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Oberverwaltungsgericht Bautzen: MDR muss „satirischen“ Wahlwerbespot für „Die Partei“/Sachsen senden

26. August 2024 in Deutschland, 1 Lesermeinung
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MDR: „Darf eine Partei mit dem Mittel der Wahlwerbung suggerieren, dass das Erschießen von Menschen, die eine andere Partei gewählt haben, ein legitimes Mittel der politischen Auseinandersetzung ist?“ - VIDEO des widerlichen Spots


Leipzig (kath.net) Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen entschied vergangene Woche, dass der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) einen Wahlwerbespot der Satire-Partei „Die Partei“ mit dem Titel „Die Machtergreifung“ im Radio senden muss. Das OVG wies damit eine Beschwerde des Senders gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom Dienstag als unbegründet zurück. Der MDR hatte sowohl vor dem Verwaltungsgericht wie auch vor dem OVG vertreten, dass der Spot „Die Machtergreifung“ zu Straftaten auffordere oder sie zumindest billige. Dagegen hatte „Die Partei“ geklagt. Das berichtete der MDR. Der umstrittene Spot musste dann am vergangenen Donnerstag ausgestrahlt werden, er kann unter unserem Artikel angesehen werden.


Das OVG begründete seine Entscheidung damit, dass sich „für einen unbefangenen Hörer“ „der satirische Charakter mit dem Hören der ersten Sätze des Dialogs“ geradezu aufdränge und „mit der Auflösung durch den nüchtern-sachlichen Schlusssatz bestätigt“ werde.

Der Juristische Direktor des MDR, Ole Schröder, vertrat nach der Entscheidung des OVG, dass man sich daran halten werde. Doch er wandte ein: „Für uns geht es aber im Kern um die Frage: Darf eine Partei mit dem Mittel der Wahlwerbung suggerieren, dass das Erschießen von Menschen, die eine andere Partei gewählt haben, ein legitimes Mittel der politischen Auseinandersetzung ist?“ Der Mitteldeutsche Rundfunk sei der klaren Auffassung, dass dem nicht so sei und deshalb habe man zuvor „die Ausstrahlung des Spots abgelehnt“.

Zur Dokumentation: Die widerliche -  nach Auffassung zweier Gerichte satirische - Wahlwerbung „Die Machtergreifung“ der „Partei“ findet sich hier. Allerdings unterlässt der ÖRR Blog den Hinweis darauf, dass der MDR diese Wahlwerbung nicht senden wollte.


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Lesermeinungen

 KatzeLisa 26. August 2024 
 

Das ist ein unglaubliches Urtei. Es beweist, daß die Justiz in Deutschland kein Recht mehr spricht.

Es wird mit zweierlei Maß gerichtet.

In Frankreich wird der Betreiber von Telegram eingebuchtet, weil er angebliche Hass-Posts nicht energisch genug entgegen tritt, während in Deutschland Demonstranten auf offener Straße zum Töten von AfD-Anhängern oder linksradikale Parteien wie DIE PARTEI zum Erschießen von AfD-Wählern aufrufen.

Zur gleichen Zeit tönen führende Politiker und sogar der Bundespräsident anläßlich des islamistischen Attentats von Solingen, die Gesellschaft dürfe sich nicht weiter spalten lassen.

In welch schrecklichen Zeiten leben wir?
Die viel beschworenen Werte haben wir längst mit dem Glauben an Gott über Bord geworfen. Wir gebärden uns wie der Zauberlehrling, der die Geister rief und sie nicht mehr loswurde.
Wir brauchen dringend Gottes rettende Hand!!!


3
 

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