SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: 



Top-15meist-diskutiert- Piusbruderschaft kritisiert ‚Doppelmoral‘ nach Verweigerung des Zutritts zur Basilika in Assisi
- 'Denn es wird nicht zu dem kommen, was diese Lügner versprechen.'
- Dann sollen sie doch in die Hölle gehen
- ‚Synodalität – ein Wort ohne Begriff? Ein erfundenes Narrativ macht Karriere
- Tantum ergo Sacramentum
- Kardinal Burke: Sexuelle Unmoral heute erinnert an Sodom und Gomorrha
- Eine „Erzbischöfin“ stürzt die Anglikanische Kirche ins Chaos
- Kardinal Müller: „Muslime respektieren kein schwaches Christentum, das sich des Kreuzes schämt“
- Eine vergiftete Unterstützungserklärung
- Während Messfeier mit Erstklässlern: Bengalisches Feuer in katholische Kirche geworfen
- 'Gott, hilf mir. Jesus, hilf mir. Seid ihr Jungs bereit? Let’s Roll'
- ‚Das Exil von Pater Edmund‘
- Nigeria: Bischöfe schlagen nach erneuten Massakern Alarm
- 'Ich würde mir gerne Sorgen machen, aber ich mache mir keine'
- Spannungen hinter den Kulissen: Papst lehnt gemeinsamen Auftritt mit Macron in Notre-Dame ab!
| 
Australisches Gericht: Geschlecht ist nicht auf biologischen Begriff beschränkt17. September 2024 in Chronik, 3 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Ein biologischer Mann, der sich als Frau identifiziert, klagte erfolgreich gegen eine App, die nur Frauen Zugang erlaubt. Das Gericht kam zu der Ansicht, es handle sich um eine gesetzeswidrige Diskriminierung.
Sydney (kath.net/jg)
Ein Bundesgericht in Sydney (Australien) hat in einem Urteil festgestellt, dass das Unternehmen Giggle gesetzeswidrig diskriminiert hat, als es „Roxanne“ Tickle, einem biologischen Mann, der sich als Frau identifiziert, den Zugang zu dem von ihm betriebenen Netzwerk „Giggle for Girls“ untersagt hat.
Giggle ist zur Zahlung einer Entschädigung von 10.000 Australischen Dollar und Übernahme der Rechtskosten für Tickle verurteilt worden, schreibt die Alliance Defending Freedom (ADF), welche Giggle juristisch vertreten hat.
Die Klage beruhte auf der Ansicht, Tickle könne sich rechtlich als Frau bezeichnen, sogar die Geburtsurkunde sei auf „weiblich“ geändert worden, und habe deshalb das Recht, sich in Bereiche zu begeben, die Frauen vorbehalten seien. Die Verteidigung argumentierte, dass Frauen das Recht haben, unter sich zu bleiben, sowohl online als auch offline. 
Im Urteil heißt es wörtlich: „Geschlecht ist nicht auf einen biologischen Begriff beschränkt, der sich darauf bezieht ob eine Person bei ihrer Geburt männliche oder weibliche körperliche Eigenschaften hatte und auch nicht auf ein binäres Konzept beschränkt, das auf männlich und weiblich Geschlecht begrenzt ist.“
Sall Grover, die Geschäftsführerin von Giggle, kritisierte das Urteil und will es bis zum High Court, dem Höchstgericht von Australien, anfechten. „Ich habe meine App entwickelt, um Frauen ihren eigenen Raum zu geben, in dem sie sich miteinander verbinden können. Es ist eine juristische Fiktion, dass Tickle eine Frau ist. Seine Geburtsurkunde wurde von männlich auf weiblich geändert, aber er ist ein biologischer Mann und wird das immer bleiben. Eine App nur für Frauen hat nichts mit Diskriminierung zu tun. Es geht um die Freiheit der Meinung, der Überzeugungen und der Versammlung“, sagte sie wörtlich.
Robert Clarke von ADF kommentierte das Urteil mit den Worten: „Mit der Entscheidung Tickle, ein biologischer Mann, war ein Opfer von Diskriminierung als er daran gehindert wurde, einer App für Frauen beizutreten hat das Gericht ein unerhört falsches Urteil gesprochen, das Schutzmaßnahmen für Frauen aufhebt. Im Gegensatz zur Ansicht des Richters ist das Geschlecht niemals änderbar. Das Urteil ist ein schwerer Rückschlag für Frauen und Mädchen und leugnet eine grundlegende Wahrheit der biologischen Realität – dass Männer keine Frauen werden können. Tickle ist nicht ungerecht diskriminiert worden, sondern konnte nicht Mitglied der Giggle-App werden, weil er keine Frau ist“.
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

Lesermeinungen| | modernchrist 17. September 2024 | | | | Die Geburtsurkunde ist eine Urkunde, sie zu ändern im Geschlechtseintrag ist Urkundenfälschung. Denn damals war er ein Mann, so wie er es auch heute noch ist. Er kann sich ab dato als Frau fühlen und den neuen Perso so machen lassen, die Geburtsurkunde jedoch muss tabu bleiben. Er hat den ganzen Körper voller männlicher Chromosomen, alle Organe sind männlich; ja er schadet sich sogar bei Krankheiten, denn viele Medikamente sprechen bei männlichen Organen anders an als bei Frauen. Welche Medizin will er dann haben? z.B. für seine Prostata? Die verbleibt ihm auch bei Penisamputation wohl. Oder, wenn es nur ein Sprechakt war, was soll bei Hodenkrebs gemacht werden? |  4
| | | | | Stefan Fleischer 17. September 2024 | |  | Was ich bin bestimmt nicht mein Gefühl, sondern die Tatsachen. Ich kann mich lange als grossen Schriftsteller fühlen. Wenn meine Büchlein schlecht verkauft werden ist das schlicht und einfach Selbstbetrug. |  4
| | | | | maran atha 17. September 2024 | | | | Willkommen in Absurdistan! Das ist in der Tat eine Diskriminierung, aber gegenüber Frauen. In UK hat man einen biologischen Mann, der sich als Frau sieht, in ein Frauengefängnis gesperrt mit dem Ergebnis, dass dieser biologische Mann dort Frauen vergewaltigt haben soll. Das ist dermassen frauenfeindlich und die Rechte der Frauen werden hier mit Füßen getreten. |  4
| | |
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. | 
Mehr zu | 






Top-15meist-gelesen- Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
- Robert Bellarmin SJ – De gemitu columbae
- Benedikt XVI. zum Fest Kreuzerhöhung: „Ein unlösliches Band zwischen Kreuz und Auferstehung“
- Vergebung kennt keine Grenze
- Papst gewährt Mexiko "Heiliges Jahr" zum Guadalupe-Jubiläum
- Papst reagiert auf Sex-Vorwürfe gegen Erzbischof von Rabat
- Hofer: Mit Franziskus gegen "angepasstes Kulturchristentum"
- „Lass das Zählen sein!“
- US-Bischof weitet Angebot an tridentinischen Messen in seiner Diözese aus
- Der Name 'Maria' - Ein „bitteres Meer“ und Schrecken der Dämonen
- ‚Synodalität – ein Wort ohne Begriff? Ein erfundenes Narrativ macht Karriere
- Ein moderner Menschenhandel: Die Ersatzmutterschaft durch Kauf eines Kindes
- Eine Million Menschen zu Papstbesuch in Frankreich erwartet
- Die Güte Gottes und die Freude am Glauben
- Wollte gestohlenes Bild von Jesus zurückholen: Lebensschützer bei Marsch für das Leben verhaftet
|