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Redefreiheit: US-Professor erhält nach Vergleich 2,4 Millionen Dollar zugesprochen

25. August 2024 in Chronik, keine Lesermeinung
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Matthew Garrett war vom Bakersfield College gekündigt worden, nachdem er kritische Fragen über die Verwendung von Spendegeldern gestellt hatte.


Sacramento (kath.net/jg)
Das Bakersfield College in Südkalifornien hat sich in einer Vergleichsvereinbarung bereit erklärt, insgesamt 2,4 Millionen US-Dollar an Professor Matthew Garrett zu zahlen, berichtet Fox News.

Garrett war fest angestellter Professor für Geschichte am Bakersfield College. 2021 klagte er den Kern Community College District (KCCD), den Träger des Bakersfield College. Er warf den Verantwortlichen vor, sie hätten ihn ungerecht behandelt, weil er die nach seiner Ansicht unzulässige Verwendung von Spendengeld für bestimmte Initiativen für „soziale Gerechtigkeit“ auf dem Campus in Frage gestellt hatte.


Außerdem seien er und andere Mitglieder des Lehrkörpers mit falschen Anschuldigungen konfrontiert gewesen, nachdem sie 2022 bei einer „Diversitäts-Konferenz“ auf dem Campus kritische Fragen gestellt hätten.

Im April 2023 wurde er vom Trägerverein des Bakersfield College wegen „unmoralischen und unprofessionellen Verhaltens“ gekündigt. Garrett bestritt die Vorwürfe und bekämpfte seine Entlassung vor Gericht.

Die Parteien haben sich im Juli 2024 auf einen Vergleich geeinigt, mit dem alle Streitigkeiten beigelegt wurden. Der KCCD erklärte sich bereit, 2,4 Millionen US-Dollar an Garrett zu zahlen. Darin sind entgangene Gehälter sowie Schadenersatz für den erlittenen emotionalen Stress enthalten.

Im Rahmen des Vergleichs erklärte sich Garrett bereit, sein Dienstverhältnis am Bakersfield College zu beenden. Die Verwaltung des College sagte zu, alle Berichte und Anschuldigungen über unprofessionelles verhalten aus seiner Akte zu streichen und Dokumente, in denen die Maßnahmen gegen ihn aufgezeichnet sind, zu entfernen.

In einer Stellungnahme gab ein Sprecher des KCCD an, der Konflikt mit Garrett habe mit disziplinären Maßnahmen nach dessen „störenden Verhalten“ auf dem Campus zu tun, nicht aber mit der Meinungsfreiheit, die vom KCCD rückhaltlos unterstützt werde.

 


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