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Mehrfach verurteilter Syrer reißt Rentner Kreuz ab

17. September 2024 in Deutschland, 7 Lesermeinungen
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Der 27-jährige Mann ist derzeit in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Er war bereits mehrmals wegen Gewaltverbrechen im Gefängnis.


Gera (kath.net/jg)
Der syrische Intensivtäter Rasem A. (27) hat Anfang Juni einem 79-jährigen Rentner ein Christus-Kreuz vom Hals gerissen. Er wurde verhaftet, allerdings bald wieder freigelassen und schlug später mehrere Menschen nieder. FOCUS online liegt die Strafakte des mutmaßlichen Täters vor, der bereits mehrmals im Gefängnis saß. A. kam 2015 nach Deutschland.

Der Angriff auf den Rentner ereignete sich bereits am 5. Juni 2024. Bei dem Kreuz handelt es sich um einen silbernen Anhänger im Wert von etwa 250 Euro. Nachdem er ihm das Kreuz abgerissen hatte, soll A. dem Rentner ins Gesicht geschlagen haben. Der Mann trug eine blutende Wunde davon. Laut einem Ermittler habe es sich dabei um einen „Blitzangriff“ gehandelt, der völlig unvermittelt geschah.


Das Motiv für die Tat liegt laut der Staatsanwaltschaft Gera im religiösen Bereich. Offenbar fühlte A. sich durch einen zweiten Anhänger, den der Mann um den Hals trug, in seinen religiösen Empfindungen beeinträchtigt. Weitere Angaben machte der mutmaßliche Täter nicht.

Die Polizei nahm den Syrer kurz nach dem Angriff in der Nähe des Tatorts fest und brachte ihn zur Haftprüfung ins Gericht. Dort wurde er jedoch wieder auf freien Fuß gesetzt. Eine Inhaftierung sei „mangels gesetzlicher Voraussetzungen“ nicht möglich gewesen, gab die Polizei bekannt.

Nur zwei Tage später verübte A. erneut Angriffe im Stadtzentrum von Gera. Er prügelte auf insgesamt neun Personen ein, einige davon waren Rentner. Die Opfer erlitten zum Teil schwere Verletzungen und mussten ins Krankenhaus eingeliefert werden. Als die Polizisten ihn festnehmen wollten, wehrte A. sich.

Nach diesen Angriffen wurde A. von einem Haftrichter in eine Justizvollzugsanstalt eingewiesen. Mittlerweile ist er „vorläufig“ in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Die Staatsanwaltschaft Gera hat eine Antragsschrift im Sicherungsverfahren erstellt, die sie Ende August 2024 beim Landgericht eingereicht hat. Die Behörde möchte prüfen, ob A. dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen ist. Mit der Antragsschrift wird ihm vorsätzliche Körperverletzung in 15 Fällen vorgeworfen.

A. ist unter anderem wegen mehrerer Gewalttaten polizei- und justizbekannt. FOCUS online hat seine Strafakte veröffentlicht:

- 2017, Landgericht Gera, mehrfache gefährliche Körperverletzung, zwei Jahre und sechs Monate Jugendstrafe. A. war damals noch minderjährig.

- 2019 Amtsgericht Gera, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und weitere Straftaten, zwei Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe, vollständige Verbüßung.

- 2022, Amtsgericht Gera, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und mehrfache Körperverletzung, ein Jahr Freiheitsstrafe, vollständige Verbüßung.

Ob die Ausländerbehörde in Gera versucht hat, A. wegen mehrfacher Verurteilung in dessen Heimat abzuschieben, ist derzeit nicht bekannt.

 

Foto: Symbolbild

 


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