Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Ludger Schepers wirre Osterbotschaft
  2. So nicht, Mr. Präsident!
  3. Wenn der Funktionär den Bischof ersetzt
  4. Erzbischof van Megen wird neuer Papst-Botschafter in Deutschland
  5. "Welcher Teufel reitet Sie, Frau Paganini?"
  6. Vorstoß im Bundestag: AfD fordert Ende der Staatsleistungen für Kirchen
  7. "Man hätte also Hitler gewähren lassen sollen?" - Trump-Leo-Streit eskaliert
  8. BILD spricht von Kurswechsel in Berlin: Papst Leo XIV. schickt „Dompteur“ für deutsche Bischöfe
  9. Wer dir beim letzten Atemzug beisteht
  10. Jeder zweite Deutsche wünscht sich ein Leben nach dem Tod
  11. Wissenschaftler zum Grabtuch von Turin: ‚Diese Energie haben wir auf der Erde nicht‘
  12. Glaubensbekenntnis vor Millionenpublikum: Spanische Fashion-Influencerin Susana Arcocha getauft
  13. Vatikan stoppt Seligsprechungsverfahren für argentinischen Bischof Jorge Novak
  14. Burke: Ein anhaltender Clash zwischen Papst Leo und Trump? „Das ist übertrieben“
  15. Italien: Seligsprechungsverfahren für Teenager eröffnet

Australisches Gericht: Geschlecht ist nicht auf biologischen Begriff beschränkt

17. September 2024 in Chronik, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Ein biologischer Mann, der sich als Frau identifiziert, klagte erfolgreich gegen eine App, die nur Frauen Zugang erlaubt. Das Gericht kam zu der Ansicht, es handle sich um eine gesetzeswidrige Diskriminierung.


Sydney (kath.net/jg)
Ein Bundesgericht in Sydney (Australien) hat in einem Urteil festgestellt, dass das Unternehmen Giggle gesetzeswidrig diskriminiert hat, als es „Roxanne“ Tickle, einem biologischen Mann, der sich als Frau identifiziert, den Zugang zu dem von ihm betriebenen Netzwerk „Giggle for Girls“ untersagt hat.

Giggle ist zur Zahlung einer Entschädigung von 10.000 Australischen Dollar und Übernahme der Rechtskosten für Tickle verurteilt worden, schreibt die Alliance Defending Freedom (ADF), welche Giggle juristisch vertreten hat.

Die Klage beruhte auf der Ansicht, Tickle könne sich rechtlich als Frau bezeichnen, sogar die Geburtsurkunde sei auf „weiblich“ geändert worden, und habe deshalb das Recht, sich in Bereiche zu begeben, die Frauen vorbehalten seien. Die Verteidigung argumentierte, dass Frauen das Recht haben, unter sich zu bleiben, sowohl online als auch offline.


Im Urteil heißt es wörtlich: „Geschlecht ist nicht auf einen biologischen Begriff beschränkt, der sich darauf bezieht ob eine Person bei ihrer Geburt männliche oder weibliche körperliche Eigenschaften hatte und auch nicht auf ein binäres Konzept beschränkt, das auf männlich und weiblich Geschlecht begrenzt ist.“

Sall Grover, die Geschäftsführerin von Giggle, kritisierte das Urteil und will es bis zum High Court, dem Höchstgericht von Australien, anfechten. „Ich habe meine App entwickelt, um Frauen ihren eigenen Raum zu geben, in dem sie sich miteinander verbinden können. Es ist eine juristische Fiktion, dass Tickle eine Frau ist. Seine Geburtsurkunde wurde von männlich auf weiblich geändert, aber er ist ein biologischer Mann und wird das immer bleiben. Eine App nur für Frauen hat nichts mit Diskriminierung zu tun. Es geht um die Freiheit der Meinung, der Überzeugungen und der Versammlung“, sagte sie wörtlich.

Robert Clarke von ADF kommentierte das Urteil mit den Worten: „Mit der Entscheidung Tickle, ein biologischer Mann, war ein Opfer von Diskriminierung als er daran gehindert wurde, einer App für Frauen beizutreten hat das Gericht ein unerhört falsches Urteil gesprochen, das Schutzmaßnahmen für Frauen aufhebt. Im Gegensatz zur Ansicht des Richters ist das Geschlecht niemals änderbar. Das Urteil ist ein schwerer Rückschlag für Frauen und Mädchen und leugnet eine grundlegende Wahrheit der biologischen Realität – dass Männer keine Frauen werden können. Tickle ist nicht ungerecht diskriminiert worden, sondern konnte nicht Mitglied der Giggle-App werden, weil er keine Frau ist“.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  2. Wer dir beim letzten Atemzug beisteht
  3. Erzbischof van Megen wird neuer Papst-Botschafter in Deutschland
  4. Ludger Schepers wirre Osterbotschaft
  5. So nicht, Mr. Präsident!
  6. BILD spricht von Kurswechsel in Berlin: Papst Leo XIV. schickt „Dompteur“ für deutsche Bischöfe
  7. "Welcher Teufel reitet Sie, Frau Paganini?"
  8. Wissenschaftler zum Grabtuch von Turin: ‚Diese Energie haben wir auf der Erde nicht‘
  9. "Man hätte also Hitler gewähren lassen sollen?" - Trump-Leo-Streit eskaliert
  10. Wenn der Funktionär den Bischof ersetzt
  11. Kard. Müller: „Niemand hat das Recht den Papst zu kritisieren, wenn er treu seinem Auftrag folgt“
  12. Visitation im Stift Heiligenkreuz abgeschlossen
  13. Bischof: „Bin durch diese Äußerungen von Staatsanwälten und Richtern verletzt. Das ist Hassrede“
  14. Gleichgültigkeit und Dekadenz – Die größte Hoffnung für iranische und russische Diktatoren
  15. Kardinal Arborelius: In Schweden „weiß jeder, dass die katholische Kirche Abtreibung ablehnt“

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz