Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Video vom Papst im Unterhemd bringt Vatikan in Verlegenheit
  2. Klerikalismus im Bistum Passau
  3. Experte: In Liturgie öfter das "Große Glaubensbekenntnis" verwenden
  4. Evangelische bayerische Landeskirche traut Homosexuelle
  5. ‚Die Hölle gibt es wirklich – und viele sind auf dem Weg dorthin‘
  6. "Retter des Stephansdoms" sagte Nein zum Vernichtungsbefehl
  7. Der verkleidete Menschenfreund
  8. Vatikan geht gegen Missbrauch bei "bestellten Messen" vor
  9. Von der Unfähigkeit, ruhig in einem Raum zu bleiben
  10. Gott will, dass wir treu sind!“
  11. „Times“: Bei den Katholiken Großbritanniens läuft eine „stille Erweckung“
  12. Buddhist riet Indonesierin, die „Drei Ave Maria-Novene“ zu beten – Sie wird an Ostern getauft!
  13. EINMALIGE CHANCE! Große Baltikum-Reise mit kath.net - Mit Erzbischof Gänswein!
  14. Historiker: Johannes Paul II. sollte "der Große" genannt werden
  15. Christentum im Norden Nigerias „wächst astronomisch“

Berliner Gericht höhlt Gewissensfreiheit für Apotheker in „Pille danach“-Urteil aus

2. Juli 2024 in Deutschland, 9 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Apotheker Kersten: „Das Gericht hat sich hinter meine Haltung gestellt. Es fand kein Verschulden in meiner Weigerung aus Gewissensgründen. Bestürzt hat mich aber die Begründung. Jetzt werden Apotheker es schwerer haben…“


Berlin (kath.net) Seit 2018 hat der Berliner Apotheker Andreas Kersten rechtlichen Ärger am Hals, weil er sich aus Gewissensgründen weigert, die sogenannte „Pille danach“ zu verkaufen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat vergangene Woche in einem hoch ambivalenten Urteil einen Apotheker vom Vorwurf der Berufspflichtverletzung freigesprochen und die Berufung der Apothekerkammer kostenpflichtig zurückgewiesen. Zugleich hat es aber die Gewissensfreiheit von Apothekern in Berlin in Frage gestellt, berichtet nun die Menschenrechtsorgansisation „Alliance Defending Freedom“ (ADF) in einer Presseaussendung. Das Gericht sprach Andreas Kersten am 26.06.2024 im konkreten Fall vom Vorwurf der Berufspflichtverletzung frei. Auch wies es die Berufung der Apothekerkammer vollumfänglich zurück und erlegte ihr die Verfahrenskosten auf.

In der mündlichen Urteilsverkündigung erläuterte der vorsitzende Richter, die „Pille danach“ sei ein zugelassenes Arzneimittel, es gebe kein „Prüfrecht“ für Pharmazeuten und die individuelle Gewissensfreiheit sei dem Versorgungsauftrag untergeordnet. Ein Apotheker, der die Abgabe bestimmter Präparate nicht mit seinem Gewissen vereinbaren könne, müsse seinen Beruf aufgeben.


Apotheker Kersten stellt nach dem Urteil fest: „Ich bin sehr erleichtert, dass das Gericht die von der Apothekerkammer gegen mich beantragte Sanktion abgelehnt hat. Ich bin Apotheker geworden, um die Gesundheit von Menschen zu fördern, sogar Leben zu retten. Die sogenannte ‚Pille danach‘ zu verkaufen, kann ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren, weil sie möglicherweise abtreibende Wirkung hat. Das Gericht hat sich hinter meine Haltung gestellt. Es fand kein Verschulden in meiner Weigerung aus Gewissensgründen. Bestürzt hat mich aber die Begründung. Jetzt werden Apotheker es schwerer haben und könnten sich aus Gewissensgründen gezwungen sehen, ihren geliebten Beruf aufzugeben.“

Seit 2018 betrieb die Apothekerkammer Berlin ein berufsrechtliches Verfahren gegen den Pharmazeuten und (damaligen) Inhaber der Undine-Apotheke Andreas Kersten, schildert ADF in der Presseaussendung. Er hatte sich aus Gewissensgründen stets geweigert, die sogenannte „Pille danach“ vorrätig zu haben und zu verkaufen. Das Berufsgericht für Heilberufe beim Verwaltungsgericht Berlin gab Kersten daraufhin im November 2019 recht. Dagegen legte die Apothekerkammer allerdings Berufung ein.

Die ADF unterstützt den Fall Kerstens seit sechs Jahren und stuft ihn als Präzedenzfall für Deutschland ein. Der Leiter der europäischen ADF-Rechtsabteilung, Felix Böllmann, erläuterte: „Nach einem Verfahren durch mehrere Instanzen und nach über 5 Jahren Unsicherheit ist jetzt klar, dass Andreas Kersten in seiner Gewissensnot nicht schuldhaft gegen Berufspflichten verstoßen hat. Darüber freuen wir uns.“ Allerding sei die Urteilsbegründung „skandalös“: „Das Gericht führte zunächst nur mündlich aus, dass sich Apotheker zukünftig zwischen ihren Überzeugungen und ihrem Beruf entscheiden müssen. Wir werden die Begründung genau prüfen“.

Böllmann führte weiter aus: „„Das Oberverwaltungsgericht Berlin setzt sich mit seiner Argumentation in direkten Widerspruch zum internationalen Recht. Grundrechte müssen effektiv garantiert werden, nicht nur auf dem Papier. Aber die Argumentation des Gerichts lässt der Gewissensfreiheit keinen Raum. Gewissenskonflikte müssen im Rechtsstaat, der sowohl Gewissens-, als auch Berufsfreiheit garantiert, anders als durch einen Berufswechsel gelöst werden.“ Denn „zu den umfassenden Beratungspflichten passt es nicht, Apotheker unter Berufung auf den Versorgungsauftrag dazu zu zwingen, jedes Präparat auf Nachfrage und ungeachtet etwaiger Bedenken zu verkaufen.“

Über die „Pille danach“ erklärt die ADF: „Neben weiteren gefährlichen Nebenwirkungen ist die ‚Pille danach‘ auch wegen ihrer potenziell abtreibenden Wirkung umstritten. Meist wird das Präparat zur Verzögerung des Eisprungs und dadurch der Verhinderung der Verschmelzung von Eizelle und Spermium verwendet. Allerdings wirkt die ‚Pille danach‘ auch nidationshemmend, das heißt die Einnistung der bereits befruchteten Eizelle in die Gebärmutter wird verhindert.“ Dies bedeute dann konkret, dass in diesem Fall „ein bereits gezeugter Mensch würde … abgetrieben“.

Foto (c) ADF International


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. EINMALIGE CHANCE! Große Baltikum-Reise mit kath.net - Mit Erzbischof Gänswein!
  2. Eine wichtige BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  3. Video vom Papst im Unterhemd bringt Vatikan in Verlegenheit
  4. Klerikalismus im Bistum Passau
  5. Der verkleidete Menschenfreund
  6. Eis für Papst Franziskus - "Kleine Sünden" im Krankenstand
  7. „Times“: Bei den Katholiken Großbritanniens läuft eine „stille Erweckung“
  8. Historiker: Johannes Paul II. sollte "der Große" genannt werden
  9. Waren Zisterzienser die Inspiration für die Modeschöpferin Coco Chanel?
  10. "Retter des Stephansdoms" sagte Nein zum Vernichtungsbefehl
  11. Christentum im Norden Nigerias „wächst astronomisch“
  12. ‚Die Hölle gibt es wirklich – und viele sind auf dem Weg dorthin‘
  13. Buddhist riet Indonesierin, die „Drei Ave Maria-Novene“ zu beten – Sie wird an Ostern getauft!
  14. Gott will, dass wir treu sind!“
  15. Vatikan geht gegen Missbrauch bei "bestellten Messen" vor

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz