Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Vom Elend der Fürbitten
  2. Der deutsch-synodale Irrweg in Zahlen: Nur 25 Priesterweihen in ganz Deutschland im Jahr 2025!
  3. Vatikanische Theophantasien zur Frauenfrage
  4. Der entschärfte Gott
  5. Pater Dietrich von Stockhausen überreicht Papst Leo XIV. Hesemanns aktuelle Studie über Heroldsbach
  6. EuGH-Urteil: Deutscher Kirchenaustritt kein automatischer Kündigungsgrund
  7. Papst Leo auf Versöhnungskurs
  8. „Die meisten Seelen dort sind die, welche nicht an die Existenz der Hölle geglaubt haben“
  9. "Die Zahl der Seminaristen ist im Bistum Chur leider sehr klein geworden"
  10. Theologe Thomas Söding: „Es braucht eine katholische Internationale!“
  11. Realitätsverlust im Bistum Chur
  12. Muslime wählen SPD und Linke, Christen wählten CDU
  13. Botschaft von Papst Leo zum 10. Jahrestag des nachsynodalen Apostolischen Schreibens Amoris Laetitia
  14. Krautwaschl zu Grünwidl: Bin nicht gezwungen worden!
  15. Bischof Elbs ermutigt zur Beichte: "Herz ordnen und sich auf Ostern vorbereiten"

Oberverwaltungsgericht Bautzen: MDR muss „satirischen“ Wahlwerbespot für „Die Partei“/Sachsen senden

26. August 2024 in Deutschland, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


MDR: „Darf eine Partei mit dem Mittel der Wahlwerbung suggerieren, dass das Erschießen von Menschen, die eine andere Partei gewählt haben, ein legitimes Mittel der politischen Auseinandersetzung ist?“ - VIDEO des widerlichen Spots


Leipzig (kath.net) Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen entschied vergangene Woche, dass der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) einen Wahlwerbespot der Satire-Partei „Die Partei“ mit dem Titel „Die Machtergreifung“ im Radio senden muss. Das OVG wies damit eine Beschwerde des Senders gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom Dienstag als unbegründet zurück. Der MDR hatte sowohl vor dem Verwaltungsgericht wie auch vor dem OVG vertreten, dass der Spot „Die Machtergreifung“ zu Straftaten auffordere oder sie zumindest billige. Dagegen hatte „Die Partei“ geklagt. Das berichtete der MDR. Der umstrittene Spot musste dann am vergangenen Donnerstag ausgestrahlt werden, er kann unter unserem Artikel angesehen werden.


Das OVG begründete seine Entscheidung damit, dass sich „für einen unbefangenen Hörer“ „der satirische Charakter mit dem Hören der ersten Sätze des Dialogs“ geradezu aufdränge und „mit der Auflösung durch den nüchtern-sachlichen Schlusssatz bestätigt“ werde.

Der Juristische Direktor des MDR, Ole Schröder, vertrat nach der Entscheidung des OVG, dass man sich daran halten werde. Doch er wandte ein: „Für uns geht es aber im Kern um die Frage: Darf eine Partei mit dem Mittel der Wahlwerbung suggerieren, dass das Erschießen von Menschen, die eine andere Partei gewählt haben, ein legitimes Mittel der politischen Auseinandersetzung ist?“ Der Mitteldeutsche Rundfunk sei der klaren Auffassung, dass dem nicht so sei und deshalb habe man zuvor „die Ausstrahlung des Spots abgelehnt“.

Zur Dokumentation: Die widerliche -  nach Auffassung zweier Gerichte satirische - Wahlwerbung „Die Machtergreifung“ der „Partei“ findet sich hier. Allerdings unterlässt der ÖRR Blog den Hinweis darauf, dass der MDR diese Wahlwerbung nicht senden wollte.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. kath.net ISLAND REISE im JULI 2026 - ANMELDE-DEADLINE - 25. MÄRZ!!!
  2. Oktober 2026 - Wunderbares SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  3. Krautwaschl zu Grünwidl: Bin nicht gezwungen worden!
  4. Realitätsverlust im Bistum Chur
  5. „Die meisten Seelen dort sind die, welche nicht an die Existenz der Hölle geglaubt haben“
  6. Heimisch sein im Vatikan - Papst Leo XIV. wohnt wieder in der klassischen Papstwohnung
  7. Vom Elend der Fürbitten
  8. Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  9. Einladung zur Novene zum Hl. Josef
  10. Der deutsch-synodale Irrweg in Zahlen: Nur 25 Priesterweihen in ganz Deutschland im Jahr 2025!
  11. Vatikanische Theophantasien zur Frauenfrage
  12. Papst Leo auf Versöhnungskurs
  13. Papst bezieht diesen Samstag seine Wohnung im Apostolischen Palast
  14. Der entschärfte Gott
  15. "Die Zahl der Seminaristen ist im Bistum Chur leider sehr klein geworden"

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz