respondeo distinguendum esse Dazu drängt es mich schon, etwas zu sagen: 1.) Ich bin kein Fachmann für so etwas, schreibe aber nach bestem Wissen und Gewissen als katholisch Glaubender und Theologe. 2.) Folge ich den Grundsätzen, wie sie das Lehramt vorträgt, muss ich (soweit es an mir liegt) darauf bestehen, dass staatliche Gesetzgebung und das, was das Lehramt zur Abtreibung sagt, auf alle Fälle n e g a t i v zur Deckung gebracht werden: Es kann niemals gestattet werden, was das Sittengesetz verbietet; nur von der Bestrafung kann (je nachdem) abgesehen werden. 3.) Es muss aber nicht (und soll auch nicht) p o s i t i v zur Deckung gebracht werden, wonach in genau dem Maße bestraft wird, als dem Umfang und der Intensität nach Verwerflichkeit vorliegt. Das macht das Anliegen des Lebensschutzes odios, und ist eher Werk des Teufels. - Fortsetzung soll meinerseits folgen. | 1
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