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Missouri klagt gegen Planned Parenthood wegen Gesetzesverstößen bei Abgabe von Abtreibungspillen

1. August 2025 in Prolife, 1 Lesermeinung
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Der Attorney General des Bundesstaates wird Planned Parenthood vor, bei der Anwendung von Mifepriston gegen mehrere Vorschriften zu verstoßen und auf diese Weise die Gesundheit von Frauen zu gefährden.


Jefferson City (kath.net/LifeNews/jg)
Der Attorney General des US-Bundesstaates Missouri klagt die Planned Parenthood Federation of America. Er wirft der Organisation, die der größte Anbieter von Abtreibungen in den USA ist, vor, Frauen nicht ausreichend über die Gefahren von Mifepriston aufzuklären, einem Mittel, das für medikamentöse Abtreibungen verwendet wird.

Andrew Bailey hat die Klage am 23. Juli eingebracht. Die Klage soll Schadenersatz für betroffene Frauen in Millionenhöhe bringen und Planned Parenthood zur Verantwortung für Praktiken ziehen, die Bailey für eine Gefährdung der Gesundheit von Frauen hält.


Er wirft der Organisation vor, sich nicht an die Gesetze des Bundesstaates Missouri zu halten. Unter anderem erstelle Planned Parenthood keine Berichte über Komplikationen bei der Anwendung von Mifepriston und spiele die Risiken des Mittels herunter. Auch dies sei ein Verstoß gegen die geltenden Vorschriften. Bailey verweist auf schriftliche eidesstattliche Erklärungen von Ärzten von Planned Parenthood, die dieses Versäumnis bestätigen.

Der Bundesstaat Missouri schreibt allen Einrichtungen, die medikamentöse Abtreibungen durchführen vor, einen Notfallplan für Komplikationen auszuarbeiten und behördlich genehmigen zu lassen. Hintergrund ist eine Studie der Arzneimittelbehörde FDA, die festgestellt hat, dass 4,6 Prozent der Frauen, die Mifepriston anwenden, eine medizinische Notfallversorgung benötigen. Bailey wirft Planned Parenthood vor, diese Bestimmung nicht einzuhalten.

 


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Lesermeinungen

 girsberg74 1. August 2025 
 

Dieses Beispiel lehrt,

schon scheinbar einfachere Bestimmungen, die neben einer Hauptsache herlaufen, genau zu beachten und bei Nichteinhaltung zu ahnden, damit nicht größerer Schaden in der Hauptsache eintritt.

Wer sich an scheinbar einfachere Bestimmungen nicht hält, der übersieht in großen Dingen schnell noch mehr, falls er überhaupt gewillt ist, nach Gesetz und Vorschrift zu arbeiten; dies gilt für alle Bereiche.

Nachbemerkung in der Hauptsache:
Im konkreten Fall ist für die hier angenommene Hauptsache ein Gelingen überhaupt nicht wünschenswert; ein Gutes könnte hier die genaue Befolgung der Nebenbestimmungen dennoch haben, nämlich dass die „Hauptsache“ von den Betroffen als stärker risikobehaftet verstanden wird und dadurch unterbleibt.


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